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Geschrieben von LCoup am 07.03.2018 um 17:00:

  Konzessionen / Sondernutzungen

Hallo zusammen,

bei Wochenmärkten privater Veranstalter lese ich teilweise von Sondernutzungsgebühren, die die veranstalter an die Kommune entrichten, und teilweise von Konzessionsverträgen.

Worin liegt der Unterschied bei diesen beiden Verhältnissen?

Freue mich auf Antworten



Geschrieben von SteBa am 08.03.2018 um 07:53:

  RE: Konzessionen / Sondernutzungen



Sondernutzungsgebühren werden für die Sondernutzungserlaubnis erhoben. Diese ist erforderlich, wenn öffentlichen Flächen zu einem anderen Zweck als gewidmet genutzt werden.
Sprich, wenn eine Straßenfläche, die eigentlich für den Straßenverkehr gewidmet ist, zum Aufstellen eines Marktstandes genutzt wird.

Was ein Konzessionsvertrag sein soll, weiß ich leider nicht. Weißnicht

Viele Grüße

SteBa



Geschrieben von EinQuantumRecht am 08.03.2018 um 08:18:

 

Moin ,

geht es vielleicht um die Marktfestsetzung?
Somit die Verwaltungsgebühr hierfür?



Geschrieben von LCoup am 08.03.2018 um 09:37:

 

es geht dabei mehr um die Übertragung der Aufgabe "Wochenmärkte" an Dritte.
Bspw. wenn die Deutsche Marktgilde die Veranstaltung von Wochenmärkten übernimmt, werden Konzessionen für die Flächen vergeben.
Ich frage mich daher, was der Unterschied zwischen Sondernutzung gegen gebühr und Konzessionsvertrag ist - da in beiden Fällen eine öffentliche Fläche für einen bestimmten zweck an einen Dritten übertragen wird gegen eine gewisse Gebühr.



Geschrieben von KremserT am 13.03.2018 um 16:35:

 

Hallo in die Runde,

die Formulierung des "Konzessionsvertrags" würde für mich auf das eventuelle Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§54 VwVfG hindeuten. Mit solch einem Vertrag begeben sich beide Vertragsparteien auf "eine Stufe", damit wäre eine quasi-privatrechtliche Angelegenheit gegeben, in der das Subordinationsverhältnis nicht mehr gilt. Das wäre dann auch der Unterschied.



Geschrieben von Tscheinert am 10.04.2018 um 15:01:

 

Guten Tag zusammen,

ich würde es ähnlich wie Kremser T sehen.

Bei der Sondernutzunggebühr wird eine Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Raumes gemäß jeweiliger Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren erhoben.
Unter einem Konzessionsvertrag stelle ich mir eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer defiierten öffentlichen Fläche gegen einen vertraglich geregeltes Entgelt vor - ähnlich Miet/Pachtvertrag?


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