Forum-Gewerberecht

» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «

Gut gelungene Zusammenfassung, wenn man nicht den direkten Konatkt zum Gewerberecht sucht:

Das „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten“ (ProstG) trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Beim ProstG handelt es sich um eines der liberalsten Prostitutions-Gesetze Europas. Abgeschafft wurde damit die Sittenwidrigkeit der Prostitution, deren Rechtsfolge die Nichtigkeit von Verträgen ist. Geändert wurden auch einige Paragraphen des Strafgesetzbuchs. Ziel des nur drei Paragraphen umfassenden ProstG sollte es sein, die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verbessern. Prostituierte können seither vereinbarte Entgelte einklagen, auch haben sie nun Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung – wovon bisher aber nur rund 50 Personen in Deutschland Gebrauch gemacht haben. Befürworter des ProstG sahen in der Norm einen geradezu emanzipatorischen Akt. Kritiker argumentieren, durch das Gesetz und die EU-Osterweiterung sei die Bundesrepublik zu einem Paradies der Menschen- und Frauenhändler geworden, Zwangsprostitution habe stark zugenommen. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, das Gesetz „umfassend zu überarbeiten“. (reb.)

Hier der ganze Bericht:

[URL]http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/nordrhein-westfalen-im-parad
ies-der-sextouristen-12695271.html[/URL]

Sehe ich das jetzt richtig, dass der Gesetzgeber erst mal das ProstG ändern sollte, bevor man einen weiteren Bogen schlägt?



Gepostet am 05.12.2013 um 09:26 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=86835#post86835


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