Ausweiskontrollen in Hessen und BW |
Beobachter
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Hallo,
eine Gaststätte ist bei 99% der Spieler keine Option um so den Sucht und Spieltrieb zu befriedigen.
Ein Spieler sucht da lieber einen Ort auf wo er unter gleichgesinnten ist und dort auch direkt 3 oder mehr Automaten bedienen kann und wo er sich sicher sein kann das nicht "doof geglotzt" wird wenn man einen Schein nacheinander in 2 Euro Münzen umwechselt und dauernd den Automat füttert und später evtl. sich mit diesem noch unterhält und schimpft
Ganz davon abgesehen sollte man das Automatenspiel in Gaststätten total untersagen weil man dort erst angefixt wird, war bei mir so und bei jedem anderen den ich auch kennen gelernt habe.
Aber das ist ein anderes Thema.
Ich sehe das ganze als ein Pilotprojekt an und dieses wird dann auch schnell auf die anderen Bundesländer übergehen nachdem noch der Datenschutz etc. geklärt ist (ist ja die einzige Sorge der Automaten-Aufstellerschaft :wut
Was den Gauselmann angeht, da kann man nix machen der ist alles anderen schon Jahre Voraus. Er weiß doch jetzt schon wie die nächste Spielverordnung in ein paar Jahren aussieht und kann dem immer ganz gelassen vorbeugen. Er hat die besten Anwälte, die besten Verbindungen und tritt als Gutmensch auf.
Da kann der gemeine SpielhallenBudenBesitzer nicht mithalten und ihm seine Automaten abnehmen.
Ist echt schon ein ganz schäbiges Geschäft wenn man noch nicht mal als Unternehmer sein laden leiten kann , sondern immer auf den Führer der Branche angewiesen ist.
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41
23.06.2013 18:34 |
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Solon
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sunrise
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Ab heute müssen die Spielhallen in BW die Ausweise der Gäste per Gesetz überprüfen. Es dürfen nur Gäste mit Ausweis spielen.
Bei Gauselmann und "Hier bin ich König" wird tatsächlich kontrolliert. Sonstige Anbieter richten sich in der Mehrzahl nicht danach. Bei einer "Ortsbegehung" in Öhringen waren die Begründungen des Serviceperonals teilweise hanebüchen. "Wir müssen kontrollieren ob Sie in Deutschland leben" war die Krönung der schwachsinnigen Begründungen.
es grüßt sunrise
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42
01.07.2013 21:21 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von sunrise
Ab heute müssen die Spielhallen in BW die Ausweise der Gäste per Gesetz überprüfen. Es dürfen nur Gäste mit Ausweis spielen.
Bei Gauselmann und "Hier bin ich König" wird tatsächlich kontrolliert. Sonstige Anbieter richten sich in der Mehrzahl nicht danach. Bei einer "Ortsbegehung" in Öhringen waren die Begründungen des Serviceperonals teilweise hanebüchen. "Wir müssen kontrollieren ob Sie in Deutschland leben" war die Krönung der schwachsinnigen Begründungen.
es grüßt sunrise |
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BW. bundesland
auch bei uns im ort kontrollieren die aufsichten
in einer grossen spielo
personen die sicher über 18 sind darauf ,
ob sie einen gültigen (besonders auf gültig wurde hingewiesen !!) personalausweis dabei hätten
sonst dürften sie nicht spielen !?
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43
07.07.2013 17:39 |
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sunrise
Routinier
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Bei "Hier bin ich König" wird auch sporadisch kontrolliert.
Die Aufsicht wörtlich: "Jeden Ausweis kann ich nicht kontrollieren wenn so viel los ist, meine Kollegin hat Pause und ich schaff das alles nicht alleine"
Sie schaffte es auch nicht zu verhindern, dass ein(!) Gast 24 Automaten gleichzeitig bespielte. Das Durchgangstörchen mit der Aufschrift "kein Durchgang" war für ihn kein Hindernis und für die Aufsicht auch kein Grund einzuschreiten. Aber Hauptsache die Abstände der Sichtblenden sind ordnungsgemäß.
