Solon
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gmg
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Wie führte - mit Bericht vom 06. 12. 2010 - das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung u. a. zu geeigneten bzw. erforderlichen Maßnahmen aus:
Zitat on
Geeignete Eindämmung von dargestellten Gewinnaussichten (wie z. B. durch das Punktespiel) zur Vermeidung von höheren Gewinnerwartungen als die in der SpielV festgelegten Grenzen für Gewinne und Verluste (damals 500 € bzw. 80 €) ggf. ergänzt durch die Einführung einer weiteren, absoluten Tagesgewinn- und -verlustgrenze, was auch zu einer stärkeren Abgenzung der gewerblichen Geldspielgeräte zu Automaten in den Spielbanken beitragen könnte...
Diese Worte galten den GSG, welche gerade - nach einer mächtig langen Übergangsfrist - zum 11. 11. 2018 aus der Aufstellung genommen worden sind (TR 4 GSG).
Man braucht nur die Begriffe aktualisieren, und schon passt der Sinngehalt.
Der Gedanke des SPD-Abgeordneten Daniel Buchholz zu scheinbar ähnlichen Lebenssachverhalten erscheint nachvollziehbar.
Dann sehen wir heute mal wieder das ERSTE..
Grüße
__________________ gmg
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16
27.11.2018 11:39 |
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Solon
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PeterSt
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Report Mainz über Gerhard Meyer (2018):
Doch das Spiel sei trotz klarer Vorgaben durch die Politik nicht langsamer geworden, kritisiert Suchtforscher Meyer. Ein Spiel dauere nach wie vor nur etwas länger als eine Sekunde und die Automatiktaste wurde nur umbenannt: Sie heißt jetzt "Super Start" oder "Starten".
Suchtforscher Gerhard Meyer hält diese Definition des "Spiels" für völlig falsch: "Es ist doch absurd, dass ein Umbuchungsprozess von Geld in Punkte oder Bankwerte als Spiel deklariert wird, während das eigentliche Spielgeschehen völlig ungeprüft auf einer ganz anderen Ebene abläuft." |
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Quelle
Und woher kommen die angeblich nicht berücksichtigten Anforderungen des § 13 Nr. 1 SpielV, nämlich
Zitat: |
Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes. |
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Zitat: |
Gerhard Meyer (2010):
Die Kapitulation vor den Optionen der Spielgestalter, die die Begründung in dem Diskussionsentwurf des BMWi offenbart, ist nicht nachvollziehbar. Die Umgehung der SpielV durch das Punktespiel wurde ermöglicht, weil bestehende Definitionen des Begriffs „Spiel“ aufgegeben und beliebige Vorgänge, wie die Umwandlung des Geldeinsatzes in Punkte, als Spiel angesehen werden (Dürr, 2011). Ein Vorgang, der das Spiel erst auslösen soll, selbst aber gar kein Spiel im eigentlichen Sinn darstellt, wird als Spiel eingestuft. Es ist geradezu absurd, einen Vorgang, wie beispielsweise die Rückumwandlung von Punkten in Geld, der über Stunden im 5-Sekundentakt ohne Variation mit immer dem gleichen Ergebnis von 2 Euro abläuft, als Spiel zu betrachten. Das allgemeine Verständnis von „Spiel“ zielt ebenso wie die Intention der Formulierungen zur Begrenzung des Spiels nach §13 SpielV eindeutig auf einen Spielvorgang ab, der mit dem Einsatz des Geldes beginnt, mit der Bekanntgabe eines variierenden Spielergebnisses fortgesetzt wird und schließlich mit der potenziellen Auszahlung eines Spielgewinns endet. Die Aufnahme einer derartigen Spieldefinition in die SpielV ist notwendig und würde Umgehungstatbestände wie das Punktespiel unterbinden. Merkmalsübertragungen wie indirekte Gewinne durch Sonderspiele und Risiko-Angebote wären aber weiterhin möglich. |
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Quelle
Früher war alles besser, als die Spieldefinition noch nicht aufgegeben war. Oder doch nicht? Dazu:
Zitat: |
DER SPIEGEL über Meyer (Heft 10, 1983):
Meyer bezweifelt in seiner Doktorarbeit, daß die Automatenindustrie gerade mit diesen Ende der 60er Jahre entwickelten Spielsystemen die Vorschriften der staatlichen "Spielverordnung" einhält.
