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Geschrieben von Carlo am 25.08.2011 um 13:35:
Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Gegen ein Überangebot in Neunkirchen
Neunkirchen setzt sich im Rahmen der kommunalen Möglichkeiten erfolgreich gegen ein Überangebot an Spielhallen in der Stadt zu Wehr. So soll die Attraktivität der City und der Stadtteile bewahrt werden.
Grundlage ist das aktuelle Spielhallenkonzept, welches die Stadtverwaltung erarbeitet und dem der Stadtrat einstimmig zugestimmt hat.
Das Neunkircher Konzept enthält ein ganzes Bündel von Maßnahmen aus dem Bauplanungsrecht, dem Bauordnungsrecht und dem Gewerberecht.
So steuert die Stadt Größe und Anzahl der entsprechenden Hallen.
So wird zum Beispiel festgelegt, wo die weitere Ansiedlung von Vergnügungsstätten unzulässig ist. Das Konzept beinhaltet außerdem strenge Richtlinien und Vorschriften, ob eine beantragte Spielhalle genehmigt oder eben nicht genehmigt werden kann. Zum Beispiel müssen genügend Toiletten oder Stellplätze für PKW vorgehalten werden, gegebenenfalls ist auch ein schallschutztechnisches Gutachten von Nöten.
Außerdem prüft die Stadt im Gewerberecht die Anzahl, Gültigkeit und den Platzbedarf der einzelnen Spielgeräte und das bereits vor einer geplanten Neuöffnung, aber auch danach mindestens einmal jährlich oder anlassbezogen.
Erste Erfolge
Mit diesem Konzept zieht die Kreisstadt Neunkirchen alle Register, die ihr als Kommune zur Verfügung stehen, um ein weiteres Überangebot an Spielhallen einzudämmen.
„Die ersten Erfolge mit dem Neunkircher Konzept geben uns Recht. Die Zahl der Anträge für neue Vergnügungsstätten ist in den letzten Monaten stark zurückgegangen. Aber das reicht bei weitem nicht aus. Das Saarland braucht endlich ein weitgreifendes Spielhallengesetz“, so OB Jürgen Fried. red/eck
Quelle:
http://www.wochenspiegelonline.de/content/nachrichten/saarland/article/gege
n-zu-viele-spielhallen/
Geschrieben von novocheatr am 25.08.2011 um 14:28:
Moin, wie sieht es eigentlich mit einer Behindertengerechte Toilette in einer Spieelhalle aus?
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung -GastV)
§ 4 Toiletten
(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank und
Speiseraumgrundfläche von 50 qm muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte
Gäste benutzbar sein. § 5 gilt entsprechend.
Könnte ja so übernommen werden, oder?
Gruß
Geschrieben von jochen B. am 01.09.2011 um 13:55:
Zitat: |
Original von novocheatr
Moin, wie sieht es eigentlich mit einer Behindertengerechte Toilette in einer Spieelhalle aus?
Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetzes
(Gaststättenverordnung -GastV)
§ 4 Toiletten
(1) Die Toiletten für die Gäste müssen leicht erreichbar, nutzbar und gekennzeichnet sein. Ab einer Schank und
Speiseraumgrundfläche von 50 qm muss mindestens eine barrierefrei gestaltete Toilette für mobilitätsbehinderte
Gäste benutzbar sein. § 5 gilt entsprechend.
Könnte ja so übernommen werden, oder?
Gruß |
|
und zwar für jede Konzession!
Geschrieben von bandick am 25.09.2011 um 11:18:
klar, man kann spielhallenansiedlungen über die anwendung des baurechts theoretisch verhindern. wenn man möchte, kann es aber auch umgekehrt laufen wie aktuell ein beispiel in höxter zeigt. in der höxteraner (sagt man das so?) innenstadt ist die ansiedlung einer spielhalle an und für sich ausgeschlossen, doch im zuge der neuausrichtung eines alten kaufhaus-gebäudes hat der planungsauschuss nun einer "ausnahmsweisen zulassung" zugestimmt.
am schönsten finde ich den kommentar von klaus-dieter leßmann in diesem zusammenhang, seines zeichens vorsitzender der cdu-mittelstandsvereinigung. der hat nämlich gesagt: "Es gibt bereits 96 Geräte in Höxter. Wenn das jetzt noch weiter ausgebaut wird, ist das einfach zu viel für Höxter." ein solches statement ist auf den ersten blick nicht weiter verwunderlich. aber: leßmann ist selbst spielhallenbetreiber. der hat bloß angst vor konkurrenz.
