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Hallo Frau Kollegin,

ich würde Deinen "Musiker" zu den Freiberuflern zählen (vgl. Landmann/Rohmer, Kommentar zu § 14, Rz. 24) Bezüglich der Künstlersozialkasse gibt`s bei euch in NRW den Landesverband der Tonkünstler (dtkv-nrw.de). Ich denke, da kannst Du Dich wegen der Künstlersozialabgabe schlau machen.

Übrigens zählt auch Dein "Entertainer" zu den Freiberuflern, ist ein sog. "Tätigkeitsberuf".

Einen möglichst stressfreien "schladi" noch, der



Gepostet am 12.09.2017 um 15:48 von:
Benutzer: Franzose
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