Die Verordnung legt fest, daß ein Spiel mindestens 15 Sekunden dauern muß (Paragraph 11,3), "der Einsatz für ein Spiel höchstens 0,30 Deutsche Mark, der Gewinn höchstens drei Deutsche Mark" betragen darf (Paragraph 11,5) und "bei unbeeinflußtem Spielablauf mindestens 60 vom Hundert der Einsätze" betragen muß (Paragraph 11,6).
Der Spielforscher begründet seine Skepsis damit, daß mit Sonderspielen, S.93 auf die der Kriminologe Mergen in seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht eingeht, die Höchstgewinn-Vorschrift umgangen wird. Denn durch Gewinn einer Sonderserie erhält jeder Spieler zusätzlich zum Maximalerlös von drei Mark die Chance, bei den nächsten 100 Spielen auf besonders gekennzeichneten Feldern jeweils drei Mark zu gewinnen. Da in der Regel dann jedes zweite Bild ein Volltreffer ist, dürfen die Spieler 50mal mit drei Mark rechnen.
Ein Risikospiel-System wiederum umgeht die Bestimmungen über den Einsatz, die Spieldauer und die Gewinnausschüttung. Mit der Risikotaste, wie sie beispielsweise der "Crown-Jubilee"-Automat hat, kann ein gerade erzielter Gewinn in Aussicht auf Verdoppelung - oder aber totalen Verlust - sofort wieder eingesetzt werden. "Mit dem ''Allesoder-Nichts''-Verfahren der Risikotaste", weiß Meyer, "sind Einsätze bis zu 60 Mark möglich."
Zudem dauert das riskante Spiel kaum länger als zwei Sekunden. Und die gesetzlich angeordnete Gewinnausschüttung wird dabei auch nicht eingehalten. "Durch Risikostrategien", so geben die Hersteller kleingedruckt auf dem Automaten zu, "kann die Auszahlungsquote verbessert werden, aber auch unter 60 Prozent sinken."
"Mit den Sonder- und Risikospiel-Systemen", so Meyer, "erfüllen die Münzspielautomaten alle als gefährlich einzuschätzenden strukturellen Kriterien des gefährlichen Glücksspiels: das Wechseln des Geldes in kleine Einheiten, eine schnelle Spielfolge, die große Diskrepanz zwischen Einsatz und Erlös sowie eine schnelle Gewinnauszahlung." |
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Quelle
__________________ PeterSt
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von PeterSt: 27.11.2018 13:24.
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31
27.11.2018 13:22 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Original von petergaukler:
bin ich der meinung , dass diese art der geräte nicht der gesetzgebung entsprechen und
von der ptb nicht hätten zugelassen werden dürfen ! |
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Natürlich ist eine solche Meinung legitim. Aber: Wenn die PTB die Geräte nicht zugelassen hätte, hätte das Verwaltungsgericht zugunsten des antragstellenden Herstellers entschieden. Es ist nicht Sache der PTB, neue Anforderungen zu erfinden, wenn der Bundesrat widersprüchliche Vorgaben macht.
Die Aussage der TR
Zitat: |
Die Spielverordnung macht keine Vorschriften über die Gestaltung der Spielabläufe. Deshalb bezieht sich die „Mindestspieldauer“ nur auf die zeitliche Komponente ohne Aussage, was in dieser Zeit spielerisch passiert. |
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(TR5, S. 22, dort Fußnote 16) wurde im Benehmen mit dem BMWi getroffen.
Wer will bei einem Gerät entscheiden, was "Hauptspiel" und was "Minispiel" ist. Wie müssen die optischen Gewichtungen aussehen, damit es nicht mehr der Fall ist? Daher gelten die Anforderungen der SpielV für das gesamte Spiel, und keine seiner Regelungen ist verletzt.
