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Autor Beitrag
Thema: Konzessionen / Sondernutzungen
LCoup

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08.03.2018 09:37 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


es geht dabei mehr um die Übertragung der Aufgabe "Wochenmärkte" an Dritte.
Bspw. wenn die Deutsche Marktgilde die Veranstaltung von Wochenmärkten übernimmt, werden Konzessionen für die Flächen vergeben.
Ich frage mich daher, was der Unterschied zwischen Sondernutzung gegen gebühr und Konzessionsvertrag ist - da in beiden Fällen eine öffentliche Fläche für einen bestimmten zweck an einen Dritten übertragen wird gegen eine gewisse Gebühr.
Thema: Konzessionen / Sondernutzungen
LCoup

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Konzessionen / Sondernutzungen 07.03.2018 17:00 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

bei Wochenmärkten privater Veranstalter lese ich teilweise von Sondernutzungsgebühren, die die veranstalter an die Kommune entrichten, und teilweise von Konzessionsverträgen.

Worin liegt der Unterschied bei diesen beiden Verhältnissen?

Freue mich auf Antworten
Thema: Marktsatzung
LCoup

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RE: Marktsatzung 02.03.2018 14:03 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Zitat:
Original von KremserT
Moin Moin


Für mich ergäbe sich damit der Leitsatz:

- Nicht jeder durch Satzung geregelte Wochenmarkt ist nach GewO festgesetzt.
- Festgesetzte Wochenmärkte bedürfen keiner Satzung. Eher kann der Betreiber Rahmenbedingungen festlegen (siehe § 70 Abs. 1 und 2 GewO). Ob dies nun Qualität einer Satzung hat, ist dem Betreiber überlassen.


Vielen Dank!
Das passt zu meinen Erkenntnissen, dass einige (wenige) Städte/Gemeinden "nur" eine Marktordnung aufstellen, jedoch keine Marktsatzung...wobei hier die Marktordnung häufig ausführlicher ausfällt und Angelegenheiten regelt, die üblicherweise in den Marktsatzungen geregelt werden.
Thema: Marktsatzung
LCoup

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Hits: 325.034
Marktsatzung 28.02.2018 14:51 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

bitte entschuldigt meine vielen rechtlichen Fragen in Bezug auf Wochenmärkte... ohne tatsächliche Anwendung in der Praxis sind rechtliche Angelegenheiten doch ziemlich ungreifbar und schwer zu durchblicken.

Meine Frage ist vermutlich recht simpel:

- Wird eine Marksatzung nur für festgesetzte Wochenmärkte aufgestellt? Manche Satzungen bleiben hier sehr wage und es fällt nicht direkt die Formulierung "festgesetzt nach GewO".

So besteht bspw. die Essener Satzung aus diesen drei Paragrapgen:

§ 1 Öffentliche Einrichtung
Die Essener Wochenmärkte werden als öffentliche Einrichtung geführt.
§ 2 Platz, Markttag und Verkaufszeit
(1) Die Wochenmärkte finden auf den hierfür bestimmten Plätzen zu den in der Anlage zu dieser Satzung
genannten Verkaufszeiten statt.
(2) Soweit in dringenden Fällen vorübergehend Markttag, Verkaufszeit oder Platz abweichend festgesetzt
werden, erfolgt eine öffentliche Bekanntmachung.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.1999 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung für die Wochenmärkte der Stadt Essen
vom 12. November 1980, zuletzt geändert durch Satzung vom 07. Juni 1996, außer Kraft.

Kann daraus abgeleitet werden, dass die Essener Wochenmärkte festgesetzt sind?

Danke für eure Hilfe!
Thema: Alkoholausschank Wochenmärkte
LCoup

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28.02.2018 10:04 Forum: Gaststättenrecht


Zitat:
Original von SteBa

Das kann man so nicht pauschal sagen. Ein Veranstalter, egal ob privat oder kommunal, entscheidet selbst, ob er seine Veranstaltung nach § 69 GewO festsetzen lassen möchte, oder nicht. Das bleibt jedem selbst überlassen. Mit der Festsetzung sind gewisse Vorteile verbunden (Marktprivilegien), allerdings sind auch einige Voraussetzungen mitzubringen. Nicht jede Veranstaltung kann daher auch eine Festsetzung nach § 69 GewO erhalten.

