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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Ausweiskontrollen in Hessen und BW » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Ausweiskontrollen in Hessen und BW
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Beobachter Beobachter ist männlich
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Hallo,

eine Gaststätte ist bei 99% der Spieler keine Option um so den Sucht und Spieltrieb zu befriedigen.
Ein Spieler sucht da lieber einen Ort auf wo er unter gleichgesinnten ist und dort auch direkt 3 oder mehr Automaten bedienen kann und wo er sich sicher sein kann das nicht "doof geglotzt" wird wenn man einen Schein nacheinander in 2 Euro Münzen umwechselt und dauernd den Automat füttert und später evtl. sich mit diesem noch unterhält und schimpft
Ganz davon abgesehen sollte man das Automatenspiel in Gaststätten total untersagen weil man dort erst angefixt wird, war bei mir so und bei jedem anderen den ich auch kennen gelernt habe.
Aber das ist ein anderes Thema.
Ich sehe das ganze als ein Pilotprojekt an und dieses wird dann auch schnell auf die anderen Bundesländer übergehen nachdem noch der Datenschutz etc. geklärt ist (ist ja die einzige Sorge der Automaten-Aufstellerschaft :wutsmile
Was den Gauselmann angeht, da kann man nix machen der ist alles anderen schon Jahre Voraus. Er weiß doch jetzt schon wie die nächste Spielverordnung in ein paar Jahren aussieht und kann dem immer ganz gelassen vorbeugen. Er hat die besten Anwälte, die besten Verbindungen und tritt als Gutmensch auf.
Da kann der gemeine SpielhallenBudenBesitzer nicht mithalten und ihm seine Automaten abnehmen.
Ist echt schon ein ganz schäbiges Geschäft wenn man noch nicht mal als Unternehmer sein laden leiten kann , sondern immer auf den Führer der Branche angewiesen ist.
41 23.06.2013 18:34 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
Solon
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Ab heute müssen die Spielhallen in BW die Ausweise der Gäste per Gesetz überprüfen. Es dürfen nur Gäste mit Ausweis spielen.
Bei Gauselmann und "Hier bin ich König" wird tatsächlich kontrolliert. Sonstige Anbieter richten sich in der Mehrzahl nicht danach. Bei einer "Ortsbegehung" in Öhringen waren die Begründungen des Serviceperonals teilweise hanebüchen. "Wir müssen kontrollieren ob Sie in Deutschland leben" war die Krönung der schwachsinnigen Begründungen.

es grüßt sunrise
42 01.07.2013 21:21 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
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Zitat:
Original von sunrise
Ab heute müssen die Spielhallen in BW die Ausweise der Gäste per Gesetz überprüfen. Es dürfen nur Gäste mit Ausweis spielen.
Bei Gauselmann und "Hier bin ich König" wird tatsächlich kontrolliert. Sonstige Anbieter richten sich in der Mehrzahl nicht danach. Bei einer "Ortsbegehung" in Öhringen waren die Begründungen des Serviceperonals teilweise hanebüchen. "Wir müssen kontrollieren ob Sie in Deutschland leben" war die Krönung der schwachsinnigen Begründungen.

es grüßt sunrise


BW. bundesland
auch bei uns im ort kontrollieren die aufsichten
in einer grossen spielo
personen die sicher über 18 sind darauf ,
ob sie einen gültigen (besonders auf gültig wurde hingewiesen !!) personalausweis dabei hätten
sonst dürften sie nicht spielen !? Weißnicht
43 07.07.2013 17:39 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Bei "Hier bin ich König" wird auch sporadisch kontrolliert.
Die Aufsicht wörtlich: "Jeden Ausweis kann ich nicht kontrollieren wenn so viel los ist, meine Kollegin hat Pause und ich schaff das alles nicht alleine"
Sie schaffte es auch nicht zu verhindern, dass ein(!) Gast 24 Automaten gleichzeitig bespielte. Das Durchgangstörchen mit der Aufschrift "kein Durchgang" war für ihn kein Hindernis und für die Aufsicht auch kein Grund einzuschreiten. Aber Hauptsache die Abstände der Sichtblenden sind ordnungsgemäß.
Nur Sinn ergeben sie in diesem Moment keinen.