Auch der Bezug auf Fungames geht völlig daneben: §6 a SpielV bezieht sich nur auf Spielgeräte, "die keine Bauartzulassung oder Erlaubnis nach den §§ 4, 5, 13 oder 14 erhalten haben oder die keiner Erlaubnis nach § 5a bedürfen". Diese Voraussetzungen liegen hier offenkundig nicht vor, abgesehen davon, dass es sich um eine Anforderung an die Aufstellung und nicht an die Bauartzulassung handelt.
Ich kann jeden verstehen, der die hier per Foto eingereichten und derzeit in "Einsammlung" (Abschaltung des einen betroffenen Spiels) befindlichen Exzesse kritisiert. Die Kritiken daran, dass so etwas überhaupt möglich ist, sollten vorgebracht werden bei denjenigen, die den § 13 Nr. 1 SpielV lanciert haben, hier im Forum und andernorts (Prof Meyer). Mit dem Punkteverbot wurde entgegen der Ratschläge der Experten die durch den Bundesrat auf auf 300 Euro abgesenkte 1000-Euro-Grenze zunichte gemacht.
__________________ PeterSt
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46
29.11.2018 08:17 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Original von petergaukler:
In einem Nachbarland hat man kurzerhand ähnlich zugelassene Geräte
per Gesetz verboten (hierbei handelte es sich um die sogenannte
Würfelmultiplikatorgeräte) vom grössten Hersteller des Landes ! |
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Aus regulatorischer Sicht hinkt der Vergleich völlig: Die vermeintliche Legalität beruhte auf Gutachten (...) und auf einer Einschätzung des "Wiener Spielapparatebeirats", der eben nicht wie die PTB als Behörde anzusehen ist. Siehe
Zitat: |
Die Berufung auf den Wiener Spielapparatebeirat sowie auf ein Sachverständigengutachten zu den Automaten half dem Automatenbetreiber nicht. Bei dem Beirat handle es sich "nicht um eine Behörde, sondern bloß um ein auf landesgesetzlicher Basis eingerichtetes Gremium mit der Kompetenz zur Abgabe (nicht verbindlicher) fachlicher Empfehlungen." Die sogenannte Positivliste der Beirats, auf der die untersuchten Geräte standen, gibt laut Verwaltungsgericht "keine Auskunft zur Funktionsweise der auf den Geräten laufende Software, was zur Beurteilung der Rechtskonformität des Ausspielungsbetriebes aber unabdingbar wäre." Das ins Treffen geführte Gutachten bezeichnete das Verwaltungsgericht als "äußerst rudimentär" und mangelhaft. |
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Quelle: Die Presse, 20.01.2017
Die TR 5 der PTB wurde vor vier Jahren veröffentlicht. Jeder der lesen kann und wollte, wusste Bescheid. Jeder Hersteller wird gleich behandelt. Mit "Wiener Hinterzimmern" (ich will unserem Nachbarland aber nicht zu nahe treten ...) hat das nichts zu tun.
__________________ PeterSt
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76
29.11.2018 09:14 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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siehe original text :
Der Reihe nach: Bei Testspielen am 9. Jänner 2015, wenige Tage nach Inkrafttreten des Automatenverbots, haben die Behörden festgestellt, dass die Automaten aus dem Hause Novomatic die geltenden Einsatz- und Gewinngrenzen (50 Cent bzw. 20 Euro) umgangen haben. Die Finanzpolizei hat sich bei ihrem Lokalaugenschein unter anderem die "Action Games", die Automatiktaste und den "Wiener Würfel" angesehen. Diese Funktionen dienten dazu, zu verschleiern, dass die Spieler um weit mehr als die maximal erlaubten 50 Cent zocken und auch mehr als 20 Euro gewinnen konnten, stellte im Mai 2016 das Wiener Verwaltungsgericht zusammengefasst fest.