Viele Grüße

SteBa


Unabnhängig vom Veranstalter (Privat oder Kommune) kann jedoch ein Feierabendmarkt, auf dem Alkohol nicht in Form von "Selbstgebrannten" zum direkten Verzehr verkauft wird, kein festgesetzter Wochenmarkt sein wegen Verbot von Alkoholausschank?
Thema: Alkoholausschank Wochenmärkte
LCoup

Antworten: 18
Hits: 39.976
27.02.2018 15:22 Forum: Gaststättenrecht


Das ist auf jeden Fall eine nachvollziehbare Argumentationskette....

damit gehe ich mal davon aus, dass es sich bei den sogenannten Feierabendmärkte (auf denen u.a. Wochenmarkt-typische Stände vorzufinden sind, aber auch Imbisse + Alkoholausschank) um keine nach § 69 GewO festgesetzten Märkten handelt.
Thema: Erfahrungen: Privatisierung von Wochenmärkten
LCoup

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Hits: 20.362
27.02.2018 14:09 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Ja genau, ich bin derzeit noch Student und konzentriere mich in einem Seminar bzgl. Daseinsvorsorge auf Wochenmärkte. Neben allgemeinen Entwicklungstendenzen im Blick auf Wochenmärkte landet man ja zwangsläufig immer wieder bei rechtlichen Grundlagen. Ganz konkrete Fragestellungen habe ich eigentlich nicht, es ist vielmehr so, dass je mehr ich mich damit beschäftige, desto mehr Fragen kommen da bei mir auf Weißnicht

Privatisierung scheint ja bei vielen Kommunen ein Gedanke zu sein.... daher würde mich interessieren, wieso man sich als Kommune dafür bzw. dagegen entscheidet und was die Vor- und Nachteile sind.
Thema: Erfahrungen: Privatisierung von Wochenmärkten
LCoup

Antworten: 2
Hits: 20.362
Erfahrungen: Privatisierung von Wochenmärkten 27.02.2018 11:26 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

ich würde gerne mal in die Runde fragen, ob hier jemand schon Erfahrungen mit der Privatisierung von Wochenmärkten gemacht hat?
Welche Formen der Privatisierung (materiell, formell, funkionell/PPP) kommen zum Einsatz und welche Vor- und Nachteile bringen diese mit sich?
Dieses Thema ist ja in Zeiten von finanzschwachen Haushalten und rückläufiger Bedeutung von Wochenmärkten nicht ganz uninteressant.

Viele Grüße
LCOUP
Thema: Alkoholausschank Wochenmärkte
LCoup

Antworten: 18
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26.02.2018 14:58 Forum: Gaststättenrecht


Zitat:
Original von VeSa
Die Ausgangsfrage würde ich aber mit einem "gar nicht" beantworten wollen.


Demnach wäre der Ausschank von Alkohol auf Wochenmärkten (abgesehen von "Selbstgebranntem") deiner Auslegung nach immer unzulässig?

Im Grunde stelle ich mir die Frage wegen der Etablierung von "Feierabendmärkten".
Diese sind ja im Grunde Wochenmärkte (vom Angebot her) ergänzt um Imbisse/Food-Trucks, die auch Alkohol (bspw. Bier) ausschenken.
Wenn auf festgesetzten Wochenmärkten nach § 67 GewO generell kein Alkoholausschank stattfinden darf, kann ein solcher Feierabendmarkt ja eigentlich nur ein nicht festgesetzter Markt sein?
(Und hier würde dann eine Erlaubnis nach § 2 GastG notwendig sein)
Thema: Alkoholausschank Wochenmärkte
LCoup

Antworten: 18
Hits: 39.976
21.02.2018 16:18 Forum: Gaststättenrecht


ja, so hätte ich das auch gesehen.

In einem Merkblatt der IHK zu mobilen Verkaufseinrichtungen steht jedoch:
Nach § 56 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b zweiter Halbsatz GewO dürfen alkoholische Getränke (Wein & Bier) im Rahmen und für die Dauer einer Veranstaltung (z.B. Messen, Märkte, Ausstellungen, Volksfeste) von einer ortsfesten Betriebsstätte zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Hierfür ist gesondert eine gaststättenrechtliche Gestattung nach § 12 GastG zu beantragen, unabhängig, ob die Veranstaltung nach § 69 GewO festgesetzt ist oder nicht.

