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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal 3 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,003 Bewertungen - Durchschnitt: 10,00
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Was sehr interessant ist das das OLG weder Bestandschutz noch Übergangszeiten im Urteil hat.
Im Prinzip heisst dies zumindest in Brandenburg alle GSG abschalten bis GSG mit PTB Zulassung erhältlich sind welche die Interpretation vom OLG bezüglich der Norm genügen.


Da ja auch die PTB Zulassung nötig ist gibts da auch kein schnelles Update der Software

Ich kenn das Urteil im Langtext nicht aber hat das OLG wirklich so weitreichend ein Urteil gefasst ohne möglichkeit der Überprüfung durch das BGH?
21 01.11.2013 12:53 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
Solon
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rosebud rosebud ist männlich
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hi,

jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf !

Das OLG hat wohl die Funktionsweise der Geräte und die Spielverordnung missverstanden !

Wie wir doch alle seit Jahren (SPVO von 2005) wissen, gewinnt man an einem solchen Gerät lediglich Punkte , die man anschliesssend durch das sog. "Collect- Spiel" in Geld umwandeln kann.
Bei diesem "Collectspiel" kann man jedoch nur maximal € 500.- pro Stunde gewinnen/umwandeln - ganz genau so , wie es die SPVO vorschreibt.
Selbstverständlich ist es möglich, dass jemand im Punktespiel 740000 Punkte gewinnt.
Bei mir wurden auch schon mehr als 1 Mio Punkte gewonnen (Gegenwert von € 10.000.-) , was dann eben zu einer Collectphase von über 20 Stunden geführt hat.

Ich denke , es handelt sich um ein Fehlurteil.
Den Richtern war die korrekte Funktionsweise eines solchen Geldspielgeräts offensichtlich nicht bekannt.
Der Betreiber des Geräts muß den Gewinn auszahlen !

Grüsse
22 01.11.2013 15:02 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
Solon
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von gmg


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Ach es ist wohl besser, wenn das Wirtschaftsministerium in Brandenburg mit diesem rechtskräftig entschiedenen Sachverhalt konfrontiert wird und dann die Ordnungsämter bittet, entsprechend tätig zu werden.

Wär ja schon mal ein guter Anfang, um das Punktespiel an den GSG zu beenden, so wie es ja von Länderseite im Rahmen des Auflagenbeschlusses zur 6. Novelle der Spielverordnung erbeten worden ist.

So ein bisschen erinnert mich dieser Sachverhalt an die Zeit 2005 / 2006.
Es gab die Seuche der Fungames.
Die sollten weg.
Es wurde an der Neufassung der Spielverordnung (5. Novelle) von Seiten des Gesetzgebers gearbeitet.
Im Januar 2006 kam die Novelle der SpielV mit dem Killerparagrafen des $ 6 a SpielV.
Und es gab im November 2005 noch ein höchstinstanzliches Urteil zu den Fungames....

Ob sich hier etwas wiederholt???
Spannend, spannend....

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.11.2013 18:05.

23 01.11.2013 17:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Hallo rosebud,

oder hatten die Richter am OLG vielleicht schlichtweg den Wortlaut der SpielV richtig verstanden

und sich nichts hineininterpretieren lassen?


Dass sich die Gerichte nicht der Interpretationslage von der PTB anschließen,

hatten wir doch bereits im Urteil des Bundesfinanzhofs nachlesen können.



VG
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24 01.11.2013 18:29 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Haben sie - haben sie nicht Kopfkratz
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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von angela: 02.11.2013 17:10.

25 02.11.2013 16:54 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
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Zitat:
Original von angela
Haben sie - haben sie nicht Kopfkratz
aber ein super urteil für die genervten wirte Danke
scheiss auf punkten - hier 500 und verpiss dich


Du hast nicht verstanden

das OLG hat technisch allen GSG die Zulassung entzogen zumindest in Brandenburg

ganz üble geschichte
26 02.11.2013 20:13 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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tja...das hat wohl einige leute böse überrascht, gell?

die planungen, wenn ich mal spekulieren darf, liefen sicher anders -
so in den letzten tagen von rösler und kubicki,
die immer noch in BMWI bwz. in küstennähe rumhängen,
noch ein paar wochen lang bezahlt werden
und sich ganz sicher sein können, in den nächsten 1000 jahren keinen fuß mehr an die erde zu bekommen....

man möchte gar nicht drüber nachdenken, welche last-minute-ideen da noch zum absegnen,
abzeichen und auf-den-weg-bringen (oder verhindern...) in der pipeline waren oder sind -
aber erstens kommt es ja gottseidank manchmal anscheinend anders,
als man zweitens denkt.


