Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? |
mera6712

Grünschnabel
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Gewerbeabmeldung ohne Gewerbeanmeldung? |
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Hallo alle zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich Gewerbeanmeldung/Gewerbeabmeldung Fristen.
Kann eine Aufforderung zur Gewerbeabmeldung gemacht werden wenn bis dato keine Gewerbeanmeldung gemacht worden ist und mehr als 60 Monate ab Betriebsbeginn vergangen sind?
Danke für´s Lesen und Helfen
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1
03.11.2022 12:43 |
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Solon
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Civil Servant
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es gibt keine Fristenregelung. Ich habe meinen Kommunen immer gepredigt, dass das Gewerberegister die Wahrheit abbilden soll. Und wenn ein Gewerbe zig Jahre tatsächlich nachweislich bestanden hat, kann auch rückwirkend für x Jahre an und ggf. dann auch wieder abgemeldet werden.
In solchen Fällen würde ich aber auf Beweismittel achten. Die Story muss glaubhaft gemacht werden und dann wäre ja noch die Owi nach § 146 Abs. 2 Nr. 2 GewO zu bedenken.
Beste Grüße
CS
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2
08.11.2022 15:35 |
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Solon
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mera6712

Grünschnabel
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Themenstarter
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Vielen dank für die Antwort.
Aber es muss doch Fristen geben um ggf. eine Verfolgungsverjährung nach § 31 zu bemessen, welche in diesem Fall 6 Monate ist, oder nicht?
Aber nun die Frage:
A. Ab welchem Zeitpunkt startet eine Verjährung bei nicht erfolgter Gewerbeanmeldung? 6 Monate nach Betriebsschliesung?
B. Ab welchem Zeitpunkt startet eine Verjährung bei nicht erfolgter Gewerbeabmeldung?
Der Betrieb ist schon mehr als 6 Monate aus dem Handelsregister gelöscht.
Vielen Dank für die Hilfe!
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3
17.11.2022 17:02 |
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Civil Servant
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Es handelt sich um eine Dauerordnungswidrigkeit. Damit beginnt die Verfolgungsverjährungsfrist erst zu laufen, wenn die an sich andauernde Pflicht zur Anmeldung entfällt und das wäre der Zeitpunkt der Beendigung des Gewerbes.
Das ist eine Regelung, die für uns Gewerberechtler recht komfortabel ist.
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4
17.11.2022 17:08 |
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