Forum-Gewerberecht
» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «
Morgen Claudia,
ich denke, es wird die örtl. Ordnungsbehörde, wer sonst???
Die lässt eh das FZ + GZR einholen bzw. holt selber ein, wenn der Gewerbetreibende seiner Verpflichtung nicht nachkommt.
In der Gewerberechts VO ist noch Platz für die Ziffer 1.23a
Gepostet am 03.07.2013 um 09:24 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83779#post83779
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