Reglementierung von Spielhallen per Baurecht |
Carlo
Routinier
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Reglementierung von Spielhallen per Baurecht |
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Gegen ein Überangebot in Neunkirchen
Neunkirchen setzt sich im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten erfolgreich gegen ein Überangebot an Spielhallen in der Stadt zu Wehr. So soll die Attraktivität der City und der Stadtteile bewahrt werden.
Grundlage ist das aktuelle Spielhallenkonzept, welches die Stadtverwaltung erarbeitet und dem der Stadtrat einstimmig zugestimmt hat.
Das Neunkircher Konzept enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen aus dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht und dem Gewerberecht.
So steuert die Stadt Größe und Anzahl der entsprechenden Hallen.
So wird zum Beispiel festgelegt, wo die weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten unzulässig ist. Das Konzept beinhaltet außerdem strenge Richtlinien und Vorschriften, ob eine beantragte Spielhalle genehmigt oder eben nicht genehmigt werden kann. Zum Beispiel müssen genügend Toiletten oder Stellplätze für PKW vorgehalten werden, gegebenenfalls ist auch ein schallschutztechnisches Gutachten von Nöten.
Außerdem prüft die Stadt im Gewerberecht die Anzahl, Gültigkeit und den Platzbedarf der einzelnen Spielgeräte und das bereits vor einer geplanten Neuöffnung, aber auch danach mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen.
Erste Erfolge
Mit diesem Konzept zieht die Kreisstadt Neunkirchen alle Register, die ihr als Kommune zur Verfügung stehen, um ein weiteres Überangebot an Spielhallen einzudämmen.
„Die ersten Erfolge mit dem Neunkircher Konzept geben uns Recht. Die Zahl der Anträge für neue Vergnügungsstätten ist in den letzten Monaten stark zurückgegangen. Aber das reicht bei weitem nicht aus. Das Saarland braucht endlich ein weitgreifendes Spielhallengesetz“, so OB Jürgen Fried. red/eck
Quelle: http://www.wochenspiegelonline.de/content/nachrichten/saarland/article/gege
n-zu-viele-spielhallen/
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25.08.2011 13:35 |
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Solon
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novocheatr
Eroberer
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Moin, wie sieht es eigentlich mit einer Behindertengerechte Toilette in einer Spieelhalle aus?
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung -GastV)
§ 4 Toiletten
(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank und
Speiseraumgrundfläche von 50 qm muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte
Gäste benutzbar sein. § 5 gilt entsprechend.
Könnte ja so übernommen werden, oder?
Gruß
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2
25.08.2011 14:28 |
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Solon
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jochen B.
Foren As
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Zitat: |
Original von novocheatr
Moin, wie sieht es eigentlich mit einer Behindertengerechte Toilette in einer Spieelhalle aus?
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung -GastV)
§ 4 Toiletten
(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank und
Speiseraumgrundfläche von 50 qm muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte
Gäste benutzbar sein. § 5 gilt entsprechend.
Könnte ja so übernommen werden, oder?
Gruß |
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und zwar für jede Konzession!
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3
01.09.2011 13:55 |
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bandick
Kaiser
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klar, man kann spielhallenansiedlungen über die anwendung des baurechts theoretisch verhindern. wenn man möchte, kann es aber auch umgekehrt laufen wie aktuell ein beispiel in höxter zeigt. in der höxteraner (sagt man das so?) innenstadt ist die ansiedlung einer spielhalle an und für sich ausgeschlossen, doch im zuge der neuausrichtung eines alten kaufhaus-gebäudes hat der planungsauschuss nun einer "ausnahmsweisen zulassung" zugestimmt.
am schönsten finde ich den kommentar von klaus-dieter leßmann in diesem zusammenhang, seines zeichens vorsitzender der cdu-mittelstandsvereinigung. der hat nämlich gesagt: "Es gibt bereits 96 Geräte in Höxter. Wenn das jetzt noch weiter ausgebaut wird, ist das einfach zu viel für Höxter." ein solches statement ist auf den ersten blick nicht weiter verwunderlich. aber: leßmann ist selbst spielhallenbetreiber. der hat bloß angst vor konkurrenz.
