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» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «

Auch vor der Geltung, des Prostituiertengesetzes war das Einkommen der Prostituierten nach dem altrömischen Grundsatz "'Geld stinkt nicht" steuerpflichtig.
Sinn des Gesetzes war die "Sittenwidrigkeit" zu beseitigen und den Damen (und Herren) die Möglichkeit der Pflichtversicherung als abhängig Beschäftigte oder HeimarbeiterInnen zu eröffnen.
Aber:
99% gelten als "Freie MitarbeiterInnen" und damit "Selbstständige".
Sollte keine Scheinsebstständigkeit vorliegen, ist jetzt § 14 GewO u. a. anwendbar.



Gepostet am 24.09.2013 um 13:54 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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