http://www.nw-news.de/lokale_news/hoexter/hoexter/5018771_Ins_Hertie-Haus_koennte_eine_Mega-Spielhalle_einziehen.html
Geschrieben von jasper am 14.10.2011 um 07:42:
Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Spielhalle und Fastfood im Gewerbegebiet
Artikel aus der Leonberger Kreiszeitung vom 14.10.2009
Rutesheim Der Gemeinderat hat mit der Mehrheit von einer Stimme den Bebauungsplan für das neue Gewergebiet am Autobahnanschlussgeändert. Dabei sind kritische Stimmen gegen die geplante Spielhalle quer durch alle Fraktionen laut geworden. Von Arnold Einholz
Es kommt äußerst selten vor, dass eine Entscheidung im Rutesheimer Gemeinderat so knapp ausfällt. Mit neun Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung hat das Gremium in seiner Sitzung am Montag grünes Licht für eine Spielhalle mit Bowlingcenter im neuen Gewerbegebiet am Autobahnanschluss gegeben.
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, musste der Bebauungsplan geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass keine Vergnügungsstätten in dem Gebiet zulässig sind.
Quelle:
http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2238227_0_9223_-spielhalle-u
nd-fastfood-im-gewerbegebiet.html
Aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2009
1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Änderungen des Bebauungsplanentwurfs (Werbeanlagen/Entertainment-/ Bowlingcenter)
Bürgermeister Dieter Hofmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bürgermeister a.D.
Robert Hess von der Firma
Schmidtgruppe. Herr Hess erläuterte das Unternehmen, das in Vollzeit über 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland bietet.
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spielgeräte ist gesetzlich detailliert geregelt. Die maßgebenden Bau-Ordnungs-Jugendschutz- und gewerberechtlichen Bestimmungen werden strikt eingehalten. In einer Gaststätte sind max. 3 Geräte zulässig. In
Spielstätten max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m² Grundfläche pro Gerät (in 2-er Gruppen mit Trennwänden). Es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit entstehen. Die Laufzeit beträgt pro Spiel mindestens 5 Sekunden, der Höchsteinsatz 0,20 €, der Höchstgewinn 2,00 €, die maximale Gewinnsumme pro Stunde beträgt 500 € und der durchschnittliche max. Stundenverlust 33 €. In der Praxis sind es durchschnittlich rund 15 €. Jugendliche haben keinen Zutritt und der Ausschank von Alkohol ist nicht zulässig.
Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einer Anfrage des Landtages bestätigt, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen in den gewerblichen Spielhallen gewährleistet ist und sich in der Überwachung keine Probleme zeigen. Bei 4 Konzessionen à 12 Spielgeräten in der vorgesehenen Spielhalle beträgt die jährlich zu zahlende
Vergnügungssteuer rd. 140.000 bis 150.000 €. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen
http://www.rutesheim.de/servlet/PB/menu/1261863/index.html
Geschrieben von Meike am 14.10.2011 um 08:32:
Hallo zusammen,
Was für ein Feigling, der sich bei einer dearartig knappen Abstimmung enthält!
Hätte er nämlich dagegen gestimmt und es wäre eine Pattsituation entstanden, wäre der Antrag abgelehnt worden.
Hat jmd. die Erklärung des IM Baden-Württemberg gefunden, die zitiert wird? Die würde ich mir gerne mal durchlesen.
VG
Meike
Geschrieben von L.Duke am 14.10.2011 um 11:03:
Zitat: |
Original von jasper
Reglementierung von Spielhallen per Baurecht
Spielhalle und Fastfood im Gewerbegebiet
Artikel aus der Leonberger Kreiszeitung vom 14.10.2009
Rutesheim Der Gemeinderat hat mit der Mehrheit von einer Stimme den Bebauungsplan für das neue Gewergebiet am Autobahnanschlussgeändert. Dabei sind kritische Stimmen gegen die geplante Spielhalle quer durch alle Fraktionen laut geworden. Von Arnold Einholz
Es kommt äußerst selten vor, dass eine Entscheidung im Rutesheimer Gemeinderat so knapp ausfällt. Mit neun Ja-Stimmen, acht Gegenstimmen und einer Enthaltung hat das Gremium in seiner Sitzung am Montag grünes Licht für eine Spielhalle mit Bowlingcenter im neuen Gewerbegebiet am Autobahnanschluss gegeben.
