Forum-Gewerberecht

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siehe original text :


Der Reihe nach: Bei Testspielen am 9. Jänner 2015, wenige Tage nach Inkrafttreten des Automatenverbots,[B] haben die Behörden festgestellt[/B], dass die Automaten aus dem Hause Novomatic die geltenden Einsatz- und Gewinngrenzen (50 Cent bzw. 20 Euro) umgangen haben. Die Finanzpolizei hat sich bei ihrem Lokalaugenschein unter anderem die "Action Games", die Automatiktaste und den "Wiener Würfel" angesehen. Diese Funktionen dienten dazu, zu verschleiern, dass die Spieler um weit mehr als die maximal erlaubten 50 Cent zocken und auch mehr als 20 Euro gewinnen konnten, stellte im Mai 2016 das Wiener Verwaltungsgericht zusammengefasst fest.

"Es ist dies, wie mittlerweile gerichtsnotorisch auch bei den Höchstgerichten bekannt ist, die gängige Funktionsweise des sogenannten 'Wiener Würfels', dem somit alleine die ihm zugedachte Funktion beizumessen ist, den Spieleinsatz, um den dann bei dem Walzenspiel tatsächlich gespielt werden kann, zu verschleiern", heißt es in der Entscheidung. Das Würfelspiel sei dem sogenannten Walzenspiel vorgeschaltet und diene "ausschließlich der Steigerung des Einsatzes für das Walzenspiel. Die Testspiele haben somit ergeben, dass die Walzenspiele auch mit höheren Einsätzen als 50 Cent gespielt werden konnten."



pg.



Gepostet am 29.11.2018 um 09:26 von:
Benutzer: petergaukler
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