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[quote][i]Original von rosebud[/i]
nachdem eine "ZENTRALE SPERRDATEI" in Ba.-Wü. nicht existiert, kann man auch nix abgleichen.
Und dem Jugendschutz ist auch einfacher Genüge getan (optisch, und nur im Zweifel).[/quote]
Stimmt, aber nicht nur das: Das LGlüG ist ein öffentlich-rechtliches Gesetz. Da hat ein Rechtsanwalt gar nichts abzumahnen, zur Durchsetzung dortiger Vorgaben sind ausschließlich Behörden zuständig! Dass er seine "Abmahnung" auch noch "kostenpflichtig" macht und er ohne rechtliche Grundlage auch noch Geld kassieren will, ist schon fast kriminell.

Viele Grüße
Jürgen Rixinger



Gepostet am 24.03.2014 um 07:14 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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