http://www.nw-news.de/lokale_news/hoexte..._einziehen.html
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25.09.2011 11:18 |
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alfi1950
Tripel-As
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5
07.10.2011 12:56 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
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Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Spielhalle und Fastfood im Gewerbegebiet
Artikel aus der Leonberger Kreiszeitung vom 14.10.2009
Rutesheim Der Gemeinderat hat mit der Mehrheit von einer Stimme den Bebauungsplan für das neue Gewergebiet am Autobahnanschlussgeändert. Dabei sind kritische Stimmen gegen die geplante Spielhalle quer durch alle Fraktionen laut geworden. Von Arnold Einholz
Es kommt äußerst selten vor, dass eine Entscheidung im Rutesheimer Gemeinderat so knapp ausfällt. Mit neun Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung hat das Gremium in seiner Sitzung am Montag grünes Licht für eine Spielhalle mit Bowlingcenter im neuen Gewerbegebiet am Autobahnanschluss gegeben.
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, musste der Bebauungsplan geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass keine Vergnügungsstätten in dem Gebiet zulässig sind.
Quelle: http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2238227_0_9223_-spielhalle-u
nd-fastfood-im-gewerbegebiet.html
Aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2009
1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Änderungen des Bebauungsplanentwurfs (Werbeanlagen/Entertainment-/ Bowlingcenter)
Bürgermeister Dieter Hofmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bürgermeister a.D. Robert Hess von der Firma Schmidtgruppe. Herr Hess erläuterte das Unternehmen, das in Vollzeit über 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland bietet.
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spielgeräte ist gesetzlich detailliert geregelt. Die maßgebenden Bau-Ordnungs-Jugendschutz- und gewerberechtlichen Bestimmungen werden strikt eingehalten. In einer Gaststätte sind max. 3 Geräte zulässig. In Spielstätten max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m² Grundfläche pro Gerät (in 2-er Gruppen mit Trennwänden). Es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit entstehen. Die Laufzeit beträgt pro Spiel mindestens 5 Sekunden, der Höchsteinsatz 0,20 €, der Höchstgewinn 2,00 €, die maximale Gewinnsumme pro Stunde beträgt 500 € und der durchschnittliche max. Stundenverlust 33 €. In der Praxis sind es durchschnittlich rund 15 €. Jugendliche haben keinen Zutritt und der Ausschank von Alkohol ist nicht zulässig. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einer Anfrage des Landtages bestätigt, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen in den gewerblichen Spielhallen gewährleistet ist und sich in der Überwachung keine Probleme zeigen. Bei 4 Konzessionen à 12 Spielgeräten in der vorgesehenen Spielhalle beträgt die jährlich zu zahlende Vergnügungssteuer rd. 140.000 bis 150.000 €. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen
http://www.rutesheim.de/servlet/PB/menu/1261863/index.html
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14.10.2011 07:42 |
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Meike
Foren Gott
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Hallo zusammen,
Was für ein Feigling, der sich bei einer dearartig knappen Abstimmung enthält!
Hätte er nämlich dagegen gestimmt und es wäre eine Pattsituation entstanden, wäre der Antrag abgelehnt worden.
Hat jmd. die Erklärung des IM Baden-Württemberg gefunden, die zitiert wird? Die würde ich mir gerne mal durchlesen.
VG
Meike
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14.10.2011 08:32 |
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L.Duke
Eroberer
Dabei seit: 23.01.2011
Beiträge: 59
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Zitat: |
Original von jasper
Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Spielhalle und Fastfood im Gewerbegebiet
Artikel aus der Leonberger Kreiszeitung vom 14.10.2009
Rutesheim Der Gemeinderat hat mit der Mehrheit von einer Stimme den Bebauungsplan für das neue Gewergebiet am Autobahnanschlussgeändert. Dabei sind kritische Stimmen gegen die geplante Spielhalle quer durch alle Fraktionen laut geworden. Von Arnold Einholz
Es kommt äußerst selten vor, dass eine Entscheidung im Rutesheimer Gemeinderat so knapp ausfällt. Mit neun Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung hat das Gremium in seiner Sitzung am Montag grünes Licht für eine Spielhalle mit Bowlingcenter im neuen Gewerbegebiet am Autobahnanschluss gegeben.
