Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO |
wyhlmaus50
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Auch vor der Geltung, des Prostituiertengesetzes war das Einkommen der Prostituierten nach dem altrömischen Grundsatz "'Geld stinkt nicht" steuerpflichtig.
Sinn des Gesetzes war die "Sittenwidrigkeit" zu beseitigen und den Damen (und Herren) die Möglichkeit der Pflichtversicherung als abhängig Beschäftigte oder HeimarbeiterInnen zu eröffnen.
Aber:
99% gelten als "Freie MitarbeiterInnen" und damit "Selbstständige".
Sollte keine Scheinsebstständigkeit vorliegen, ist jetzt § 14 GewO u. a. anwendbar.
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24.09.2013 13:54 |
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Solon
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ramm
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rn
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neee Leute, nach § 14 GewO werde ich das nicht annehmen.
__________________ schönen Tag noch an alle von Veronika
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22
24.09.2013 14:34 |
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Solon
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Regelungen zum Gewerbe-, Gaststätten- oder Baurecht enthält das ProstG nicht. Gleichwohl strahlt nach dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung das ProstG auch in diese Materien aus, zumal die Ausübung der Prostitution unter den Schutzbereich des Art. 12 GG fällt.
So kann die Prostitution nicht länger als sozial unwertige Tätigkeit vom Gewerberecht ausgeschlossen werden. Die Anzeigepflicht nach § 14 GewO ermöglicht die behördliche Überwachung, die im Hinblick auf die mit der Ausübung der Prostitution verbundenen Risiken geboten ist – auch wenn mehr Transparenz nicht alle Beteiligten erfreuen dürfte ;-)
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24.09.2013 15:20 |
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Ellinore
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Hallo an Alle,
wie sehr ihr die geplante Gesetzesänderung, das Prostitutionsgewerbe on die GeWO aufgenommen wird?
1. Die selbständigtätige Prostiuierte
2. Prostitutionsstätte (Betreiber)
Und welche Fallschricken gibt es?
In der Praxis umsetztbar?
Beste Grüße, Ellinore
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24
24.09.2013 19:51 |
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Delius
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Hallo aus Helmstedt
Hinsichtlich der Anmeldefähigkeit bzw. hier der Nicht- Anmeldefähigkeit nach § 14 GewO verweise ich auf die Frühjahrssitzung 2007 des BLA- Gewerberecht, nach der nach wie vor eine Anmeldung nach § 14 GewO als nicht möglich beschlossen wurde.
Das Ganze erfolgt unter der Bewertung des Prostitutionsgesetz und ist meines Wissens nach immer noch so anzuwenden.
Leitsatz wr hier, dass es sich um sog. "höchstpersönliche Dienstleistungen" handele und eine gewerberechtliche Überwachung weder sinnvoll noch durchsetzbar sei.
Nachzulesen im Gewerbearchiv vom 13. August 2007 Seite 320.
Mit Grüßen aus Helmstedt
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25
25.09.2013 08:29 |
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BlankT
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kurze Ergänzung:
Diese Auffassung wurde im BLA Herbst 2009 nochmals tendenziell bestätigt (sh. GewArch 2010 S. 62).
__________________ Die 10 Gebote zählen 279 Wörter, die Unabhängigkeitserklärung der 13 nordamerikanischen Staaten 1776 zählt 300 Wörter,
die EU-Verordnung über den Import von Karamel-Bonbons besteht aus 25 911 Wörtern.
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25.09.2013 09:45 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Delius
Leitsatz wr hier, dass es sich um sog. "höchstpersönliche Dienstleistungen" handele und eine gewerberechtliche Überwachung weder sinnvoll noch durchsetzbar sei. |
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Wobei ich mich frage, ob es im Gewerberecht einen weiteren Fall gibt, in dem mit gleicher Argumentation die Annahme, es liege eine Gewerbe vor, verneint wird.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass unsere Obersten sich bis zur Decke und darüber hinaus strecken, um um jeden Preis die Aufnahme der Prostitution in die GewO zu verhindern.