Nur Sinn ergeben sie in diesem Moment keinen.
Was mich wundert, kein anderer Hersteller-Aufsteller kontrolliert so scharf die Ausweise wie adp.
Mit Riesen-Plakat und extra Personal an den Haupteingängen. Solche vorauseilende Gesetzestreue macht mich fast schon etwas mistrauisch
es grüßt sunrise
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44
07.07.2013 21:46 |
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immo2012
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War heute in Frankfurt im Bahnhofsviertel ca. 4-5 Spielhallen
Ausweis wollte keiner sehen
Komischerweise waren auch alle Geldwechsler abgeschalten
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45
07.07.2013 21:51 |
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sunrise
Routinier
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In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)
In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. Wenn der Gast vor die Tür geht zum Telefonieren gleich noch einmal, und noch einmal....
ohne Sinn und Verstand...
es grüßt sunrise
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46
07.07.2013 22:35 |
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Meike
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Hallo sunrise,
wie bereits gefragt, hattest Du Antworten auf die Fragen bekommen?
Sunrise,
wenn der Leiter OA tatsächlich fordert, dass bei jedem Gast der Ausweis kontrolliert werden soll,
frag ihn doch bitte nach dem Grund der Kontrollmaßnahme, welche Rechtsgrundlage kannst Du einem nachfragenden Spielgast angeben
und den genauen Inhalt der Ausweiskontrolle, d.h.
Namenskontrolle, wenn ja was sollst Du kontrollieren
Anschriftenkontrolle, wenn ja was sollst Du kontrollieren
Gültigkeitskontrolle, abgelaufener Ausweis?
Welche Maßnahmen hast Du nach welcher gesetzlichen Bestimmung zu erfüllen, wenn
a) Gast keinen Ausweis dabei hat
b) befreit ist laut Passgesetz
c) sich weigert einen Ausweis zu zeigen
Das wären für mich wichtige Fragen, die ZUVOR geklärt werden müssen.
VG
Meike
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47
08.07.2013 05:13 |
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sunrise
Routinier
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Hallo Meike,
Rechtsgrundlage: Landesglücksspielgesetz BW
Inhalt der Ausweiskontrolle:
Foto des Inhabers auf Übereinstimmung überprüfen.
Gültigkeit
Altersnachweis
Wenn der Gast keinen Ausweis dabei hat, oder sich weigert ihn zu zeigen, muss er das Lokal verlassen.
Wer laut Passgesetz befreit ist muss dazu eine Vollmacht vorlegen können.
es grüßt sunrise
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48
08.07.2013 10:03 |
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Jürgen Rixinger
König
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Gem. § 43 Abs.1 S.1 LGlüG BaWü hat der Betreiber einer Spielhalle dafür zu sorgen, dass keine Person unter 18 Jahren die Spielhalle betritt. Die Norm ist auch bußgeldbewehrt. Jetzt habe ich die Anfrage eines Spielhallenbetreibers erhalten, dass sein 15-jähriger Sohn ein Praktikum in seiner Branche ausüben möchte, es sei geplant, dass dieser einige Tage mit einem Automaten-Mechaniker auf Achse geht. Damit würde er auch Spielhallen betreten müssen, was aber verboten ist. Ist jemand bekannt, ob es insoweit eine Ausnahmebestimmung gibt? Ich habe bisher keine gefunden
....
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49
08.07.2013 12:29 |
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gmg
Foren Gott
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NEIN, es gibt keine Ausnahmen!
Weder als Azubi noch als Praktikant....
Zitat on
Ausbilder Henrik Behring erklärt die Voraussetzungen für die möglichen künftigen Auszubildenden: „Bewerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein,
Grüße
__________________ gmg
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50
08.07.2013 13:22 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von sunrise
In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)
In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. .........ohne Sinn und Verstand... |
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Genau, und deswegen abzulehnen. Die Alterskontrolle ist kein Thema, bei geringstem Zweifel muss kontrolliert werden. Was den Abgleich mit der Sperrdatei nach Art. 1 § 23 Abs.1 1.GlüÄndStV angeht (§ 43 Abs.1 S.2 LGlüG BaWü): Unmögliches kann nicht eingefordert werden, und wenn die Frist 01.07.2013 tausendmal in § 53 Abs.1 S.2 aufgeführt wäre.
