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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO
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René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO

Liebe Foren-Mitstreiter,

der Bundestag hat in seiner 250. Sitzung, am 27. Juni 2013 das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels und Überwachung von Prostitutionsstätten beschlossen.

Durch Artikel 2 des Gesetzes wird § 38 GewO um eine Nummer 7 ergänzt:

Artikel 2
Änderung der Gewerbeordnung
§ 38 Absatz 1 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. April 2013 (BGBl. I S. 930) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
a) Der Nummer 6 wird ein Komma angefügt.
b) Folgende Nummer 7 wird angefügt:
„7. Betrieb von Prostitutionsstätten“.

2. Folgender Satz wird angefügt:
„Die zuständige Behörde kann im Fall der Nummer 7 den Gewerbebetrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen, soweit dies zum Schutz der Allgemeinheit, der Kunden, der Prostituierten oder der Bewohner des Betriebsgrundstücks oder der Nachbargrundstücke vor Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen erforderlich ist.“

Das Gesetz ist noch nicht veröffentlicht.

Freundliche Grüße

R. Land

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1 01.07.2013 11:40 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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RE: Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO

Na das ist ja wirklich mal etwas ganz Neues worüber allerdings schon sehr lange diskutiert wurde.

Allerdings steht die Frage, was zählt alles unter eine Prostitutionsstätte? Wer muss sich anmelden, nunmehr jede einzelne Prostituierte oder nur der Betreiber des Bordells? Wie verhält es sich mit Domina´s oder Prostituierte, die ihr "Gewerbe" in der eigenen Wohnung betreiben?

Gibt es dazu schon irgendwelche zusätzlichen Kommentierungen oder Auslegungen?

__________________
Stefanie Wolf
2 02.07.2013 10:52 Stefanie Wolf ist offline E-Mail an Stefanie Wolf senden Beiträge von Stefanie Wolf suchen
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Meine letzte Info ist die von der Tagung des BLA Gewerberecht vom Frühjahr 2009. Hier wurde eine Anmeldepflicht nach § 14 verneint (GewArch 2009, S. 295). Fragt sich in der Tat, wie sich das jetzt verhält, da man Prostitution in die GewO aufgenommen hat.

Generell muss ja wohl gelten, dass Gewerbe ist, was in der GewO explizit genannt ist.

René: Hast Du da neuere Erkenntnisse? Kannst Du das BMWi bitten da mal für Klarheit zu sorgen?
3 02.07.2013 11:21 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
wyhlmaus50   Zeige wyhlmaus50 auf Karte wyhlmaus50 ist männlich
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Der Betrieb von Prostitutionsstätten soll künftig überwacht, werden, also der Puff-Betreiber oder die Puff-Mutter.
Die Prostituierten selbst gehören zum Kreis derer, die durch Auflagen geschützt werden können.
4 02.07.2013 13:05 wyhlmaus50 ist offline E-Mail an wyhlmaus50 senden Beiträge von wyhlmaus50 suchen
Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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... wenn ich die Drucksachen richtig überflogen habe, unterstellt man tatsächlich, dass zumindest Prostitutionsstätten angemeldet werden müssten. Das gilt aber offenbar nicht unbedingt für P., die in den eigenen vier Wänden aktiv werden.
5 02.07.2013 14:28 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

zur Definition der Prostitutionsstätte sind Ausführungen in der Gesetzesbegründung gemacht worden. Dort heiß es:
"Als Prostitutionsstätte sind dabei insbesondere Bordelle, Laufhäuser, bordellartige Betriebe und andere Betriebe mit Bezug auf ewerbsmäßige sexuelle Dienstleistungen anzusehen, die nach außen als Prostitutionsstätten erkennbar sind und als solche wahrgenommen werden. Rein private Räumlichkeiten fallen somit nicht darunter, weil sie einer wirtschaftsordnungsrechtlichen Überprüfung nicht zugänglich sind. Dies gilt auch für die Anmietung einer Wohnung zum Zweck der Ausübung der gewerbsmäßigen Prostitution."

Freundliche Grüße

R. Land

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6 02.07.2013 15:08 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Hi Rene,

was sind denn Laufhäuser?

Ich kenn nur Laufenten, aber wenn ich manche Prostituierte sehe, wie die beim Laufen auf den High-Heels wackeln, könnte auch ein Zusammenhang mit den Laufenten hergestellt werden

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
7 02.07.2013 15:43 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo Hartmut,

guckst du hier:

Beste Grüße zum Feierabend

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8 02.07.2013 17:07 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Die zuständige Behörde im Sinne dieser Vorschrift sollten doch wohl nicht die örtlichen OB sein???????????????
9 03.07.2013 09:06 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Hartmut Fries   Zeige Hartmut Fries auf Karte Hartmut Fries ist männlich
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Morgen Claudia,

ich denke, es wird die örtl. Ordnungsbehörde, wer sonst???

Die lässt eh das FZ + GZR einholen bzw. holt selber ein, wenn der Gewerbetreibende seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

In der Gewerberechts VO ist noch Platz für die Ziffer 1.23a

__________________
Grüße vom Westzipfel

Hartmut Fries
10 03.07.2013 09:24 Hartmut Fries ist offline E-Mail an Hartmut Fries senden Homepage von Hartmut Fries Beiträge von Hartmut Fries suchen
herzchen herzchen ist männlich
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... und was heißt hier

Die zuständige Behörde kann den Betrieb von bestimmten Auflagen abhängig machen...

Die Prostitutionsstätten unterliegen doch keiner gewerberechtlichen Erlaubnispflicht.