Man steht dabei gegen Prostituiertenverbände, Polizei, Staatsanwaltschaften und wen weiß noch alles. Die Bastion wird aber Fallen, denn die Politik - will heißen die große Koalition - diskutiert bereits jetzt wieder eine Erlaubnispflicht für Bordelle.
Mehr zum aktuellen Stand der Dinge:
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27
03.12.2013 13:44 |
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Civil Servant
Foren Gott
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allerseits,
kein Tag ohne neue Infos zu dem Thema.
Zitat: |
Krings forderte eine Erlaubnispflicht für Laufhäuser mit regelmäßigen Kontrollen. Um ausbeuterische Exzesse wie in Flatrate-Bordellen einzudämmen, soll unter anderem das Gewerberecht verschärft werden. |
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Fundstelle: SPIEGEL-Online vom 4. Dezember 2013
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28
04.12.2013 08:52 |
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Delius
Haudegen
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Hallo aus Helmstedt,
sind wir im Wahlkampf oder was soll dieses Geseiere???
Das Gewerberecht hier heranzuziehen, zeugt doch wieder einmal davon, dass viele gar nicht wissen, worüber sie reden. Strafrecht wäre angebracht. Zumal man ja davon spricht, dass Minderjährige, die bekanntermaßen keine Gewerbetätigkeit ohne Vormundschaftsgericht ausüben können, die Tätigkeit auch ausüben
Das ist eine Qualität von Abgeordneten wie man sie sich nicht wünscht!
Mit Grüßen aus Helmstedt
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30
04.12.2013 10:52 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Da bin ich durchaus anderer Meinung.
Klar ist: Den Menschenhandel einzudämmen, wird extrem schwierig. Andererseits kann durch Erlaubnispflichten und Standards für Bordelle eine deutlichere Abgrenzung zu völlig unwürdiger Prostitution erreicht werden.
Auch Ordnungsamts-Kollegen aus Großstädten, die in Berlin hierzu befragt wurden (ich glaube Dortmund, Hannover, Stuttgart) und die zu Hause besondere Taktiken und Projekte zu und gegen Prostitution am Laufen haben, haben für eine Aufnahme in die GewO plädiert.
Es muss außerdem beachtet werden, dass die Bekämpfung des Menschenhandels nicht möglich ist, wenn die Behörden
a) gar nicht erst in Kontakt zu den Prostituierten kommen können und
b) nicht ein Mindestmaß an Vertrauen zwischen Behörden (das könnten und sollten auch Beratungsvereine mit weiblichem Pewrsonal sein) entstehen kann.
Insofern braucht es Betretungsrechte, die wir so heute nur teilweise in den Polizeigesetzen der Länder haben. Die Polizei halte ich aber in Sachen b) (siehe oben) für ungeeignet.
Auch ich halte es für wichtig, dass die Gesundheitsverwaltung und Beratungsvereine hierbei ein wichtige Rolle spielen müssen. Die maßgebliche EU-Rili lässt das ausdrücklich zu.
Das Ganze muss auch nicht zwingend in der GewO geregelt werden. Polizeirecht macht aber auch keinen Sinn, weil selbst die uniformierten Kollegen nur ein Teil der Aufgaben abdecken können.
Strafrecht kommt grundsätzlich immer zu spät und wäre mir zu wenig. Zudem kann man im Strafrecht keinen Standards für Bordell & Co. normieren.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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31
04.12.2013 11:13 |
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wyhlmaus50
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Auch eine Anzeige die über die Verpflichtung des § 14 hinaus geht ist zu bescheinigen (§ 15 Abs. 1 GewO), z. B. bei einer Namens- oder Firmenänderung, Umwandlung einer juir. Person in eine andere jur. Person wie e.V. in GmbH, GmbH in AG o. a., Erweiterung um übliche Tätigkeiten, Teileinstellung etc.
Eine Ablehnung der Anzeige oder der Bestätigung ist rechtlich nicht normiert, also gesetzwidrig.
