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Hallo zusammen,

bei Wochenmärkten privater Veranstalter lese ich teilweise von Sondernutzungsgebühren, die die veranstalter an die Kommune entrichten, und teilweise von Konzessionsverträgen.

Worin liegt der Unterschied bei diesen beiden Verhältnissen?

Freue mich auf Antworten



Gepostet am 07.03.2018 um 17:00 von:
Benutzer: LCoup
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