Um dieses Vorhaben verwirklichen zu können, musste der Bebauungsplan geändert werden. Dieser sah bislang vor, dass keine Vergnügungsstätten in dem Gebiet zulässig sind.
Quelle: http://content.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2238227_0_9223_-spielhalle-u
nd-fastfood-im-gewerbegebiet.html
Aus der Gemeinderatssitzung am 12. Oktober 2009
1. Bebauungsplan "Gewerbegebiet am Autobahnanschluss Rutesheim" mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
- Änderungen des Bebauungsplanentwurfs (Werbeanlagen/Entertainment-/ Bowlingcenter)
Bürgermeister Dieter Hofmann begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Bürgermeister a.D. Robert Hess von der Firma Schmidtgruppe. Herr Hess erläuterte das Unternehmen, das in Vollzeit über 1.000 Arbeitsplätze in Deutschland bietet.
Der Betrieb gewerblicher Geld-Gewinn-Spielgeräte ist gesetzlich detailliert geregelt. Die maßgebenden Bau-Ordnungs-Jugendschutz- und gewerberechtlichen Bestimmungen werden strikt eingehalten. In einer Gaststätte sind max. 3 Geräte zulässig. In Spielstätten max. 12 Geräte mit rechnerisch 12 m² Grundfläche pro Gerät (in 2-er Gruppen mit Trennwänden). Es dürfen keine unangemessen hohen Verluste in kurzer Zeit entstehen. Die Laufzeit beträgt pro Spiel mindestens 5 Sekunden, der Höchsteinsatz 0,20 €, der Höchstgewinn 2,00 €, die maximale Gewinnsumme pro Stunde beträgt 500 € und der durchschnittliche max. Stundenverlust 33 €. In der Praxis sind es durchschnittlich rund 15 €. Jugendliche haben keinen Zutritt und der Ausschank von Alkohol ist nicht zulässig. Das Innenministerium Baden-Württemberg hat in einer Anfrage des Landtages bestätigt, dass die Einhaltung dieser Bestimmungen in den gewerblichen Spielhallen gewährleistet ist und sich in der Überwachung keine Probleme zeigen. Bei 4 Konzessionen à 12 Spielgeräten in der vorgesehenen Spielhalle beträgt die jährlich zu zahlende Vergnügungssteuer rd. 140.000 bis 150.000 €. Hinzu kommen Gewerbesteuerzahlungen
http://www.rutesheim.de/servlet/PB/menu/1261863/index.html |
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Das war doch klar, die kaufen sich die Kommunen mit der Vergnügungssteuer!!
Je größer die Industriespielhallen, je mehr gibt es an Vergnügungssteuer.
Das passt doch wunderbar hierzu:
http://forum-gewerberecht.de/thread.php?threadid=8945
Geschrieben von jasper am 15.10.2011 um 10:23:
Der Steuersatz in Rutesheim ist
20 v. H. der elektronisch gezählten Bruttokasse.
48 Geräte werden dort betrieben.
Mit
140.000 – 150.000 € Vergnügungssteuer im Jahr wurde der Stadtrat gelockt.
Das wären dann nur rd.
1.300 € monatlich pro Gerät als „elektronisch gezählten Bruttokasse“!
Und
Gewerbesteuer soll auch noch anfallen.
Geschrieben von bandick am 26.11.2011 um 09:28:
städteplanung in gronau: der plan, spielhallen und erotikfachmärkte in einem sogenannten „agglomerationsbereich" zu bündeln und damit zugleich leerständen entgegenwirken, wurde letzten monat durch eine änderung des flächennutzungsplanes beschlossen. das verfahren zur beteiligung von öffentlichkeit und bürgern läuft derzeit. das führt allerdings auch noch zu einer notwendigen änderung des bebauungsplans, weshalb sich am dienstag der planungsausschuss zusammensetzt. einige politiker haben jedoch ein generelles problem mit erotik-etablissements und wollen dem generell entgegenwirken. die verwaltung rät allerdings ab, weilerotikfachmärkte letztlich bloß einzelhandelsbetriebe sind.
den „agglomerationsbereich“ als vorrangfläche für spielhallen als „geeignet“ zu bewerten, erotikfachmärkte aber auszuschließen, wäre aus sicht der verwaltung ein widerspruch im städtebaulichen konzept.
mehr dazu hier:
http://www.bbv-net.de/lokales/kreis_borken/gronau/1795318_Liebeskugeln_statt_Luester.html
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