Respekt
27 02.11.2013 21:39 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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RE: GSG mit einem Gewinn von über 500 € pro Stunde sind illegal

tja.........
wenn nun einer mehr wie 500 gewinnt ,
ziehe ich ihm den stecker raus ! Heul



dann berufe ich mich auf das urteil Applaus
28 02.11.2013 22:16 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Hallo zusammen,

Angela hat recht, das kann nun dazu führen, dass Gewinne schlichtweg nicht ausgezahlt werden

und rosebud hat es leider nicht verstanden, dass das Gericht schlichtweg nach dem Wortlaut des Gesetzes geht und was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bewirken wollte

und nicht danach wozu sich A,B oder C hatte besprechen lassen.



Hier noch einmal zur Erinnerung die klare Aussage von

Prof. Dr. Peters Richter am OLG Hamburg a.D.
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...ikalisch_01.pdf


Er kam in seiner Prüfung zum Ergebnis, dass die Zulassungspraxis der PTB mängelbehaftet ist und die PTB als Zulassungsbehörde sittenwidrig gehandelt hatte und daher der Verwaltungsakt der Bauartzulassung nichtig gem. §44 II (Fall 6) VwVfG ist.



Da der BLA am 11./12.11. tagt, hoffen wir mal, dass es dann eine klare Empfehlung für die Ordnungsbehörden ( letztlich dann auch für die Polizei) gibt, wie mit diesem Urteil umzugehen ist.


VG
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29 03.11.2013 06:17 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo zusammen,

Angela hat recht, das kann nun dazu führen, dass Gewinne schlichtweg nicht ausgezahlt werden

und rosebud hat es leider nicht verstanden, dass das Gericht schlichtweg nach dem Wortlaut des Gesetzes geht und was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz bewirken wollte

und nicht danach wozu sich A,B oder C hatte besprechen lassen.



Hier noch einmal zur Erinnerung die klare Aussage von

Prof. Dr. Peters Richter am OLG Hamburg a.D.
https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...ikalisch_01.pdf


Er kam in seiner Prüfung zum Ergebnis, dass die Zulassungspraxis der PTB mängelbehaftet ist und die PTB als Zulassungsbehörde sittenwidrig gehandelt hatte und daher der Verwaltungsakt der Bauartzulassung nichtig gem. §44 II (Fall 6) VwVfG ist.



Da der BLA am 11./12.11. tagt, hoffen wir mal, dass es dann eine klare Empfehlung für die Ordnungsbehörden ( letztlich dann auch für die Polizei) gibt, wie mit diesem Urteil umzugehen ist.


VG
Meike


hi,

was genau ist sittenwidrig an der SPVO ?

grüsse
30 03.11.2013 13:03 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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eine gute SpVO wäre : 20ct Einsatz pro Spiel, Mindestspieldauer 5 Sek, maximalverlust 144€ / h - Auszahlquote 77% Höchstgewinn /Spiel 1000€
keine Punkte - keine Pausen - kein Firlefanz
31 03.11.2013 16:22 angela ist offline E-Mail an angela senden Beiträge von angela suchen
immo2012 immo2012 ist männlich
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Was ich nicht verstehe laut OLG war die PTB Zulassung ein rechtswidriger Verwaltungsakt. Nun kann man aber nicht einfach begünstigte rechtswidrige verwaltungsakte einfach zurücknehmen weil u.U. ein Vertrauenschutz entstanden ist was ich eigentlich bei den aktuellen GSG Zulassungen bejahen würde. Ich kenne aber den Langtext vom Urteil nicht und gehe mal davon aus das die Behauptung einer Manipulation des GSG Unsinn ist.
Als erste Konsequenz müsste eigentlich die PTB ab sofort alle Neuzulassungen auf Eis legen bzw die Strengeren Anforderungen welche wörtich aus der Norm zugrunde zu legen sind anwenden. Falls es kein bestandschutz der Zulassung gibt was sich eigentlich aus dem Urteil ergibt müssten nun die Ordnungsämter ausschwärmen und alle GSG Nutzungsuntersagungen erteilen mit Sofortvollstreckung was natürlich sehr sehr teuer wird wenn der BGH das Urteil kassiert
32 03.11.2013 18:01 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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hi,

Scheinbar ist es doch nicht "sittenwidrig" , oder ? Kopfkratz


grüsse
33 03.11.2013 20:10 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Der Dr. Peters ist wohl eher ein Rentner mit Privatmeinung von der Sache hat er wohl keine Ahnung

Irgendwie hat er wohl die Risikotaste mit der Autostart Taste geistig verwechselt was mir ansich sagt das er keine Ahnung der Materie hat

"Das sind nicht die Reichen und Wohlhabenden, die in ihrer
Wohngegend wohl auch gar keine Spielhalle vorfinden werden, sondern eher die
Minderbemittelten, Personen mit Migrationshintergrund und Arbeitslose, wie sie
es zur nächsten Spielhalle nicht weit haben werden."

