Hoordak
Grünschnabel
Dabei seit: 15.11.2007
Beiträge: 9
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.065
Nächster Level: 62.494
|
|
Löschfristen Gewerbeabmeldung |
|
Hallo zusammen,
kennt sich jemand mit Löschfristen für abgemeldete Gewerbebetriebe aus (speziell in Brandenburg)? Unser Datenschutz möchte wissen nach welcher Frist abgemeldete Gewerbebetriebe aus dem Fachverfahren gelöscht werden.
Mit fehlt dazu aktuell eine passende Gesetzesgrundlage?
Vielen Dank schon mal für eure Tipps.
|
|
1
29.09.2014 14:51 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Delius
Haudegen
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.220.206
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo aus Helmstedt,
wir haben hier aufgrund unserer Dienstanweisung über das Aktenwesen folgende Fristen:
Gewerbekarteien dauernd
Gewerberecht (Einzelakten) 10 Jahre
Mit Grüßen aus Helmstedt
|
|
1
30.09.2014 10:01 |
|
|
Solon
|
|
|
|
René Land
Administrator
Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.280.059
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Hallo nach Hessen,
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Vernichtung von Akten erst zu einem Zeitpunkt in Betracht gezogen werden, in dem mit Sicherheit feststeht, dass diese ihre "die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung sichernde Dokumentationsfunktion nicht mehr erfüllen" (Neue Zeitung für Verwaltungsrecht, 1988, S. 621 und 622).
Maßgeblich für Brandenburg ist ein Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg vom 22. Oktober 1996.
Hiernach beträgt die Mindestfrist für die Aktenaufbewahrung bei "lediglich anzeigepflichtigen Gewerben sowie bei raumgebundenen Erlaubnissen" 10 Jahre nach Abmeldung.
Ferner empfiehlt das Rundschreiben, unabhängig von den benannten Löschungsfristen, "bestimmte Kerninformationen (z.B. die Gewerbeanzeige) länger aufzubewahren". Dies sei inbesondere wichtig für Auskünfte in Rentenverfahren.
Freundliche Grüße
R. Land
__________________ ...und hier noch etwas Schleichwerbung...
|
|
16
30.09.2014 13:59 |
|
|
Hoordak
Grünschnabel
Dabei seit: 15.11.2007
Beiträge: 9
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 23 [?]
Erfahrungspunkte: 54.065
Nächster Level: 62.494
Themenstarter
|
|
Danke!
Mit den Infos kann ich was anfangen.
Wir sehen uns nächste Woche.
|
|
1
30.09.2014 14:08 |
|
|
Hilde
Mitglied
Dabei seit: 12.06.2014
Beiträge: 36
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 27 [?]
Erfahrungspunkte: 129.826
Nächster Level: 157.092
|
|
Schönen Nachmittag,
da kann ich mich nur meinem Vorredner anschließen. Wir bewahren hier auch sämtliche Gewerbeakten auf ... besonders wegen der Rentenversicherung. Da kommen doch hin und wieder nachfragen nach Altfällen.
Außerdem sind die regulären Akten ja nun nicht so umfangreich, dass sie viel Platz wegnehmen. Und was man hat, hat man ...
|
|
1
30.09.2014 14:11 |
|
|
herzchen
Mitglied
Dabei seit: 08.11.2007
Beiträge: 46
Bundesland:
Sachsen-Anhalt
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 276.644
Nächster Level: 300.073
|
|
Wir löschen unsere digitalen Akten aus den vorgenannten Gründen auch nicht.
Aber die Anfrage kam ja aus Hessen...
Und da hat euer Datenschutzbeauftragter früher schon mal was klargestellt.
Guckst du.
|
|
16
30.09.2014 14:48 |
|
|
Roesje
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.600
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.627.534
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Hallo! Hätte da auch noch eine Frage zu.
Zitat: |
Gewerbekarteien dauernd Gewerberecht (Einzelakten) 10 Jahre |
|
Die Info habe ich hier in Rheinland-Pfalz nach Aktenplan auch. Ich verstehe nur nicht, was denn der Unterschied von Gewerbekarteien und Einzelakten sein soll?
