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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages? 16 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3116 Bewertungen - Durchschnitt: 8,3116 Bewertungen - Durchschnitt: 8,31
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foerster foerster ist männlich
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Hier eine Überlegung von Martin Arendts, wie es nach Scheitern des Glücksspielstaatsvertrages weitergehen könnte:

Deutschland verfehlt den Scheinheiligkeitstest (hypocrisy test) deutlich. Die vorgeschobene Begründung für das in Deutschland von den Ländern beanspruchte staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele, nämlich die Bekämpfung der Spielsuchtgefahr, hat der EuGH als unzutreffend beurteilt, insbesondere nachdem die Regeln für die Glücksspielform mit der höchsten Spielsuchtgefahr, die Glücksspielautomaten, kürzlich liberalisiert worden sind. Nach den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs in seinen drei Urteilen vom 8. September 2010 ist das Monopol nicht mit Europarecht vereinbar und damit zumindest in der derzeitigen Form gescheitert, das es keine kohärente und systematische Begrenzung gibt.

Die beschränkenden Regelungen des deutschen Glücksspiel-Staatvertrags dürfen wegen des Vorrangs des Europarechts bis zur Herstellung einer europarechtskonformen Sach- und Rechtslage nicht mehr angewandt werden. Anders als nach deutschem Recht gibt es nach den klaren Ausführungen des Gerichtshofs in der Rechtssache Winner Wetten keine Übergangsregelung und keine vorübergehende Weitergeltung europarechtswidrigen Rechts. Bis auf Weiteres kann somit das binnengrenzüberschreitende Angebot von Sportwetten und Glücksspielen und dessen Bewerbung nicht mehr verboten werden. Auch strafrechtliche Sanktionen sind unzulässig. Für Altfälle (Untersagungsverfügungen gegen Vermittler und in anderen EU-Mitgliedstaaten staatlich zugelassene Anbieter in den letzten Jahren) dürften Schadensersatzansprüche wegen europarechtlicher Staatshaftung bestehen.

Um was geht es ?

Entscheiden musste der EuGH Vorlagen mehrerer deutscher Verwaltungsgerichte (VG Köln, VG Stuttgart, VG Gießen, VG Schleswig) in den Rechtssachen:
- Markus Stoß u. a. (verbundene Rechtssachen C-316/07, C-358/07, C-359/07, C-360/07, C-409/07 und C-410/07)
- Carmen Media (Rs. C-46/08) und
- Winner Wetten (Rs. C-409/06).

Die erstere Sache betrifft den Sportwettenvertrieb über Annahmestellen, während der in Gibraltar staatlich zugelassene Buchmacher Carmen Media seine Wettdienstleistungen ausschließlich über das Internet anbieten wollte. Bei der Rechtssache Winner Wetten geht es vor allem um die Aussetzung der Grundfreiheiten während der vom Bundesverfassungsgericht festgesetzten Übergangszeit (März 2006 bis Ende 2007).

Kernaussagen des EuGH

Zwar betont der EuGH, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum haben und verweist hierbei auf die Besonderheiten bei Glücksspielen („sittliche, religiöse und kulturelle Besonderheiten“). Jeder Mitgliedstaat könne das von ihm angestrebte Schutzniveau bei Glücksspielen selbst bestimmen (d. h. dieses muss nicht bei allen Mitgliedstaaten gleich sein). Auch die Einrichtung eines Monopols für ein Staatsunternehmen ist nach Ansicht des Gerichtshofs grundsätzlich zulässig. Ein Nebeneinander von staatlichem Monopol und Zulassung privater Anbieter für unterschiedliche Glücksspielarten ist nach Auffassung des EuGH ebenfalls grundsätzlich denkbar, wenn dies durch die Umstände sachlich gerechtfertigt ist (wobei der EuGH auf die Vergleichbarkeit abstellt).

Dann verweist der EuGH in seinen Urteilen jedoch auf die Rechtfertigungsprüfung bei der Einschränkung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. So begrenze das von den deutschen Ländern beanspruchte Monopol die Dienstleistungsfreiheit auch bei Anbietern mit einer sog. Offshore-Lizenz (Rechtssache Carmen Media: Lizenz in Gibraltar). Auch die Niederlassungsfreiheit, die nach den Ausführungen des EuGH auch für Wettannahmestellen gilt (d.h. nicht nur für Niederlassungen im handelsrechtlichen Sinn), wird eingeschränkt.

