Konzessionen / Sondernutzungen |
LCoup
Jungspund

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Konzessionen / Sondernutzungen |
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Hallo zusammen,
bei Wochenmärkten privater Veranstalter lese ich teilweise von Sondernutzungsgebühren, die die veranstalter an die Kommune entrichten, und teilweise von Konzessionsverträgen.
Worin liegt der Unterschied bei diesen beiden Verhältnissen?
Freue mich auf Antworten
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1
07.03.2018 17:00 |
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Solon
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SteBa

Haudegen
  
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RE: Konzessionen / Sondernutzungen |
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Sondernutzungsgebühren werden für die Sondernutzungserlaubnis erhoben. Diese ist erforderlich, wenn öffentlichen Flächen zu einem anderen Zweck als gewidmet genutzt werden.
Sprich, wenn eine Straßenfläche, die eigentlich für den Straßenverkehr gewidmet ist, zum Aufstellen eines Marktstandes genutzt wird.
Was ein Konzessionsvertrag sein soll, weiß ich leider nicht.
Viele Grüße
SteBa
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2
08.03.2018 07:53 |
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Solon
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EinQuantumRecht
Tripel-As

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geht es vielleicht um die Marktfestsetzung?
Somit die Verwaltungsgebühr hierfür?
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3
08.03.2018 08:18 |
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LCoup
Jungspund

Dabei seit: 01.02.2018
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Themenstarter
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es geht dabei mehr um die Übertragung der Aufgabe "Wochenmärkte" an Dritte.
Bspw. wenn die Deutsche Marktgilde die Veranstaltung von Wochenmärkten übernimmt, werden Konzessionen für die Flächen vergeben.
Ich frage mich daher, was der Unterschied zwischen Sondernutzung gegen gebühr und Konzessionsvertrag ist - da in beiden Fällen eine öffentliche Fläche für einen bestimmten zweck an einen Dritten übertragen wird gegen eine gewisse Gebühr.
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4
08.03.2018 09:37 |
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KremserT
Routinier
 

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Hallo in die Runde,
die Formulierung des "Konzessionsvertrags" würde für mich auf das eventuelle Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§54 VwVfG hindeuten. Mit solch einem Vertrag begeben sich beide Vertragsparteien auf "eine Stufe", damit wäre eine quasi-privatrechtliche Angelegenheit gegeben, in der das Subordinationsverhältnis nicht mehr gilt. Das wäre dann auch der Unterschied.
__________________ Grüße aus Leipzig!
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13.03.2018 16:35 |
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Tscheinert
Grünschnabel
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Guten Tag zusammen,
ich würde es ähnlich wie Kremser T sehen.
Bei der Sondernutzunggebühr wird eine Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Raumes gemäß jeweiliger Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren erhoben.
Unter einem Konzessionsvertrag stelle ich mir eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer defiierten öffentlichen Fläche gegen einen vertraglich geregeltes Entgelt vor - ähnlich Miet/Pachtvertrag?
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6
10.04.2018 15:01 |
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