Wenn ich das lese sollte man eigentlich den ganzen Text in den Papierkorb werfen.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von immo2012: 03.11.2013 21:56.

34 03.11.2013 21:54 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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Hallo rosebud,

wenn Du auf den Link klickst, musst Du Dir einfach nur das Dokument durchlesen.

Es ging nur um die Zulassungspraxis, d.h. nicht die SpielV ist sittenwidrig,

sondern Prof.Dr. Peters kommt zum Ergebnis, dass der mängelbehaftete Verwaltungsakt der PTB gegen die guten Sitten verstößt und somit nichtig ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html


VG
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35 04.11.2013 04:32 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo rosebud,

wenn Du auf den Link klickst, musst Du Dir einfach nur das Dokument durchlesen.

Es ging nur um die Zulassungspraxis, d.h. nicht die SpielV ist sittenwidrig,

sondern Prof.Dr. Peters kommt zum Ergebnis, dass der mängelbehaftete Verwaltungsakt der PTB gegen die guten Sitten verstößt und somit nichtig ist.

http://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__44.html


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Hallo Meike,

fassen wir es also kurz zusammen :

Ein Verwaltungsakt ist nichtig wenn er gegen die guten Sitten verstösst.
Damit meinst du, wenn ich es richtig verstanden habe die Erteilung der Zulassung für ein Geldspielgerät, wenn es Geld in eine Ersatzwährung (Punkte) umwandelt und später wieder rückgängig machen kann.
Dies war übrigens schon vor der aktuellen SPVO möglich und ist auch damals schon praktiziert worden - und war auch damals nicht sittenwidrig.

Als "gute Sitten" bezeichnet man (Wikipedia) das "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden".
Allzu viele von dieser Sorte scheint es nicht zu geben, da ja auch schon seit vielen Jahrzehnten selbst der Staat mit einer Ersatzwährung (Jetons) in seinen Casinos spielen lässt !

Ist das auch "sittenwidrig" ?

Sehen wir das Brandenburger Urteil als das, was es ist : Ein bedauerlicher Justizirrtum eines überforderten Gerichts.

grüsse
36 04.11.2013 09:40 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Sehen wir das Brandenburger Urteil als das, was es ist : Ein bedauerlicher mindestens amüsanter und
hoffentlich extrem folgenreicher Justizirrtum eines überforderten Gerichts.


....ok, kann ich notfalls unterschreiben, wenn es euch so viel bedeutet. Applaus
37 04.11.2013 12:53 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
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Hallo rosebud,

hier kannst Du die Begründung nachlesen https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...ikalisch_01.pdf

Da brauchst Du also nicht Wikipedia zu bemühen, sondern Prof. Dr. Peters hat es rechtlich erläutert.



Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass hier die Zulassungsbehörde "überfordert" war.


Denn wenn der Bundesfinanzhof und hier das Oberlandesgericht nun Recht gesprochen hatte, sollte sich auch der Letzte seine Gedanken machen.


VG
Meike
38 04.11.2013 16:00 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Zitat:
Original von Meike
Hallo rosebud,

hier kannst Du die Begründung nachlesen https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...ikalisch_01.pdf

Da brauchst Du also nicht Wikipedia zu bemühen, sondern Prof. Dr. Peters hat es rechtlich erläutert.



Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass hier die Zulassungsbehörde "überfordert" war.


Denn wenn der Bundesfinanzhof und hier das Oberlandesgericht nun Recht gesprochen hatte, sollte sich auch der Letzte seine Gedanken machen.


VG
Meike




hi,

2 Juristen - 3 Meinungen

Ob die Zulassungsbehörde "überfordert" war, ist ohne Belang.
Sie hat ihren Job gemacht .


grüsse
grüsse
39 04.11.2013 16:12 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Hallo rosebud,

hier kannst Du die Begründung nachlesen https://gluecksspiel.uni-hohenheim.de/fi...ikalisch_01.pdf

Da brauchst Du also nicht Wikipedia zu bemühen, sondern Prof. Dr. Peters hat es rechtlich erläutert.



Hast Du schon einmal darüber nachgedacht, dass hier die Zulassungsbehörde "überfordert" war.


Denn wenn der Bundesfinanzhof und hier das Oberlandesgericht nun Recht gesprochen hatte, sollte sich auch der Letzte seine Gedanken machen.


VG
Meike



Hallo Meike,

ich glaube Du hast übersehen das Prof. Dr. Peters nichts mit dem Urteil vom OLG zu zun hat und sein Vortrag eine private Einzeilmeinung war mit wesentlichen Schwächen und Fehler.

Das mit dem Sittenwidrig und Nichtig etc sollte man als Realsatire lesen
40 04.11.2013 16:38 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
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