Forum-Gewerberecht

» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «

 Applaus  

da stimme ich doch voll zu. Ich glaube, dass man in Dortmund oder war es Düsseldorf mit gutem Erfolg versucht hat, den Straßenstrich zu kanalisieren.

Die Kolleg(inn)en, die sich hier ablehnend geäußert haben, weil er Vollzug schwierig werden könnte, frage ich, ob sie eine Vorschrift aus dem Ordnungs- u. Gewerberecht kennen, die flächendeckend und immer beachtet wird.

Natürlich werden wir nicht alle Probleme lösen können, dass ist doch klar, aber deutliches und umsetzbares Verbesserungspotential gibt es auf jeden Fall.

Gruß von der Lahn
   
Frank Schuster



Gepostet am 06.12.2013 um 08:56 von:
Benutzer: Civil Servant
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