Forum-Gewerberecht
» Änderung der Gewerbeordnung - § 38 GewO «
Der Betrieb von Prostitutionsstätten soll künftig überwacht, werden, also der Puff-Betreiber oder die Puff-Mutter.
Die Prostituierten selbst gehören zum Kreis derer, die durch Auflagen geschützt werden können.
Gepostet am 02.07.2013 um 13:05 von:
Benutzer: wyhlmaus50
Der Original-Beitrag :
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