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Hallo in die Runde,

die Formulierung des "Konzessionsvertrags" würde für mich auf das eventuelle Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages nach §§54 VwVfG hindeuten. Mit solch einem Vertrag begeben sich beide Vertragsparteien auf "eine Stufe", damit wäre eine quasi-privatrechtliche Angelegenheit gegeben, in der das Subordinationsverhältnis nicht mehr gilt. Das wäre dann auch der Unterschied.



Gepostet am 13.03.2018 um 16:35 von:
Benutzer: KremserT
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