Forderung nach einer „kohärenten und systematischen Begrenzung“
Eine massive Einschränkungen dieser durch den EG-Vertrag garantierten Grundfreiheiten durch ein Monopol ist jedoch nur dann gerechtfertigt, wenn der Mitgliedstaat insgesamt eine kohärente Glücksspielpolitik verfolgt und sämtliche Glücksspielformen systematisch regelt. Hierzu muss es nach den Feststellungen des Gerichtshofs einen hinreichenden „normativen Rahmen“ und eine „strikte behördliche Kontrolle“ geben. Unterschiedliche Gesetzgebungszuständigkeiten (Landes- und Bundesrecht; in Deutschland bundesrechtlich geregelte Glücksspielautomaten und Pferdewetten) sind europarechtlich nicht relevant. Neben der gesetzlichen Regelung sind die „konkreten Anwendungsmodalitäten“ zu prüfen. Wenn das Monopol mit der Begrenzung der Ausnutzung der Spielleidenschaft begründet werde, sei auf eine „maßvolle Werbung“ zu achten. Bei der grundsätzlich zulässigen „kontrollierter Expansion“ seien die Werbemaßnahmen auf die erforderliche Lenkungsfunktion zu begrenzen.
Hier scheitert Deutschland kläglich. Die deutsche Regelung begrenzt die Glücksspiele nämlich nicht in kohärenter und systematischer Weise. Zum einen führen nämlich die staatlichen Monopolunternehmen intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren. Sie entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Casino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein deutlich höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird. Das (angebliche) präventive Ziel des Monopols, die Bekämpfung der Spielsucht, wird somit nicht mehr wirksam verfolgt. Damit ist das Monopol gescheitert.
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht herausgestellten Parallelität der Rechtfertigungsprüfung (Orientierung der verfassungsrechtlichen Prüfung an den europarechtlichen Vorgaben) dürfte die derzeitige Situation im Übrigen auch verfassungswidrig sein (so auch das VG Berlin in seiner ständigen Rechtsprechung).
Behörden setzen Vollstreckung von Untersagungsverfügungen aus

Mehrere deutsche Behörden haben seit den EuGH-Urteilen vom 8. September 2010 bereits die Vollstreckung von Untersagungsverfügungen ausgesetzt (z. B. Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg), andere wollen trotz der Europarechtswidrigkeit der derzeitigen Rechtslage weiter verbieten (z. B. Münster, Bochum), wieder andere warten auf ministerielle Weisungen. In Rheinland-Pfalz gab es bereits die Aufforderung an Sportwettenvermittler, Erlaubnisanträge zu stellen. Man werde sich auf die einschränkenden Regelung durch § 10 Glückspiel-Staatvertrags nunmehr nicht mehr berufen.

Für eine europarechtskonforme Neuregelung ist „großer Wurf“ erforderlich

Entsprechend des Ausführungen des EuGH müsste zunächst der gesamte, bislang historische gewachsene und zersplittert durch bundes- und landesrechtliche Vorschriften geregelte Glücksspielbereich in einem „großen Wurf“ kohärent und systematisch geregelt werden. Insbesondere hinsichtlich der Glücksspielautomaten besteht in Deutschland erheblicher Regelungsbedarf. Eine Verstaatlichung von Gauselmann & Co. ist aber politisch unwahrscheinlich und – wenn überhaupt – nur mit einer angemessenen Übergangsfrist umsetzbar. Im Übrigen müsste sich auch das als problematisch beurteilte Verhalten der Landeslotteriegesellschaften und deren Überwachung grundlegend ändern.

