Forum-Gewerberecht

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Also ich würde eine Cover-Band, die lediglich fremde Lieder nachspielt, nicht als Künstler bzw. als "freien Beruf" im Sinne der Gewerbeordnung ansehen. Wo ist denn da bitte die eigene künstlerische Leistung, in der Erlebnisse, Erfahrungen etc. in eigens komponierten Lieder verarbeitet werden? Mir fehlt hier einfach das künstlerische Schaffen.

Ob es nach dem Steuerrecht eine "freiberufliche" Tätigkeit ist, steht wieder auf einem anderen Blatt und hat uns im Gewerberecht nicht zu interessieren.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 13.09.2017 um 07:42 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
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