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» 2018-11-27 --> 21.45 Uhr Das Erste --> Report - Experten kritisieren neue Geldspielgeräte «

[quote][i]Report Mainz über Gerhard Meyer (2018):[/i]
Doch das Spiel sei trotz klarer Vorgaben durch die Politik nicht langsamer geworden, kritisiert Suchtforscher Meyer. Ein Spiel dauere nach wie vor nur etwas länger als eine Sekunde und die Automatiktaste wurde nur umbenannt: Sie heißt jetzt "Super Start" oder "Starten".

Suchtforscher Gerhard Meyer hält diese Definition des "Spiels" für völlig falsch: "Es ist doch absurd, dass ein Umbuchungsprozess von Geld in Punkte oder Bankwerte als Spiel deklariert wird, während das eigentliche Spielgeschehen völlig ungeprüft auf einer ganz anderen Ebene abläuft."[/quote]
[URL=https://www.swr.de/report/suchtexperten-kritisieren-neue-generation-de
r-geldspielautomaten/-/id=233454/did=22650588/nid=233454/ohab05/index.html]
Quelle[/URL]

Und woher kommen die angeblich nicht berücksichtigten Anforderungen des § 13 Nr. 1 SpielV, nämlich
[quote]Der Spieleinsatz darf nur in Euro oder Cent erfolgen; ein Spiel beginnt mit dem Einsatz des Geldes, setzt sich mit der Bekanntgabe des Spielergebnisses fort und endet mit der Auszahlung des Gewinns beziehungsweise der Einstreichung des Einsatzes.[/quote]

[quote][i]Gerhard Meyer (2010)[/i]:
Die Kapitulation vor den Optionen der Spielgestalter, die die Begründung in dem Diskussionsentwurf des BMWi offenbart, ist nicht nachvollziehbar. Die Umgehung der SpielV durch das Punktespiel wurde ermöglicht, weil bestehende Definitionen des Begriffs „Spiel“ aufgegeben und beliebige Vorgänge, wie die Umwandlung des Geldeinsatzes in Punkte, als Spiel angesehen werden (Dürr, 2011). Ein Vorgang, der das Spiel erst auslösen soll, selbst aber gar kein Spiel im eigentlichen Sinn darstellt, wird als Spiel eingestuft. Es ist geradezu absurd, einen Vorgang, wie beispielsweise die Rückumwandlung von Punkten in Geld, der über Stunden im 5-Sekundentakt ohne Variation mit immer dem gleichen Ergebnis von 2 Euro abläuft, als Spiel zu betrachten. Das allgemeine Verständnis von „Spiel“ zielt ebenso wie die Intention der Formulierungen zur Begrenzung des Spiels nach §13 SpielV eindeutig auf einen [b]Spielvorgang ab, der mit dem Einsatz des Geldes beginnt, mit der Bekanntgabe eines variierenden Spielergebnisses fortgesetzt wird und schließlich mit der potenziellen Auszahlung eines Spielgewinns endet. Die Aufnahme einer derartigen Spieldefinition in die SpielV ist notwendig und würde Umgehungstatbestände wie das Punktespiel unterbinden.[/b] Merkmalsübertragungen wie indirekte Gewinne durch Sonderspiele und Risiko-Angebote wären aber weiterhin möglich.[/quote]
[URL=https://gerhard.meyer.uni-bremen.de/index_dateien/Stellungnahme_SpielV
_08022012.pdf]Quelle[/URL]

Früher war alles besser, als die Spieldefinition noch nicht aufgegeben war. Oder doch nicht? Dazu:

[quote][i]DER SPIEGEL über Meyer (Heft 10, 1983):[/i]
Meyer bezweifelt in seiner Doktorarbeit, daß die Automatenindustrie gerade mit diesen Ende der 60er Jahre entwickelten Spielsystemen die Vorschriften der staatlichen "Spielverordnung" einhält.

Die Verordnung legt fest, daß ein Spiel mindestens 15 Sekunden dauern muß (Paragraph 11,3), "der Einsatz für ein Spiel höchstens 0,30 Deutsche Mark, der Gewinn höchstens drei Deutsche Mark" betragen darf (Paragraph 11,5) und "bei unbeeinflußtem Spielablauf mindestens 60 vom Hundert der Einsätze" betragen muß (Paragraph 11,6).

Der Spielforscher begründet seine Skepsis damit, daß mit Sonderspielen, S.93 auf die der Kriminologe Mergen in seiner Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht eingeht, die Höchstgewinn-Vorschrift umgangen wird. Denn durch Gewinn einer Sonderserie erhält jeder Spieler zusätzlich zum Maximalerlös von drei Mark die Chance, bei den nächsten 100 Spielen auf besonders gekennzeichneten Feldern jeweils drei Mark zu gewinnen. Da in der Regel dann jedes zweite Bild ein Volltreffer ist, dürfen die Spieler 50mal mit drei Mark rechnen.

Ein Risikospiel-System wiederum umgeht die Bestimmungen über den Einsatz, die Spieldauer und die Gewinnausschüttung. Mit der Risikotaste, wie sie beispielsweise der "Crown-Jubilee"-Automat hat, kann ein gerade erzielter Gewinn in Aussicht auf Verdoppelung - oder aber totalen Verlust - sofort wieder eingesetzt werden. "Mit dem ''Allesoder-Nichts''-Verfahren der Risikotaste", weiß Meyer, "sind Einsätze bis zu 60 Mark möglich."

Zudem dauert das riskante Spiel kaum länger als zwei Sekunden. Und die gesetzlich angeordnete Gewinnausschüttung wird dabei auch nicht eingehalten. "Durch Risikostrategien", so geben die Hersteller kleingedruckt auf dem Automaten zu, "kann die Auszahlungsquote verbessert werden, aber auch unter 60 Prozent sinken."

"Mit den Sonder- und Risikospiel-Systemen", so Meyer, "erfüllen die Münzspielautomaten alle als gefährlich einzuschätzenden strukturellen Kriterien des gefährlichen Glücksspiels: das Wechseln des Geldes in kleine Einheiten, eine schnelle Spielfolge, die große Diskrepanz zwischen Einsatz und Erlös sowie eine schnelle Gewinnauszahlung."[/quote]
[URL=http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-14018196.html]Quelle[/URL]



Gepostet am 27.11.2018 um 13:22 von:
Benutzer: PeterSt
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https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=112817#post112817


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