Politische Diskussion hat erst begonnen

Trotz des derzeitigen rechtlichen Umbruchsituation und obwohl die Evaluierung des Glücksspiels-Staatvertrags bereits für 2010 angesetzt war, ist die politische Diskussion erst jetzt in Gang gekommen. Während Schleswig-Holstein und Niedersachsen sich bereits vor den EuGH-Urteilen für eine Konzessionssystem für Sportwetten ausgesprochen hatten (bei Aufrechterhaltung des für die Länderhaushalte wesentlichen Lottomonopols), gab es nunmehr positive Signale aus Bayern und von der FDP Hessen. Eine einheitliche Linie der Länder ist aber nicht erkennbar. Insbesondere Ministerpräsident Beck sprach sich für eine Beibehaltung des Monopols aus, allerdings ohne einen rechtlich umsetzbaren Weg zu nennen. Auch auf Bundesebene (Neuregelung der bundesgesetzlich geregelten Glücksspielautomaten) gab es bislang keine öffentliche Diskussion.

http://www.dowjones.de/site/2010/10/deut...-es-weiter.html

foerster
81 26.10.2010 09:12 foerster ist offline Beiträge von foerster suchen
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Nachricht vom 01. 04. 2011: Länder völlig zerstritten

Ich unterstelle mal, dass es sich nicht um einen Aprilscherz handelt:

Glücksspielstaatsvertrag
Länder völlig zerstritten

Die für den 6. April erwartete Einigung der Länder über einen neuen Glücksspielstaatsvertrag wird immer unwahrscheinlicher. Ein Vorbereitungstreffen der Chefs der Staatskanzleien endete ohne Ergebnis.

Die Bundesländer sind in der Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag offenbar völlig zerstritten. Es wird nicht mehr erwartet, dass sich die Ministerpräsidenten auf ihrer Sondersitzung am 6. April auf eine Regelung einigen können. Insider schließen im Moment nicht aus, dass die Sondersitzung der Länderchefs sogar verschoben wird.

Vollständige Meldung

Wie war noch mal die Reihenfolge?

1) Evaluation des Glücksspielstaatsvertrages
2) Evaluation der Spielverordnung

Na ob das in diesem Jahr noch etwas mit der Evaluation der Spielverordnung wird ??

Grüße

__________________
gmg
82 01.04.2011 15:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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petergaukler petergaukler ist männlich
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RE: Nachricht vom 01. 04. 2011: Länder völlig zerstritten

die geforderten massnahmen dürften wohl nicht ausreichen !!!



pg.
83 01.04.2011 15:41 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Eine Evaluierung der Atomkraftverordnung ist dringender als dieses Glückspiel Pille Palle - macht euch mal Gedanken Wand
84 01.04.2011 17:42 qmq ist offline Beiträge von qmq suchen
Kay Löffler   Zeige Kay Löffler auf Karte Kay Löffler ist männlich
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Andere Baustelle, nachgemachter gmg bzw. qmq Zeigefinger

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Kay Löfflers neues Buch: "Krystyna - Eine Ausländerakte", nur hier bei Amazon.
85 01.04.2011 22:25 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Hallo gmg,

danke für die Info.

Da bin ich froh, dass das Treffen offensichtlich verschoben wird.

Da kann man ja noch Hoffnung haben, dass die Sprtwettlobbyisten sich nicht durchsetzen, vielleicht sogar noch einige Stellungnahmen eingeholt werden,
und zuerst an die Prävention zum Schutz der Bevölkerung gedacht wird, bevor der wirtschaftliche Vorteil einiger Weniger in den Fokus gerät.


Gruß
Meike
86 02.04.2011 07:30 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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Politik und Lobbyismus wollen offenbar doch weiterhin nur ihre persönlichen Interessen auf Kosten der Kunden staatlich und monopolistisch abgesichert wissen!

Wofür benötigen wir in Deutschland einen Glücksspielstaatsvertrag?

Was uns fehlt ist doch nur ein “Nationales Glücksspielrecht ohne Ausnahmen gleich welcher Art“, mit einem geordneten Kundenschutz und einer qualifizierten Kontrolle durch die Bundesländer!

Was uns fehlt ist doch nur die Neu-Definierung oder Anpassung an die Realität des Wortes „Glücksspiel“.