Also: Annehmen, bescheinigen und Gebühr verlangen; auch bei "persönlichen Dienstleistungen".
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04.12.2013 16:29 |
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domar
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Gut gelungene Zusammenfassung, wenn man nicht den direkten Konatkt zum Gewerberecht sucht:
Das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (ProstG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Beim ProstG handelt es sich um eines der liberalsten Prostitutions-Gesetze Europas. Abgeschafft wurde damit die Sittenwidrigkeit der Prostitution, deren Rechtsfolge die Nichtigkeit von Verträgen ist. Geändert wurden auch einige Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Ziel des nur drei Paragraphen umfassenden ProstG sollte es sein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verbessern. Prostituierte können seither vereinbarte Entgelte einklagen, auch haben sie nun Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung – wovon bisher aber nur rund 50 Personen in Deutschland Gebrauch gemacht haben. Befürworter des ProstG sahen in der Norm einen geradezu emanzipatorischen Akt. Kritiker argumentieren, durch das Gesetz und die EU-Osterweiterung sei die Bundesrepublik zu einem Paradies der Menschen- und Frauenhändler geworden, Zwangsprostitution habe stark zugenommen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz „umfassend zu überarbeiten“. (reb.)
Hier der ganze Bericht:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inlan...n-12695271.html
Sehe ich das jetzt richtig, dass der Gesetzgeber erst mal das ProstG ändern sollte, bevor man einen weiteren Bogen schlägt?
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
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05.12.2013 09:26 |
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J. Simon
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Die ganzen Gesetz oder Gesetzesänderungen sind nichts wert, wenn mann nicht mal genau weiß, was in der Szene überhaupt los ist und das erfährt man nur, wenn es gelingt in Kontakt mit den Frauen zu treten.
Das kann nur der erste Schritt sein und nichts anderes. Gesetze durchpeitschen nutzt gar nichts, wenn es das Übel nicht an der Wurzel packt. Da nutzt m.E. das ProstG nichts (siehe Fallzahlen im Beitrag von domar) und auch nicht die GewO.
VG J. Simon
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05.12.2013 10:24 |
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wyhlmaus50
Tripel-As
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Der erste Kontakt wäre eine reguläre Gewerbeanmeldung.
Dann bekämen die einschlägigen Behörden und Dienststellen einen Abdruck und damit ebenfalls Kenntnis.
Wärum wollen dann noch einige die Anmeldung nicht annehmen?!
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35
05.12.2013 14:36 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von wyhlmaus50
Warum wollen dann noch einige die Anmeldung nicht annehmen?! |
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Weil der BLA Gewerberecht einstimmig beschlossen hat, dass Prostitution nicht anmeldefähig ist. Noch gilt das Wort des BLA etwas auch wenn ich in einigen Punkten - z.B. der Ablehnung von Gesetzesverschärfungen gegen Kaffeefahrten (von der Verbraucherschutzministerkonferenz hingegen mit 16:0 Stimmen beschlossen) mit dem BLA völlig über Kreuz liege.
Manchmal sollten sich die Herrschaften einiger Grundsätze vergewissern. Nämlich, dass es in erster Linie Aufgabe des Staates ist seine Bürger vor inneren und äußeren Feinden zu schützen und nicht für freie (bzw. hemmungslos entfesselte) Märkte zu sorgen.
Zurück zum Thema:
Bei Prostitutionsstätten allerdings war sich der BLA nicht einig. Einige Länder vortierten für die Anmeldepflicht, andere dagegen.
Gruß
Frank Schuster
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05.12.2013 14:58 |
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Maliklaus
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Hallo,
na dann will ich auch mal meinen Senf dazu geben...
Meiner Meinung nach geht die momentane Diskussion in vielen Bereichen komplett an der Realität vorbei. Bestrafung von Freiern wegen Sex mit einer Zwangsprostituierten ??? Wieviele Verfahren wegen Zwangsprostitution gibt es denn zur Zeit in Deutschland ? Ich glaube man könnte sie an einer Hand abzählen. Und jetzt will man den Freiern nachweisen, dass sie Sex mit einer Zwangsprostituierten hatten...
