Forum-Gewerberecht

» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «

Morgen Claudia,

ich denke, es wird die örtl. Ordnungsbehörde, wer sonst???

Die lässt eh das FZ + GZR einholen bzw. holt selber ein, wenn der Gewerbetreibende seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

In der Gewerberechts VO ist noch Platz für die Ziffer 1.23a    



Gepostet am 03.07.2013 um 09:24 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=83779#post83779


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