Was mich wundert, kein anderer Hersteller-Aufsteller kontrolliert so scharf die Ausweise wie adp.
Mit Riesen-Plakat und extra Personal an den Haupteingängen. Solche vorauseilende Gesetzestreue macht mich fast schon etwas mistrauisch

es grüßt sunrise
44 07.07.2013 21:46 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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War heute in Frankfurt im Bahnhofsviertel ca. 4-5 Spielhallen
Ausweis wollte keiner sehen
Komischerweise waren auch alle Geldwechsler abgeschalten
45 07.07.2013 21:51 immo2012 ist offline E-Mail an immo2012 senden Beiträge von immo2012 suchen
sunrise sunrise ist männlich
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In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)

In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. Wenn der Gast vor die Tür geht zum Telefonieren gleich noch einmal, und noch einmal....

ohne Sinn und Verstand...


es grüßt sunrise
46 07.07.2013 22:35 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Meike
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Hallo sunrise,

wie bereits gefragt, hattest Du Antworten auf die Fragen bekommen?


Sunrise,
wenn der Leiter OA tatsächlich fordert, dass bei jedem Gast der Ausweis kontrolliert werden soll,

frag ihn doch bitte nach dem Grund der Kontrollmaßnahme, welche Rechtsgrundlage kannst Du einem nachfragenden Spielgast angeben

und den genauen Inhalt der Ausweiskontrolle, d.h.

Namenskontrolle, wenn ja was sollst Du kontrollieren

Anschriftenkontrolle, wenn ja was sollst Du kontrollieren

Gültigkeitskontrolle, abgelaufener Ausweis?

Welche Maßnahmen hast Du nach welcher gesetzlichen Bestimmung zu erfüllen, wenn

a) Gast keinen Ausweis dabei hat

b) befreit ist laut Passgesetz

c) sich weigert einen Ausweis zu zeigen




Das wären für mich wichtige Fragen, die ZUVOR geklärt werden müssen.

VG
Meike
47 08.07.2013 05:13 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Hallo Meike,

Rechtsgrundlage: Landesglücksspielgesetz BW

Inhalt der Ausweiskontrolle:

Foto des Inhabers auf Übereinstimmung überprüfen.
Gültigkeit
Altersnachweis


Wenn der Gast keinen Ausweis dabei hat, oder sich weigert ihn zu zeigen, muss er das Lokal verlassen.
Wer laut Passgesetz befreit ist muss dazu eine Vollmacht vorlegen können.


es grüßt sunrise
48 08.07.2013 10:03 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Gem. § 43 Abs.1 S.1 LGlüG BaWü hat der Betreiber einer Spielhalle dafür zu sorgen, dass keine Person unter 18 Jahren die Spielhalle betritt. Die Norm ist auch bußgeldbewehrt. Jetzt habe ich die Anfrage eines Spielhallenbetreibers erhalten, dass sein 15-jähriger Sohn ein Praktikum in seiner Branche ausüben möchte, es sei geplant, dass dieser einige Tage mit einem Automaten-Mechaniker auf Achse geht. Damit würde er auch Spielhallen betreten müssen, was aber verboten ist. Ist jemand bekannt, ob es insoweit eine Ausnahmebestimmung gibt? Ich habe bisher keine gefunden Kopfkratz ....

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49 08.07.2013 12:29 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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NEIN, es gibt keine Ausnahmen!
Weder als Azubi noch als Praktikant....

Zitat on
Ausbilder Henrik Behring erklärt die Voraussetzungen für die möglichen künftigen Auszubildenden: „Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein,


Grüße

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gmg
50 08.07.2013 13:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Zitat:
Original von sunrise
In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)
In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. .........ohne Sinn und Verstand...

Genau, und deswegen abzulehnen. Die Alterskontrolle ist kein Thema, bei geringstem Zweifel muss kontrolliert werden. Was den Abgleich mit der Sperrdatei nach Art. 1 § 23 Abs.1 1.GlüÄndStV angeht (§ 43 Abs.1 S.2 LGlüG BaWü): Unmögliches kann nicht eingefordert werden, und wenn die Frist 01.07.2013 tausendmal in § 53 Abs.1 S.2 aufgeführt wäre.

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51 11.07.2013 12:15 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Zitat:
Original von Jürgen Rixinger
Zitat:
Original von sunrise
In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)
In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. .........ohne Sinn und Verstand...

Genau, und deswegen abzulehnen. Die Alterskontrolle ist kein Thema, bei geringstem Zweifel muss kontrolliert werden. Was den Abgleich mit der Sperrdatei nach Art. 1 § 23 Abs.1 1.GlüÄndStV angeht (§ 43 Abs.1 S.2 LGlüG BaWü): Unmögliches kann nicht eingefordert werden, und wenn die Frist 01.07.2013 tausendmal in § 53 Abs.1 S.2 aufgeführt wäre.



hi,

Applaus Applaus Applaus

Endlich ein Beamter mit Verstand !

grüsse
52 11.07.2013 13:30 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud

hi,

Applaus Applaus Applaus

Endlich ein Beamter mit Verstand !



Wobei sich letzterer leider allzu oft antiproportional zur Besoldungsstufe verhält.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von tfis: 11.07.2013 23:58.

