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Thema: Co-Working Spaces = anzeigepflichtige Betriebsstätte? |
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Ich stehe vor dem gleichen Problem: Bei uns gibt es immer mehr Co-Working-Spaces, die von einigen Unternehmen dem Anschein nach nur als Briefkastenanschrift genutzt werden. Gerade bei diesen Unternehmen, kommt es gehäuft zu Auskunftsersuchen; ich habe schon befürchtet, dass demnächst auch einige Anträge zur Einleitung eines GU-Verfahrens eingehen werden. Das scheint jetzt langsam Fahrt auszunehmen: Nach dem Umzug einer GmbH habe ich (zum zweiten Mal) eine Akten zum Untersagungsverfahren des zuvor zuständigen Gewerbeamtes auf dem Tisch. Wenn man es genau nimmt, kann ich das Verfahren nicht führen, mangels tatsächlicher Niederlassung bin ich nicht zuständig. Aber wer macht es dann? Und wie finde ich heraus, wo sich die Niederlassung im Sinne des § 4 Abs. 3 GewO befindet und wer zuständig ist?
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Thema: Verfrühte Gewerbeabmeldung ändern |
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Eine Gewerbetreibende hat Anfang dieser Woche ihr Gewerbe abgemeldet. Nach Rücksprache mit ihrem Steuerberater war das nun doch zu schnell und sie bat mich, das "wieder rückgängig" zu machen. Ich habe sie aufgefordert, eine neue Anmeldung (Neugründung zum Zeitpunkt des ursprünglich Gewerbestarts? Oder nahtlos im Anschluss an die Abmeldung?) vorzunehmen, da die Meldungen über die Schnittstelle schon raus sind und alle Behörden erneut informiert werden müssten.
Wie macht Ihr das? Kennt jemand eine bessere Lösung? Ich habe damit ja sozusagen eine Dublette im Gewerberegister...
Es kommen gefühlt auch immer häufiger Gewerbetreibende, die eine Korrektur der Gewerbeanmeldung vornehmen möchte: Ihnen fällt plötzlich ein, dass sie nun doch 3 Monate früher angefangen haben. Wie geht Ihr damit um?
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Thema: Briefkastengewerbe? |
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Hat zufällig jemand ein Merkblatt zum Thema Briefkastenfirmen / virtuelles Büro / Gemeinschaftsbüro / Business Center, das er/sie mir schicken oder hier einstellen könnte?
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Thema: Bewacher zuverlässig |
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Gibt es eine Behörde, die die Bestätigungen tatsächlich in erkennbarer Bescheidform schreibt?
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Thema: Löschfristen Gewerbeabmeldung |
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Zitat: |
Maßgeblich für Brandenburg ist ein Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg vom 22. Oktober 1996. |
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Liegt jemandem aus Brandenburg das Rundschreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie des Landes Brandenburg vom 22. Oktober 1996 vor, der es mir kurzfristig mailen könnte?
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Thema: Wie viel Neuware auf Floh-Trödelmarkt? |
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Das wurde auf einem Seminar in diesem Jahr auch so bestätigt: 10-20 Prozent könne man dulden. Allerdings weiß ich auch nicht, wo das steht. Außer in meinen Seminarunterlagen.
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Thema: GmbH & Co. KG und Verwaltungs GmbH |
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Das war für mich auch neu, ist aber nachvollziehbar.
Was mache ich nun aber mit dem offenen Vorgang, in dem ich zwei Aufforderungen zur Anmeldung und eine Anhörung an die GmbH & Co. KG adressiert habe? Am Briefkasten steht ja nur diese; die Verwaltungs-GmbH, die demzufolge der richtige Adressat zur Erfüllung der Anzeigepflicht ist, hat ihren Betriebssitz nicht in meiner Gemeinde. Muss der Bescheid mit ZG-Androhung nun zur Verwaltungs-GmbH in die andere Gemeinde? Dann müsste ich doch zunächst das ganze Verfahren von vorn beginnen und an die GmbH adressieren, oder? Adressiert ihr direkt an die Geschäftsführung? Die ist mir ja nur aus dem HR bekannt und hoffentlich noch aktuell...
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Thema: Festgesetztes Volksfest - Reisegewerbekarte? |
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Ich stehe grad irgendwie auf dem Schlauch ...
Wenn ich ein Volksfest festsetze, gilt die RGK-Pflicht, soweit komme ich noch mit. Wie ist es aber mit Speisen und Ausschank? Genügt dann eine GAGEV bzw. ein stehendes Gaststättengewerbe? (§§ 60b Abs. 2 und 68a Satz 2 GewO i.V.m. § 2 Abs. 2 BbgGastG) Oder sind alle Teilnehmer ohne RGK auszuschließen?
Ich brüte über der Abhandlung zum Thema Alkohol im Gewerbearchiv 2/2018 (S. 54) und komm einfach nicht auf die Lösung.
Demnach sind bei festgesetzten Volksfesten die Vorschriften des Gaststättenrechts nicht anwendbar, wenn es um alkoholfreie Getränke nach § 68a GewO geht. Bezieht sich das nur aufs GastG des Bundes? Oder kann ich demnach keine GAGEV für alkoholfreie Getränke genehmigen? Was ist dann mit den alkoholhaltigen und den Speisen?
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