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Guten Tag zusammen,

ich würde es ähnlich wie Kremser T sehen.

Bei der Sondernutzunggebühr wird eine Gebühr für die Inanspruchnahme öffentlichen Raumes gemäß jeweiliger Satzung über die Erhebung von Sondernutzungsgebühren erhoben.
Unter einem Konzessionsvertrag stelle ich mir eine vertragliche Vereinbarung über die Nutzung einer defiierten öffentlichen Fläche gegen einen vertraglich geregeltes Entgelt vor - ähnlich Miet/Pachtvertrag?



Gepostet am 10.04.2018 um 15:01 von:
Benutzer: Tscheinert
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