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Thema: Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen |
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die Kommentare sind hier relativ eindeutig. Der Fall ist jetzt auch nicht 0850, sodass sich andere Gaststättenbetreiber auf den Fall berufen könnten. Daher würde ich das Vorgehen von Steba übernehmen und meine Kapazitäten den anderen 100 Fällen widmen.
VG
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Thema: Gaststättengesetz §2 GastG - Einreichung von Unterlagen |
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also pragmatischer Ansatz wäre, trotzdem ne vorläufige Erlaubnis auszustellen. Wenn man die Erläuterung aus dem Kommentar Michel/Kienzle Rn. 1 so liest, könnte das sogar möglich sein.
Endgültige Erlaubnis vor der Unterrichtung auszustellen ist meistens nur mit Ärger verbunden und wie schon erwähnt eigentlich auch gar nicht erlaubt.
Der rechtlich wahrscheinlich richtigste Weg:
Demjenigen mitteilen, dass die Unterrichtung definitiv vorliegen muss. Dann muss er möglicherweise weite Strecken aufnehmen aber vielleicht hat ne andere IHK noch nen früheren Termin frei.
VG
PS, da war Steba mal wieder schneller
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Thema: Gewerbeanmeldung vor Erhalt der Handwerkskarte |
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der Sachverhalt ist für mich nicht ganz klar. Wenn der Übernahmewillige schon ein Gewerbe mit derselben Tätigkeit in der Gemeinde hat, würde hier ja tatsächlich auch eine Ummeldung (Verlegung der Betriebsstätte) genügen. Das zu übernehmende Gewerbe müsste vom bisherigen Betreiber natürlich abgemeldet werden.
Das mit den Straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnissen verstehe ich gar nicht. Wer will da was von wem, wofür.
Sehe hier auf alle Fälle keine gewerberechtliche Relevanz.
Fragen zur Handwerkskarte beantworte ich lieber im nicht-öffentlichem Forum.
VG
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Thema: Testamentsvollstrecker |
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und Grüße nach Weinheim.
Ich schließe mich grundsätzlich meiner Vorschreiberin an. Bei einem Anwalt und dem Testamentvollstrecker als Annex hätte ich auch meine Bedenken gegen die Gewerbemeldung. Letztendlich wird ein Anwalt aber auch gewerblich als Berufsbetreuer tätig.
Nach der Rechtsprechung kommt es darauf an, ob objektiv eine höherwertiger Abschluss für die Tätigkeit vorliegen muss. Laut BGB kann (fast) jeder Testamentvollstrecker sein, daher tendiere ich zumindest bei Nichtanwälten und nicht Steuerberatern zur Gewerbeanmeldung.
Bei den erwähnten Berufssparten wirds schwieriger.
VG
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Thema: Krypto-Währungen |
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ich würde mal noch "Verwaltung eigenen Vermögens" in den Raum werfen.
VG
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Thema: Rechtsbruch durch Behörde - Deutliche Worte vom OVG |
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Kopiert und abgespeichert.
Wurde auch mal Zeit.
Ich würde es aber eher als Klatsche für die Politik sehen. Ich kann mir meinen Kollegen in der Stadt nur allzu gut vorstellen der die Verordnung oder die Satzung gar nicht schreiben wollte aber musste.
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Thema: GbR mit verschiedenen Tätigkeiten |
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da gewerberechtlich ja jeder ein Einzelunternehmen betreibt, nehmen wir zwei Meldungen in unser Gewerberegister auf und verknüpfen diese. Dann macht es auch keine Probleme mit den unterschiedlichen Tätigkeiten.
VG
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Thema: Rehabilitation nach Erlaubniswiderruf |
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kriegt man den Grund für den Widerruf noch raus?
Vielleicht ging es ja beispielsweise um massive Lärmbeschwerden.
Das bekommt man durch die angeforderten Dokumente nicht raus.
Ist dann natürlich auch 20 Jahre her aber man könnte vl präventive Auflagen erlassen.
VG
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Thema: Eintägiger Shisha-Verkauf in Speisegaststätte |
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das mit den Shisha-Bars ist ja durchaus auch ein "neueres" Phänomen.