"Es ist dies, wie mittlerweile gerichtsnotorisch auch bei den Höchstgerichten bekannt ist, die gängige Funktionsweise des sogenannten 'Wiener Würfels', dem somit alleine die ihm zugedachte Funktion beizumessen ist, den Spieleinsatz, um den dann bei dem Walzenspiel tatsächlich gespielt werden kann, zu verschleiern", heißt es in der Entscheidung. Das Würfelspiel sei dem sogenannten Walzenspiel vorgeschaltet und diene "ausschließlich der Steigerung des Einsatzes für das Walzenspiel. Die Testspiele haben somit ergeben, dass die Walzenspiele auch mit höheren Einsätzen als 50 Cent gespielt werden konnten."
pg.
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91
29.11.2018 09:26 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Original von petergaukler:
siehe original text ... |
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Eben! In Österreich haben Behörden erst geprüft, als die Geräte bereits auf dem Markt waren. In Deutschland gibt es seit 4 Jahren eine im Benehmen mit dem BMWi von der zuständigen Bundesoberbehörde PTB erstellte und veröffentlichte TR. Und die Behörde hat vor der Zulassung geprüft.
Auf Basis dieser Faktenlage ist der Unterschied zu Österreich gewaltig!
Herr Meyer hat ja vorgeschlagen, dass ein Spieler die PTB verklagen solle. Das finde ich gut. Das Urteil wird die wilden Verschwörungstheorien beenden, die wir hier bis zum EuGH-Urteil in Sachen Rasool auch zu ec und ZAG lesen konnten (siehe Seite 1 dieses Threads).
Nicht zu vergessen: Herr Meyer stellt seine Behauptungen, dass die Spielgeräte nicht der SpielV entsprechen würden, bereits seit 1983 auf (siehe ebenfalls Seite 1 dieses Threads), nicht nur wegen seiner Nähe zu Lotto (siehe hier).
__________________ PeterSt
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106
29.11.2018 10:35 |
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gmg
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2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Der im TV Beitrag gezeigte Berliner Abgeordnete Daniel Buchholz berichtete in seinem Newsletter zum Vorgang:
Zitat on
Wenig weihnachtlich zumute wurde uns bei diesen Neuigkeiten aus den Spielhallen: Zum Schutz der SpielerInnen wurde bereits 2014 bundesweit die Spielverordnung verschärft. Eine neue Automatengeneration sollte das Suchtpotenzial beim Spiel verringern, jetzt endeten die Übergangsfristen für die Geräte. Doch „Report Mainz“ deckt auf, wie Vorgaben durch Automatenhersteller dreist umgangen werden. Für Daniel Buchholz grenzt das an kriminelle Machenschaften, Gesetze werden bewusst missachtet. Mit deutlichen Worten ist er im spannenden Fernsehbeitrag der ARD zu sehen und zu hören:
www.ardmediathek.de/ard/player/Y3JpZDovL...XgvbzEwNzQwOTM/
Zitat off
Grüße
__________________ gmg
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121
06.12.2018 08:31 |
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PeterSt
Tripel-As
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Original von gmg:
Der im TV Beitrag gezeigte Berliner Abgeordnete Daniel Buchholz berichtete in seinem Newsletter zum Vorgang: |
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Die zitieren sich gegenseitig und versuchen so, ihre "alternativen Wahrheiten" zu verbreiten. Die Fälschung des SPIEGEL wurde ja bereits vom DAW aufgedeckt.
Ansonsten hat walterf bereits alles gesagt.
__________________ PeterSt
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151
06.12.2018 10:38 |
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petergaukler
Kaiser
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RE: 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte |
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Zitat: |
Original von gmg
Nach dem Bericht im SPIEGEL kommt nun ein Bericht in der TV-Sendung Report:
Automatenhersteller haben "getrickst"
Suchtexperten kritisieren neue Generation der Geldspielautomaten
Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler:
Automatenhersteller überschreiten immer wieder Grenzen und suchen Lücken
Seit 11. November gelten neue Regelungen für Geldspielautomaten. Der Bundesrat wollte dadurch das Suchtpotential der Automaten reduzieren. Doch die Hersteller der Geldspielgeräte hätten wichtige Vorgaben überhaupt nicht umgesetzt, kritisieren Suchtexperten, wie der renommierte Bremer Suchtforscher Gerhard Meyer.
