Forum-Gewerberecht

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Hallo aus Helmstedt,

nach unserer Lesart sieht es so aus, als dass die Karteien, sowohl Papier/Karton/Pappe u.a. als auch die digitalen Karteien dauernd gespeichert werden, während dessen die Einzelakte, mal abgesehen von besonderen Vorgängen wie Gewerbeuntersagungen, Akten die erteilte Maklererlaubnisse beinhalten u.ä., frühestens 10 Jahre nach der erfolgten Abmeldung vernichtet werden.

Mit Grüßen aus Helmstedt



Gepostet am 17.10.2014 um 09:44 von:
Benutzer: Delius
Der Original-Beitrag :
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