Warum hat man nicht den Wortlaut des § 5 GastG übernommen, wonach jederzeit nachträglich...Auflagen erteilt werden können.

Mit welchem Rechtsverständnis wollen wir denn die Prostituierten schützen; wohl nur aus kriminalpolitischer Sicht.
Die Begründung scheint mir da sehr mager ausgefallen zu sein.

Aber andere haben da wohl auch ein Problem, s.
http://www.bundestag.de/dokumente/textar...recht_bordelle/
11 03.07.2013 13:40 herzchen ist offline Beiträge von herzchen suchen
ramm   Zeige ramm auf Karte ramm ist weiblich
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gehört das Bauwerk ( also der Laufstall oder wie es immer benannt wird )zum Puffthema nicht eher ins Baurecht ?

__________________
schönen Tag noch an alle von Veronika


12 04.07.2013 10:52 ramm ist offline E-Mail an ramm senden Beiträge von ramm suchen
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Zitat:
Original von ramm
gehört das Bauwerk ( also der Laufstall oder wie es immer benannt wird )zum Puffthema nicht eher ins Baurecht ?


Das Bauwerk ist sicher nicht gemeint, zumal das Bauplanungsrecht meiner Einschätzung nach ohnehin das letzt Bollwerk gegen überbordende Prostitution war, zumindest gibt es eine Reihe von Rechtsprechung in Sachen Prostitution auf Basis des Baurechts.

Zu denken ist vielmehr an Auflagen zu Meldepflichten oder etwas ähnliches.

Eine große Nachbarstadt hat für nach den Sommerferien zu einem runden Tisch zum Thema Prostitution geladen. Mal schauen, ob es da mehr gibt. Ich werde die Veranstalter noch über den neuen Rechtsrahmen infomieren und hoffe, dass die Sache so etwas mehr Gewicht auf der Gewerberechtsseite bekommt und wir vielleicht so etwas wie erste denkbare Auflagen diskutieren können.
13 04.07.2013 11:06 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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Ja jetzt darf ich mal wieder in den Puff, sogar mit amtlicher Genehmigung. Sonst hat es mir mein Ehegesponst strikt untersagt .
14 05.07.2013 07:26 J. Simon ist offline E-Mail an J. Simon senden Beiträge von J. Simon suchen
René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
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Hallo in die Runde,

noch hat der Bundesrat nicht zugestimmt.
Bevor er dies tut, sollte in der Tat darüber nachgedacht werden, den Begriff der Auflage durch "Anordnung" zu ersetzen oder - wie von herzchen vorgeschlagen sie an den Text des § 5 GastG-Bund anzulehnen.

Da im Falle des § 38 GewO kein Grund-VA vorliegt, wäre die Erteilung einer "Auflage" tatsächlich nicht möglich. Nur der Erlass eines selbstständigen VA (einer Anordnung) ist hier zielführend.

Zitat:
Original von herzchen
Warum hat man nicht den Wortlaut des § 5 GastG übernommen, wonach jederzeit nachträglich...Auflagen erteilt werden können.
[/URL]


Freundliche Grüße

R. Land

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15 05.07.2013 08:12 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
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Hallo aus Helmstedt,

ich greife mal das Thema von einer anderen Seite aus auf.

Sind denn im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 20.02.2013 (Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die derzeitigen Verfahrensweisen bei der Nichtanmeldung nach § 14 GewO schon irgendwelche Veränderungen sichtbar?

Mit Grüßen aus Helmstedt
16 16.07.2013 10:13 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
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Das Gesetz ist heute im Bundesrat gescheitert.

http://www.bundesrat.de/cln_330/nn_23727...df/641-1-13.pdf
17 20.09.2013 21:47 Ellinore ist offline E-Mail an Ellinore senden Beiträge von Ellinore suchen
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Wenn ich das Ganze und Art. 77 GG richtig verstanden habe, ist das Artikelgesetz nicht zustimmungsbedürftig. Nach Behandlung im Vermittlungsausschuss kann der BT es mit einfacher Mehrheit erneut beschließen.
18 23.09.2013 10:01 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Ellinore Ellinore ist weiblich
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Zitat:
Original von Delius
Hallo aus Helmstedt,

ich greife mal das Thema von einer anderen Seite aus auf.

Sind denn im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofes vom 20.02.2013 (Prostituierte erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb) im Hinblick auf die derzeitigen Verfahrensweisen bei der Nichtanmeldung nach § 14 GewO schon irgendwelche Veränderungen sichtbar?

Mit Grüßen aus Helmstedt


Hallo,

auf die Kleine Anfrage der Linken vom 11.07.2013 hat die Regierung, wie folgt geantwortet:

Welche Folgen hat das Urteil des Bundesfinanzhofes für die Gewerbeord-
nung, und in welchen Schritten werden diese vollzogen?

Das Urteil des Bundesfinanzhofes, wonach selbständig tätige Prostituierte
Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, hat keine unmittelbaren Auswirkungen
auf das Gewerberecht. Es ist nicht ungewöhnlich, dass die steuerrechtliche
Einordnung bestimmter Tätigkeiten und die gewerberechtliche Einordnung auseinander fallen.

Quelle: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/144/1714467.pdf
19 23.09.2013 16:08 Ellinore ist offline E-Mail an Ellinore senden Beiträge von Ellinore suchen
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Hallo aus Helmstedt,

@Ellinore

Herzlichen Dank für die Info.

Mit Grüßen aus Helmstedt
20 24.09.2013 09:01 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
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