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Sondernutzungsgebühren werden für die Sondernutzungserlaubnis erhoben. Diese ist erforderlich, wenn öffentlichen Flächen zu einem anderen Zweck als gewidmet genutzt werden.
Sprich, wenn eine Straßenfläche, die eigentlich für den Straßenverkehr gewidmet ist, zum Aufstellen eines Marktstandes genutzt wird.

Was ein Konzessionsvertrag sein soll, weiß ich leider nicht.  Weißnicht  

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 08.03.2018 um 07:53 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=109285#post109285


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