"Messen, Märkte, Ausstellungen, Volksfeste" bezieht sich vermutlich auf Veranstaltungen nach Titel IV der GewO und umfasst damit auch Wochenmärkte, die ja per Defintion in der GewO schon "regelmäßig wiederkehrend" sind.

(https://www.schwarzwald-baar-heuberg.ihk...Food_Trucks.pdf)
Thema: Alkoholausschank Wochenmärkte
LCoup

Antworten: 18
Hits: 39.976
Alkoholausschank Wochenmärkte 19.02.2018 14:15 Forum: Gaststättenrecht


Hallo zusammen,

unter welchen Voraussetzungen kann der Ausschank von Alkohol auf (festgesetzten) Wochenmärkten genehmigt werden?

Nach § 67 GewO ist der Ausschank auf Wochenmärkten nicht erlaubt (abgesehen von selbstgewonnenen Erzeugnissen). Für Alkoholausschank ist damit auf Wochenmärkten eine gaststättenrechtliche Erlaubnis notwendig.

Muss dies nach § 2 GastG geschehen oder kommt eventuell auch eine Erlaubnis nach §12 GastG infrage?

Vielen Dank für Hinweise

LG
Thema: Nicht festgesetzte Märkte
LCoup

Antworten: 23
Hits: 295.132
Nicht festgesetzte Märkte 07.02.2018 09:47 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo,

keider konnte ich meinen Beitrag zum Thema Feierabendmärkte/Alkoholausschank auf Wochenmarkt nicht mehr editieren, daher hier in einem zweiten Thema:

Mich beschäftigt noch immer auf welcher gesetzlichen Grundlage sogenannte Feierabendmärkte stattfinden können. Mein Verständnis ist bisher:

1. Ist der Feierabendmarkt ein festgesetzter Wochenmarkt, ist er an die Gewerbeordnung gebunden. Danach richtet sich das Sortiment, Imbisse können auf kommunaler Ebene durch das erweiterte Sortiment zugelassen werden. Wollen diese Imbisse auch Alkohol ausschenken, brauchen sie eine Gaststättenerlaubnis. Mit dieser Gaststättenerlaubnis wäre der Ausschank von Alkohol auf einem festgesetzten Wochenmarkt rechtens? (Obwohl das den bestimmungen der GewO widerspricht?)

2. Würde man diesen Feierabendmarkt nicht festsetzen, wäre er nicht an die GewO gebunden? Damit wäre für den Veranstalter die Zulassung von Imbissen mit Alkoholausschank bei vorliegender Gaststättenerlaubnis recht unkompliziert?

Und da kommt mi noch eine Frage: Die Marktsatzungen beziehen sich auf alle stattfindenden Märkte oder nur auf die festgesetzten Märkte?
Welchen Vorteil bietet das festsetzen von Märkten außer der Durchführungspflicht (die man ja bestimmt auch vertraglich regeln könnte?)?

Freue mich auf Antworten!
Thema: Alkoholausschank/Wochenmärkte/Feierabend märkte
LCoup

Antworten: 2
Hits: 13.592
05.02.2018 13:45 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Mit einer Gaststättenerlaubnis dürfte damit ein Food-Truck o.Ä. auch Alkohol auf einem ganz regulär festgesetztem Wochenmarkt ausschenken?
Das "übertrifft" dann sozusagen die Bestimmungen von § 67 Abs. 1 Nr. 1 GewO ?
Thema: Alkoholausschank/Wochenmärkte/Feierabend märkte
LCoup

Antworten: 2
Hits: 13.592
Alkoholausschank/Wochenmärkte/Feierabend märkte 01.02.2018 15:20 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo zusammen,

in vielen Städten finden ja seit mittlerweile etwas Längerem sogenannte Feierabendmärkte statt. Neben einem Wochenmarkttypischen Angebot sind hier auch Imbisse, Food-Trucks und vor allem Ausschank von Alkohol vorzufinden.

Imbisse/Foodtrucks können denke ich über § 67 Abs. 2 GewO durch Land bzw. (bei Übertragung) Kommune zugelassen werden.
Bei Alkoholausschank frage ich mich auf welcher rechtlichen Grundlage das möglich ist?
Nach § 67 Abs.1 Nr. 1 GewO ist Alkoholausschank ja eindeutig nur dann (auf Wochenmärkten) zulässig, wenn es sich hierbei um Eigenerzeugnisse handelt.
Oder sind diese Feierabendmärkte per „Definition“ keine Wochenmärkte?

Freue mich auf eure Hinweise!

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