Forum-Gewerberecht
» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «
Hallo an Alle,
wie sehr ihr die geplante Gesetzesänderung, das Prostitutionsgewerbe on die GeWO aufgenommen wird?
1. Die selbständigtätige Prostiuierte
2. Prostitutionsstätte (Betreiber)
Und welche Fallschricken gibt es?
In der Praxis umsetztbar?
Beste Grüße, Ellinore
Gepostet am 24.09.2013 um 19:51 von:
Benutzer: Ellinore
Der Original-Beitrag :
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