Zur vollständigen Meldung geht es hier.
Gibt es auch als pdf. |
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A U S G E T R I C K S T
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16
27.11.2018 12:55 |
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Meike
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Nun Einsatz und Gewinn ist schon vor 50 Jahren höchstrichterlich definiert worden.
Urteil vom 30.01.1968 - BVerwG 1 C 44.67
Für die Youngster :-) hier zum Nachlesen
."............... Der Spieler,
der die Münze besitzt, mit der er das Geldspielgerät in Betrieb
setzen kann, hat keinen Vermögenswert geopfert und
sich mit ihr noch keinen Gewinnchance "erkauft". Dies ist
für die Münzen, die er in der Hand hält oder in seiner
Geldbörse aufbewahrt, selbstverständlich.
Nichts anderes gilt für die Münzen die der Zehnervorlage des
Spielgerätes, die er durch die Betätigung einer hierfür
bestimmten technischen Vorrichtung aus dem Gerät
wieder an sich nehmen kann, bevor der Mechanismus
des Gerätes sie erfaßt hat.
Die Münzen, für die noch keine mechanische Rücknahmesperre wirksam geworden
ist, sind noch kein "Einsatz", sondern nur ein möglicher,
vielleicht wahrscheinlicher Einsatz.
Zum "Einsatz" werden sie erst dadurch, daß der Spieler die Möglichkeit zur
Bedienung des Rückgabeknopfes nicht wahrgenommen hat.
Die Geldmünzen, die er auf diese Weise dem Gerät
entnehmen kann, befinden sich noch in seinem Gewahrsam.
Er hat sie noch nicht "aufs Spiel gesetzt". Sie sind noch
kein Einsatz für ein Spiel, weil hierfür die Unwiderruflichkeit
der Hingabe des Vermögenswertes charakteristisch
ist.
Das Berufungsurteil hat, wie die Revision zu
Recht vorträgt, den Einwurf und den Einsatz der Münzen
nicht genügend unterschieden.
Beides fällt zusammen bei Geldspielgeräten ohne Münzvorlage und bei Geräten mit
Münzvorlage ohne Rückgabevorrichtung. Bei Geldspielgeräten
der vorliegenden Art ist dies aber anders. Da bei
Geldspielgeräten die Münzen - und zwar nur dann - Einsatz
für ein Spiel sind, wenn sie in die fremde
Verfügungsgewalt übergegangen sind, werden die in der
modifizierten Zehnervorlage liegenden Zehnpfennigstücke............."
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1
27.11.2018 15:40 |
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gmg
Foren Gott
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O-Ton aus dem Filmchen:
Basti als "Lockvogel".....
HUPS!
__________________ gmg
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46
27.11.2018 18:15 |
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sunrise
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Schwacher Bericht. Kein Wort über Höchstgewinne von zigtausend Euro trotz gewollter Höchstgewinnbegrenzung auf 400 Euro
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61
27.11.2018 22:20 |
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petergaukler
Kaiser
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hi,
und auch kein wort darüber , ob man gegen diese sachen der industrie vor hat
etwas zu unternehmen !
auch völlig hilflos erscheint mir der spd mann daniel buchholz
( der ja in mehreren interviews mal gesagt hat ,dass 50 aller spielhallen in berlin bis 2017 zumachen müssen )
pg.
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76
27.11.2018 22:40 |
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gmg
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Zitat: |
Original von sunrise
Schwacher Bericht. Kein Wort über Höchstgewinne von zigtausend Euro trotz gewollter Höchstgewinnbegrenzung auf 400 Euro
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Eventuell hatten die NIX vorliegen und konnten daher auch nicht berichten....
Gerade im TV hätte man sich schon einen Einspieler mit den nicht gerade niedrigen 4- oder 5-stelligen Bankanzeigen der TR 5 Novo Geräte gewünscht.
Grüße
__________________ gmg
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76
28.11.2018 09:00 |
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