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51
11.07.2013 12:15 |
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rosebud
Routinier
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Zitat: |
Original von Jürgen Rixinger
Zitat: |
Original von sunrise
In Hessen muss erst kontrolliert werden wenn die Sperrdatei eingerichtet ist. (Stichtag 01.10.2013)
In BW muss seit 01.07.2013 laut Gesetz der Ausweis eines jeden Gastes kontrolliert werden, obwohl noch keine Sperrdatei vorhanden ist. .........ohne Sinn und Verstand... |
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Genau, und deswegen abzulehnen. Die Alterskontrolle ist kein Thema, bei geringstem Zweifel muss kontrolliert werden. Was den Abgleich mit der Sperrdatei nach Art. 1 § 23 Abs.1 1.GlüÄndStV angeht (§ 43 Abs.1 S.2 LGlüG BaWü): Unmögliches kann nicht eingefordert werden, und wenn die Frist 01.07.2013 tausendmal in § 53 Abs.1 S.2 aufgeführt wäre. |
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hi,
Endlich ein Beamter mit Verstand !
grüsse
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52
11.07.2013 13:30 |
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tfis
Tripel-As
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53
11.07.2013 23:56 |
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petergaukler
Kaiser
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kontrollen in bw.
Kontrollaktion in Gaststätten und Spielhallen
Heilbronn Am Wochenende hat die Polizei zusammen mit dem Ordnungsamt und dem Zoll 31 Gaststätten und 22 Spielhallen in Heilbronn kontrolliert. In mehreren Fällen musste Anzeige erstattet werden.
http://www.stimme.de/heilbronn/hn/Kontro...rt31502,2922003
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54
22.10.2013 20:52 |
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lodermulch
Haudegen
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Zitat: |
Bin gespannt auf eure Antworten! |
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gegenseitiges anzeigen und in-die-pfanne-hauen, wie appetitlich...
m.e. ist das nur ein weiterer beweis dafür,
dass "aufsteller" in einer
noch zu erstellenden rangliste der lebensformen
ziemlich am anfang, direkt neben "pokerspieler" , "qualle" , "dealer" und "politesse" stehen sollte.
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56
22.03.2014 23:24 |
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rosebud
Routinier
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hi,
nachdem eine "ZENTRALE SPERRDATEI" in Ba.-Wü. nicht existiert, kann man auch nix abgleichen.
Und dem Jugendschutz ist auch einfacher Genüge getan (optisch, und nur im Zweifel).
grüsse
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57
23.03.2014 13:20 |
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Jürgen Rixinger
König
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Zitat: |
Original von rosebud
nachdem eine "ZENTRALE SPERRDATEI" in Ba.-Wü. nicht existiert, kann man auch nix abgleichen.
Und dem Jugendschutz ist auch einfacher Genüge getan (optisch, und nur im Zweifel). |
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Stimmt, aber nicht nur das: Das LGlüG ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz. Da hat ein Rechtsanwalt gar nichts abzumahnen, zur Durchsetzung dortiger Vorgaben sind ausschließlich Behörden zuständig! Dass er seine "Abmahnung" auch noch "kostenpflichtig" macht und er ohne rechtliche Grundlage auch noch Geld kassieren will, ist schon fast kriminell.
Viele Grüße
Jürgen Rixinger
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58
24.03.2014 07:14 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von Jürgen Rixinger
Das LGlüG ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz. Da hat ein Rechtsanwalt gar nichts abzumahnen, zur Durchsetzung dortiger Vorgaben sind ausschließlich Behörden zuständig!
Viele Grüße
Jürgen Rixinger |
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Danke für deinen Beitrag! ein Gesichtspunkt auf den ich gar nicht gekommen bin - gebe ich so weiter.
es grüßt
sunrise
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59
24.03.2014 22:14 |
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petergaukler
Kaiser
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60
01.04.2014 20:56 |
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