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, musste der Bebauungsplan geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass keine Vergnügungsstätten in dem Gebiet zulässig sind.
Quelle: http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2238227_0_9223_-spielhalle-u
nd-fastfood-im-gewerbegebiet.html
Aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2009
1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Änderungen des Bebauungsplanentwurfs (Werbeanlagen/Entertainment-/ Bowlingcenter)
Bürgermeister Dieter Hofmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bürgermeister a.D. Robert Hess von der Firma Schmidtgruppe. Herr Hess erläuterte das Unternehmen, das in Vollzeit über 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland bietet.
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spielgeräte ist gesetzlich detailliert geregelt. Die maßgebenden Bau-Ordnungs-Jugendschutz- und gewerberechtlichen Bestimmungen werden strikt eingehalten. In einer Gaststätte sind max. 3 Geräte zulässig. In Spielstätten max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m² Grundfläche pro Gerät (in 2-er Gruppen mit Trennwänden). Es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit entstehen. Die Laufzeit beträgt pro Spiel mindestens 5 Sekunden, der Höchsteinsatz 0,20 €, der Höchstgewinn 2,00 €, die maximale Gewinnsumme pro Stunde beträgt 500 € und der durchschnittliche max. Stundenverlust 33 €. In der Praxis sind es durchschnittlich rund 15 €. Jugendliche haben keinen Zutritt und der Ausschank von Alkohol ist nicht zulässig. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einer Anfrage des Landtages bestätigt, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen in den gewerblichen Spielhallen gewährleistet ist und sich in der Überwachung keine Probleme zeigen. Bei 4 Konzessionen à 12 Spielgeräten in der vorgesehenen Spielhalle beträgt die jährlich zu zahlende Vergnügungssteuer rd. 140.000 bis 150.000 €. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen
http://www.rutesheim.de/servlet/PB/menu/1261863/index.html |
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Das war doch klar, die kaufen sich die Kommunen mit der Vergnügungssteuer!!
Je größer die Industriespielhallen, je mehr gibt es an Vergnügungssteuer.
Das passt doch wunderbar hierzu: http://forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8945
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von L.Duke: 14.10.2011 11:06.
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14.10.2011 11:03 |
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jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
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Rheinland-Pfalz
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Der Steuersatz in Rutesheim ist 20 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse.
48 Geräte werden dort betrieben.
Mit 140.000 – 150.000 € Vergnügungssteuer im Jahr wurde der Stadtrat gelockt.
Das wären dann nur rd. 1.300 € monatlich pro Gerät als „elektronisch gezählten Bruttokasse“!
Und Gewerbesteuer soll auch noch anfallen.
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15.10.2011 10:23 |
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bandick
Kaiser
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städteplanung in gronau: der plan, spielhallen und erotikfachmärkte in einem sogenannten „agglomerationsbereich" zu bündeln und damit zugleich leerständen entgegenwirken, wurde letzten monat durch eine änderung des flächennutzungsplanes beschlossen. das verfahren zur beteiligung von öffentlichkeit und bürgern läuft derzeit. das führt allerdings auch noch zu einer notwendigen änderung des bebauungsplans, weshalb sich am dienstag der planungsausschuss zusammensetzt. einige politiker haben jedoch ein generelles problem mit erotik-etablissements und wollen dem generell entgegenwirken. die verwaltung rät allerdings ab, weilerotikfachmärkte letztlich bloß einzelhandelsbetriebe sind.
den „agglomerationsbereich“ als vorrangfläche für spielhallen als „geeignet“ zu bewerten, erotikfachmärkte aber auszuschließen, wäre aus sicht der verwaltung ein widerspruch im städtebaulichen konzept.
mehr dazu hier:
http://www.bbv-net.de/lokales/kreis_bork...tt_Luester.html
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26.11.2011 09:28 |
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