Freiberuflich? |
BW
Jungspund
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Guten Tag,
mir stellt sich mal wieder eine Frage, bezgl. dem für mich leidlichen Thema "Freiberufler".
Muss ein Musiker (Band) der öffentlich mit ausschl. Cover-Songs auftritt, ein Gewerbe anmelden? Was ist, wenn Cover-Songs mit eigenen Liedern vermischt werden? Ist ein Entertainer freiberuflich?
Wo sind dort die Grenzen?
Hoffe Ihr bringt Licht ins Dunkle.
Grüße aus dem Sauerland Astrid
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1
12.09.2017 12:42 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
wir schicken die Personen dann auch schon mal zur Künstlersozialkasse, die prüfen, ob sie diese Personen aufnehmen. Ansonsten soll es in jedem Bundesland eine Stelle geben, bei der festgestellt wird, ob diese Person als Künstler einzustufen ist oder nicht. Ich weiß nur gerade nicht, wie die Stelle heißt und wo sie angesiedelt ist.
Vielleicht ist das ja die KSK.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
12.09.2017 13:12 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
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von der D...
Habe gerade herausgefunden, dass es in Nds. z.B. ein Wissenschaftsmanagement gibt. Dem soll eine Künstlerkommission angegliedert sein. Dort soll geprüft werden können, ob er Musiker als Künstler ist oder nicht.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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3
12.09.2017 14:33 |
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Franzose
Doppel-As
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Hallo Frau Kollegin,
ich würde Deinen "Musiker" zu den Freiberuflern zählen (vgl. Landmann/Rohmer, Kommentar zu § 14, Rz. 24) Bezüglich der Künstlersozialkasse gibt`s bei euch in NRW den Landesverband der Tonkünstler (dtkv-nrw.de). Ich denke, da kannst Du Dich wegen der Künstlersozialabgabe schlau machen.
Übrigens zählt auch Dein "Entertainer" zu den Freiberuflern, ist ein sog. "Tätigkeitsberuf".
Einen möglichst stressfreien "schladi" noch, der
__________________ Franzose
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4
12.09.2017 15:48 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Genau deswegen verwies ich auf die Kommission. Die sollen das feststellen, warum sollen wir uns alle Schuhe anziehen, die irgendwo herumstehen, wenn es dafür Spezialisten gibt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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7
13.09.2017 08:04 |
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VoPi
Routinier
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8
13.09.2017 08:16 |
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Runge
Kaiser
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Hallo @ VoPi,
der Link befasst sich aber ausschließlich mit der steuerrechtlichen Beurteilung der "Freiberuflichkeit". Die gewerberechtliche Zuordnung kann aber völlig anders sein.
Regina Runge
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9
13.09.2017 11:13 |
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VoPi
Routinier
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Hallo zum Heidekreis,
im Rahmen der Existenzgründerberatung (Musiker) wird hier bereits vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf eine zukünftige Freiberuflichkeit hingewiesen und Sie haben Recht, hierbei werden steuerrechtliche Aspekte ausführlich erwähnt bzw. nicht außer acht gelassen.
Beste Grüße und Wünsche für den Tag mailt VoPi aus "Struceberch"
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10
13.09.2017 11:40 |
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HWK-CB
Eroberer
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Wir haben festgestellt, dass es die Künstlersozialkasse nicht sehr genau nimmt, sondern fast jeden als Künstler aufnimmt. Insofern schenken wir dem keine Beachtung mehr.
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11
13.09.2017 14:43 |
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