Forum-Gewerberecht

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es geht dabei mehr um die Übertragung der Aufgabe "Wochenmärkte" an Dritte.
Bspw. wenn die Deutsche Marktgilde die Veranstaltung von Wochenmärkten übernimmt, werden Konzessionen für die Flächen vergeben.
Ich frage mich daher, was der Unterschied zwischen Sondernutzung gegen gebühr und Konzessionsvertrag ist - da in beiden Fällen eine öffentliche Fläche für einen bestimmten zweck an einen Dritten übertragen wird gegen eine gewisse Gebühr.



Gepostet am 08.03.2018 um 09:37 von:
Benutzer: LCoup
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