Die Erklärung im letzten Seminar, das ich besucht hatte fand ich ganz gut:
Eine besondere Betriebsart lässt sich u.a. an besonderen Vorschriften für ein gewisses Betriebskonzept festmachen. Da für Shisha-Bars besondere Anforderungen gelten (Allgemeinverfügung BW, bspw. Co-Melder), kann man hier durchaus von einer besonderen Betriebsart sprechen.
Zum Fall an sich, ich hätte nach dem Nichtraucherschutzgesetz noch ein problem gesehen, wenn die Gaststätte sonst rauchfrei betrieben wird (Jugendschutz, Essensabgabe). Das hin- und herswitchen zwischen rauchfrei und nicht rauchfrei ist ja nicht ganz so einfach.
Bei einer einmaligen Sache dann wohl aber doch zu vernachlässigen.
VG
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Thema: Genehmigungsfiktion in der Praxis |
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schön einen weiteren Kollegen aus Baden-Württemberg begrüßen zu dürfen.
Dein Sachverhalt würde für mich als Begründung ausreichen, die Frist für die Entscheidung zu verlängern.
Dem Gaststättenbetreiber den Grund für die längere Entscheidungsfindung schriftlich mitteilen und darauf hinweisen, das deshalb keine Genehmigungsfiktion eintritt.
Da er eh erst eröffnen kann, wenn die Umbaumaßnahmn abgeschlossen sind, wird er da auch nichts dagegen haben.
Möglicherweise würde es auch ausreichen sich darauf zu berufen, dass der Antrag noch nicht vollständig geprüft werden kann und somit quasi nicht alle Unterlagen vorliegen.
Ich halte die schriftliche Form aber für sicherer.
VG
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Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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und noch ein herzliches Dankeschön für die super Veranstaltung.
Aus aktuellem Anlass würde es mich freuen, wenn der Vorrag über Veranstaltungen hier auch noch zur Verfügung gestellt wird.
VG
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Thema: 11. Bundesfachtagung Gewerberecht - Infothread |
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ich weiß, ich bin spät dran.
Aber bei mir ist gerade wieder ein Fall über den Schreibtisch gewandert...
Ein Gewerbetreibender hat seit 10 Jahren eine rechtskräftige GU und seit einem Jahr wieder ein Gewerbe angemeldet.
Die Gewerbeuntersagung kam raus, da er jetzt noch eine Gaststätte anmelden wollte.
Sowas ließe sich doch verhindern, wenn prinzipiell ein GZR Auszug bei einer Gewerbeanmeldung gefordert werden würde. Von mir aus auch nachreichen, wegen der Drei-Tages-Frist. Aber anders sind die GZR Eintragungen über GU`s doch teilweise umsonst
.
Mich würde eure Meinung auf der Bundesfachtagung interessieren.
VG
EinQuantumRecht
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Thema: Raumbezug Gaststättenerlaubnis |
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also wenn sich die Räumlichkeiten minimal verändern oder ein Raum nicht mehr als Gastraum genutzt wird, sehe ich meistens drüber weg.
In deinem Fall würde ich aber sagen, Gaststättenerlaubnis erloschen, da sich Bezugsgröße verändert hat und teilweise auch die Nutzung.
Heißt für die jetzige Nutzung besteht keine Erlaubnis. Somit könnte man gleich über eine Betriebsschließung nachdenken. Davor würde ich aber dem Betreiber mitteilen, dass seine Erlaubnis erloschen ist. Vielleicht stellt er einen Neuantrag.
Das mit der Sportwettenvermittlung hört sich auch verdächtig an. Kann man hier überhaupt von zwei getrennten Betrieben sprechen?
VG
aus dem Süden
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Thema: Fahrsicherheitstrainer Freiberufler? |
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danke schon mal für die Begründung BE-DE. Es hat sich nun noch folgendes herausgestellt:
Der Privatlehrer hat einen Bachelor in Anglistik und einen Master in angewandter Linguistik.
Der Online-Unterricht beschränkt sich auf Skype-Kontakt.
Die Firma bei der er "freiberuflich angestellt" ist (nicht, dass hier noch eine Scheinselbstständigkeit zum prüfen ist
) organisiert auch Prüfungen für Sprachzertifikate.
Wenn ich mich der Argumentation von BE-DE anschließe, liegt halt trotzdem keine objektiv höher wertige Tätigkeit vor also trotzdem Gewerbe oder?
PS: Die Thematik ist vielleicht doch für den nicht öffentlichen Bereich?
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