Vielleicht ganz einfach so oder zumindest auf dieser Grundlage:

Glücksspiel ist, wenn ein Veranstalter oder ein Vermittler für einen Geldeinsatz oder Sachwert einen Mehrgewinn oder Sachpreis anbietet, propagiert, offeriert, feilhält, etc. oder in Aussicht stellt und/oder zur Auszahlung bringen will oder bringt.

Worin liegt da nun der Vorteil?

Sämtliche Glücksspiele werden staatlich in Art und Form ohne Ausnahmen festgelegt! Die Kunden werden durch die nationalen Regelungen erstmalig umfassend gegen Missbrauch (Verbraucher- und Spielerschutz) geschützt!

Die Glücksspielsuchtvereinigungen erhalten im Rahmen des nationalen Glückspielrechts staatlich geregelte Vorgaben und die Mitarbeiter müssen über Befähigungsnachweis verfügen, der mindesten alle zwei Jahre durch Nachschulung aktualisiert wird. Mit dem Befähigungsnachweis muss auch eine wissenschaftlich nachvollziehbare Statistik eingeführt werden.

Die (alle) Veranstalter und Vermittler zahlen eine angemessene (!) Glücksspielsteuer aus den Bruttoeinnahmen, abzüglich der jeweiligen Mehrwertsteuer zu den üblichen und sonstigen Steuerarten eines Gewerbetriebes.

Welche Mängel der Vergangenheit können beseitigt werden?

Mit einem „Nationalen Glücksspielgesetz ohne Ausnahmen gleich welcher Art“ kann auch das unkontrollierbare Internetangebot in Deutschland unterbunden werden.

Beendigung der Scheinheiligkeit?

Wenn Glücksspiel ein staatlich zugelassenes Gewerbe ist, dann sollten wir das künftig in den Diskussionen auch entsprechend berücksichtigen?
87 02.04.2011 11:31 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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RE: Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages?

Kein neuer Glücksspiel-Staatsvertrag in Sicht


http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/inf...g-in-Sicht.html

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Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
88 06.04.2011 07:52 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
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RE: Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages?

Zitat:
Bitterer Kampf um Glück und sehr viel GeldLänder suchen heute in Berlin Einigung über Glücksspiel. Schleswig-Holstein droht Neuregelung des Staatsvertrags zu kippen

FDP-Mann Kubicki: Kiel zieht möglicherweise Alleingang durch, womit Neuregelung obsolet würde

Brüssel/Berlin

Wenn sich die Ministerpräsidenten der Länder am heutigen Mittwoch in Berlin versammeln, um wieder einmal über die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags zu beraten, sind die Fronten verhärtet wie eh und je. Während die SPD-geführten Länder das seit 2008 bestehende staatliche Monopol für Lotto und Sportwetten am liebsten ausweiten wollen, kämpft vor allem die FDP, aber auch die Union für eine Liberalisierung.

Schließlich geht es um gewaltige Einnahmequellen für die öffentlichen Kassen: Der deutsche Lotto- und Totoblock machte 2010 6,5 Mrd. Euro Umsatz. Der Sportwettenmarkt, in Deutschland wegen des Monopols allerdings stark rückläufig, setzt europaweit rund neun Mrd. Euro pro Jahr um.

Niemand will jedoch darauf wetten, dass es heute nun eine Einigung gibt. Den Hardlinern auf SPD-Seiten, zum Beispiel Brandenburgs Regierungschef Matthias Platzeck und der Rheinland-Pfälzer Kurt Beck schwebt eine Fast-Verstaatlichung der gesamten Branche, einschließlich Geldspielautomaten und Pferdewetten vor. Schleswig-Holstein hingegen bringt gerade sein eigenes Glücksspielgesetz durch den Landtag. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki droht mit dem Aus für jeden neuen Staatsvertrag. "Wenn es keine Einigung gibt, wird Schleswig-Holstein seinen Alleingang fortsetzen", so Kubicki im Gespräch mit der "Welt". "Die Liberalisierung, die bereits im Prozess der Gesetzgebung ist, steht bis zum Sommer. Dann wird jeder Staatsvertrag der Länder obsolet." Denn das Bundesland im Norden würde so zur deutschen Glücksspiel-Oase, in der sich private Anbieter ansiedeln könnten.