Die Bordellbetriebe im Saarland machen jetzt schon den Sekt auf, weil die Freier aus Frankreich bald mit Bussen über die Grenze fahren, da sie hier ungestraft ihrer Lust fröhnen können.
Für mich gibt es nur folgende Möglichkeiten dem Ausufern der Prostitution in Deutschland etwas Einhalt zu gebieten und in kontrollierte Bahnen zu lenken:
- Wiedereinführung des "Bockscheines" (regelmäßige Kontrolle der Prostituierten durch das Gesundheitsamt)
Im Rahmen dieser Kontrolle können im privaten Rahmen Gespräche mit dem Frauen geführt und vielleicht sogar ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden. Aufgrund der hohen Rate an Hepatitis, Tuberkulose und anderer Krankheiten wäre dies auch ein großer Beitrag zum aktiven Gesundheitsschutz aller Beteiligten.
- Einführung einer Bordellerlaubnis und Aufnahme in die Gewerbeordnung
Überprüfung der Zuverlässigkeit (Ich weiß, es wird Strohmänner geben, aber es ist zumindest eine kleine Hürde für Vorbelastete), Möglichkeit für Auflagen (z.B. regelmäßige Vorlage der "Bockscheine", Kondompflicht, Meldung der Prostituierten usw... hier ist vieles denkbar).
- Verbot des Straßenstriches
Dies ist für mich die entwürdigenste Version der Prostitution und eine große Gefahr für die Frauen. Hier könnte man auch einen Straftat- oder Bußgeldtatbestand gegen Freier einführen. Einfach zu kontrollieren und zu ahnden.
Ich bin mal gespannt, was sich unsere Regierung am Ende tatsächlich einfallen läßt.
__________________ Viele Grüße aus dem Saarland
Klaus
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37
06.12.2013 08:12 |
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Civil Servant
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da stimme ich doch voll zu. Ich glaube, dass man in Dortmund oder war es Düsseldorf mit gutem Erfolg versucht hat, den Straßenstrich zu kanalisieren.
Die Kolleg(inn)en, die sich hier ablehnend geäußert haben, weil er Vollzug schwierig werden könnte, frage ich, ob sie eine Vorschrift aus dem Ordnungs- u. Gewerberecht kennen, die flächendeckend und immer beachtet wird.
Natürlich werden wir nicht alle Probleme lösen können, dass ist doch klar, aber deutliches und umsetzbares Verbesserungspotential gibt es auf jeden Fall.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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38
06.12.2013 08:56 |
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J. Simon
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Ja KLaus,
das wäre zumindest ein gangbarer Weg, den man (n) beschreiten könnte. Aber wie ich schon sagte von Gesetzesänderungen ins Blaue hinein halte ich nichts. Und vorrangig bleibe ich dabei, dass den Frauen, wenn sie denn unter Zwang arbeiten, erstmal ein Zugang zu einem normalen Leben geschaffen werden muss, ohne Angst haben zu müssen z.B. wg. ausländerrechtl. Verstößen "belangt" zu werden.
VG J. Simon
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39
06.12.2013 10:03 |
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Civil Servant
Foren Gott
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Zitat: |
Original von J. Simon
Ja KLaus,
Und vorrangig bleibe ich dabei, dass den Frauen, wenn sie denn unter Zwang arbeiten, erstmal ein Zugang zu einem normalen Leben geschaffen werden muss, ohne Angst haben zu müssen z.B. wg. ausländerrechtl. Verstößen "belangt" zu werden.
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In der EU-Rili zum Menschenhandel, die bis April 2013 bereits hätte umgesetzt sein müssen, haben die Verantwortlichen der EU das genau so gesehen. Deswegen enthält die Rili genau dazu Ausführungen.
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06.12.2013 14:19 |
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