53 11.07.2013 23:56 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
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kontrollen in bw.


Kontrollaktion in Gaststätten und Spielhallen

Heilbronn Am Wochenende hat die Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt und dem Zoll 31 Gaststätten und 22 Spielhallen in Heilbronn kontrolliert. In mehreren Fällen musste Anzeige erstattet werden.

http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Kontro...rt31502,2922003
54 22.10.2013 20:52 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Nochmal zurück zum Ausgangsthema.

Mitlerweile wird mit großer Verspätung in Hessen ab 01.04.2014 verbindlich eine Sperrdatei eingeführt.
Baden-Württemberg hat sich nicht angeschlossen obwohl im LGlüG steht:

Die Verpflichtung zum Abgleich mit der zentralen Sperrdatei bei Spielhallen nach §43 Absatz 1 Satz 2 gilt ab dem 01.07.2013

Nun wurde bei einem Aufsteller in dessen Spielhalle (BW) durch einen Detektiv eines Mitbewerbers festgestellt, dass dieser Aufsteller nur nach dem Jugendschutzgesetz Ausweise kontrolliert. Gäste die offensichtlich Erwachsene sind werden vom Personal nicht kontrolliert, da in dieser Spielhalle kein Gast gesperrt ist.
Durch einen Anwalt des Mitbewerbers wurde diesem Aufsteller nun eine kostenpflichtige Abmahnung geschickt. In dieser Abmahnung beruft er sich auf das LGlüG Baden-Wüttemberg, nachdem durch eine Zugangskontrolle die Personalien der Spielgäste festzustellen sind und mit der zentral geführten Sperrdatei abzugleichen sind.

Wie seht ihr hier die Rechtslage? Kommt der Anwalt mit der Abmahnung durch?

Ist das vielleicht eine neue Geschäftsmache von Anwälten, die sich auf Abmahnungen spezialisiert haben?

Bin gespannt auf eure Antworten!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von sunrise: 22.03.2014 21:35.

55 22.03.2014 21:33 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Zitat:
Bin gespannt auf eure Antworten!



gegenseitiges anzeigen und in-die-pfanne-hauen, wie appetitlich...
m.e. ist das nur ein weiterer beweis dafür,
dass "aufsteller" in einer
noch zu erstellenden rangliste der lebensformen
ziemlich am anfang, direkt neben "pokerspieler" , "qualle" , "dealer" und "politesse" stehen sollte.
56 22.03.2014 23:24 lodermulch ist offline E-Mail an lodermulch senden Beiträge von lodermulch suchen
rosebud rosebud ist männlich
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hi,

nachdem eine "ZENTRALE SPERRDATEI" in Ba.-Wü. nicht existiert, kann man auch nix abgleichen.
Und dem Jugendschutz ist auch einfacher Genüge getan (optisch, und nur im Zweifel).

grüsse
57 23.03.2014 13:20 rosebud ist offline E-Mail an rosebud senden Beiträge von rosebud suchen
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Zitat:
Original von rosebud
nachdem eine "ZENTRALE SPERRDATEI" in Ba.-Wü. nicht existiert, kann man auch nix abgleichen.
Und dem Jugendschutz ist auch einfacher Genüge getan (optisch, und nur im Zweifel).

Stimmt, aber nicht nur das: Das LGlüG ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz. Da hat ein Rechtsanwalt gar nichts abzumahnen, zur Durchsetzung dortiger Vorgaben sind ausschließlich Behörden zuständig! Dass er seine "Abmahnung" auch noch "kostenpflichtig" macht und er ohne rechtliche Grundlage auch noch Geld kassieren will, ist schon fast kriminell.

Viele Grüße
Jürgen Rixinger

__________________
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58 24.03.2014 07:14 Jürgen Rixinger ist offline E-Mail an Jürgen Rixinger senden Homepage von Jürgen Rixinger Beiträge von Jürgen Rixinger suchen
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Zitat:
Original von Jürgen Rixinger
Das LGlüG ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz. Da hat ein Rechtsanwalt gar nichts abzumahnen, zur Durchsetzung dortiger Vorgaben sind ausschließlich Behörden zuständig!

Viele Grüße
Jürgen Rixinger


Danke für deinen Beitrag! ein Gesichtspunkt auf den ich gar nicht gekommen bin - gebe ich so weiter.

es grüßt
sunrise
59 24.03.2014 22:14 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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hi

termin in hessen wohl vom 1.4.2014 auf irgendwann verlegt !


gruss


pg.




http://www.automatenmarkt.de/Artikel.28.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=14366&cHash=4f677ed812d5101b678494434f1835aa
60 01.04.2014 20:56 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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