Forum-Gewerberecht

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Wenn Sie das so pauschal schreiben, möchte ich Ihnen vehement widersprechen: Das Spielen von Coverversionen ist ja nicht selten deutlich mehr als nur die möglichst originalgetreue Wiedergabe und dann wohl schon dem künstlerischen Bereich zuzuordnen.



Gepostet am 13.09.2017 um 07:50 von:
Benutzer: Greenhorn
Der Original-Beitrag :
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