Meine Altakten, die generell Einzelakten über den jeweiligen Gewerbebetrieb sind beinhalten teilweise gaaaanz alte Karteikarten, aber ebenso die jeweiligen Anzeigen.
Zum Bsp. ein Betrieb, der in den 70ern angemeldet und in den 90ern abgemeldet wurde.
So...was mache ich denn nun grds. damit, wenn die Abmeldung z.B 1994 war?
Darüberhinaus platzen wir fast aus allen Nähten, da die Fluktuation bzgl. Gewerbeanzeigen doch schon enorm ist.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
|
|
1
16.10.2014 08:35 |
|
|
Delius
Haudegen
Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.220.206
Nächster Level: 3.609.430
|
|
Hallo aus Helmstedt,
nach unserer Lesart sieht es so aus, als dass die Karteien, sowohl Papier/Karton/Pappe u.a. als auch die digitalen Karteien dauernd gespeichert werden, während dessen die Einzelakte, mal abgesehen von besonderen Vorgängen wie Gewerbeuntersagungen, Akten die erteilte Maklererlaubnisse beinhalten u.ä., frühestens 10 Jahre nach der erfolgten Abmeldung vernichtet werden.
Mit Grüßen aus Helmstedt
|
|
16
17.10.2014 09:44 |
|
|
Roesje
Lebende Foren Legende
Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.600
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.627.534
Nächster Level: 10.000.000
|
|
Ah...ok soweit!
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
|
|
1
20.10.2014 08:52 |
|
|
Josefine H.
Foren As
Dabei seit: 03.01.2018
Beiträge: 79
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 182.101
Nächster Level: 195.661
|
|
Zitat: |
Maßgeblich für Brandenburg ist ein Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg vom 22. Oktober 1996. |
|
Liegt jemandem aus Brandenburg das Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg vom 22. Oktober 1996 vor, der es mir kurzfristig mailen könnte?
|
|
1
23.07.2018 13:39 |
|
|
Josefine H.
Foren As
Dabei seit: 03.01.2018
Beiträge: 79
Bundesland:
Brandenburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 182.101
Nächster Level: 195.661
|
|
Schon bekommen. Dankeschön!
|
|
1
23.07.2018 14:48 |
|
|
Taron-Arnsberg
Tripel-As
Dabei seit: 19.12.2005
Beiträge: 170
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.139.521
Nächster Level: 1.209.937
|
|
Erfolgt die Anfrage hinsichtlich der nach DSGVO erforderlichen Angaben zu Löschungen von Datensätzen/pers. Daten?
Bei uns herrscht Zweifel, ob die DSGVO überhaut im Gewerberecht anwendbar ist, denn:
"Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit."
Das Gewerberecht gehört klassischer Weise zum Gefahrenabwehrrecht.
Selbst wenn man zum Ergebnis kommen würde, die Anwendung sei gegeben, ist fraglich, ob und wann eine Löschung der Akten/Unterlagen und/oder Datensätze erfolgen muss.
Wir vernichten die Gewerbeanzeigen (Papier) meist nach 10 Jahren nach Abmeldung. Die Anmeldung bleibt mit der Abmledung erhalten, slebst wenn dann die Anmeldung über 10 Jahre alt sein sollte (ein Vorgang).
Die Datensätze abgemeldeter Betriebe kommen nach 10 Jahren ins "Datenarchiv", werden aber nie gelöscht. Sie sind Basis für wichtige Auskünfte bei Statistiken, Anfragen von Behörden (auch bei alten Datensätzen), Bau- Umweltrecht/planung, Geschichtsforschung und und und.
Die Pflicht zur Löschung der Datensätze ist -sofern die DSGVO tatsächlich Anwendung findet- nicht verlangbar, wenn:
Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gemäß Artikel 89
Absatz 1, soweit das in Absatz 1 genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Taron-Arnsberg: 02.08.2018 10:43.
|
|
1
02.08.2018 10:42 |
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 289.708 | Views gestern: 423.306 | Views gesamt: 890.895.743
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|