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Hallo rosebud,

oder hatten die Richter am OLG vielleicht schlichtweg den Wortlaut der SpielV richtig verstanden

und sich nichts hineininterpretieren lassen?


Dass sich die Gerichte nicht der Interpretationslage von der PTB anschließen,

hatten wir doch bereits im Urteil des Bundesfinanzhofs nachlesen können.



VG
Meike



Gepostet am 01.11.2013 um 18:29 von:
Benutzer: Meike
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