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» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «

Hallo in die Runde,

noch hat der Bundesrat nicht zugestimmt.
Bevor er dies tut, sollte in der Tat darüber nachgedacht werden, den Begriff der Auflage durch "Anordnung" zu ersetzen oder - wie von herzchen vorgeschlagen sie an den Text des § 5 GastG-Bund anzulehnen.

Da im Falle des § 38 GewO kein Grund-VA vorliegt, wäre die Erteilung einer "Auflage" tatsächlich nicht möglich. Nur der Erlass eines selbstständigen VA (einer Anordnung) ist hier zielführend.

[quote][i]Original von herzchen[/i]
Warum hat man nicht den Wortlaut des § 5 GastG übernommen, wonach jederzeit nachträglich...Auflagen erteilt werden können.
[/URL][/quote]

Freundliche Grüße

R. Land



Gepostet am 05.07.2013 um 08:12 von:
Benutzer: René Land
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83867#post83867


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