Für die FDP kann eine Einigung nur Marktliberalisierung bedeuten. Bei ihrem letzten Treffen im März hatten sich die Ministerpräsidenten auch geeinigt, zumindest den deutschen Sportwettenmarkt wieder für private Anbieter zu öffnen, um das Milliarden-Geschäft aus der teilweisen Illegalität herauszuholen. Nach Angaben von Sachen-Anhalts Regierungschef Wolfgang Böhmer (CDU) bestand Einigkeit, den Sportwettenmarkt mit einem Konzessionsmodell zu regulieren. Zur Ausgestaltung sollte ein entsprechender Vorschlag erarbeitet werden.

Über eben diese Ausgestaltung ist jedoch inzwischen ein handfester Streit entbrannt, der eine Einigung am Ende unmöglich machen könnte. Wie aus einem Eckpunktepapier für die Konferenz hervorgeht, das der "Welt" vorliegt, ist etwa völlig unklar, inwieweit Glücksspielanbieter künftig werben dürfen oder ob Pokern im Internet oder Live-Wetten zulässig sein sollen oder nicht. Je nachdem wie weit die Politik hier geht, fürchten die Befürworter einer Liberalisierung am Ende eine Mogelpackung - sprich eine Marktöffnung, die so restriktiv und marktfremd ist, dass die privaten Glücksspielanbieter gar nicht erst nach Deutschland zurückkommen wollen.

Wie zerrüttet die Stimmungslage ist, zeigte sich zuletzt beim Treffen der Chefs der Staatskanzleien in der vergangenen Woche: Dem Vernehmen nach soll es zwischen den SPD-Ländern, die "sich wieder in den Schützengraben der Monopolbefürworter zurückgezogen" hätten, und den Ländervertretern, die einer Liberalisierung prinzipiell offen gegenüber stehen, "richtig geknallt" haben. Neben Schleswig-Holstein wollen vor allem Hessen und Sachsen sowie Bayern eine Liberalisierung. "Die SPD-geführten Bundesländer haben keine Gestaltungsmehrheit. Sollten sie sich nicht bewegen, würde das Monopol hinweggefegt", warnt Kubicki.

Zur Überraschung aller soll sich nun aber auch Hamburgs neuer Regierender Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) für eine regulierte Öffnung stark machen. Die Angst vieler SPD-Länderfürsten ist eigentlich groß, dass die saftigen Glücksspiel-Einnahmen verloren gehen, die für den guten Zweck, für Breitensport oder Kulturförderung eingesetzt werden können - und mithin auch ein beliebtes Mittel für die eigene Wiederwahl sind. Doch Untersuchungen zeigen, dass das Staatsmonopol keineswegs für die öffentlichen Kassen Vorteile bringt. Eine vorläufige Berechnung des Ifo-Instituts, die der "Welt" vorliegt, macht das deutlich: Würden sich die Sozialdemokraten durchsetzen und das Monopol auf die ganze Branche ausweiten, flössen zwischen 2012 und 2015 rund elf Mrd. Euro direkte Einnahmen an den Staat. Bei einer wie in Modell II (siehe Kasten) geplanten regulierten Marktöffnung wären es hingegen 19,6 Mrd. - ein satter Unterschied von 8,4 Mrd. Euro.

Über einen Einbezug der auf Bundesebene - wesentlich liberaler - geregelten Automaten und Pferdewetten in die neue Glücksspielordnung führen Bund und Länder Gespräche. "Ziel des Bundes ist eine Verschärfung des Glücksspielrechts für den Bereich, in dem der Bund verantwortlich ist - die Spielverordnung für das Automatenspiel", heißt es im Wirtschaftsministerium. Doch zunächst blickt man dort auf die Ministerpräsidenten, in der Hoffnung, dass diese sich doch noch auf eine Lösung einigen, die Privaten wie dem Staat Rechnung trägt und vor allem europarechtliches Fundament haben. Denn in Brüssel liegen Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen Binnenmarktregeln bereits in den Schubladen.


Quelle: http://www.welt.de/print/die_welt/wirtsc...-viel-Geld.html

Da kann man nur hoffen, dass die Kollegen aus SH bei der Linie bleiben. smile smile

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Rosewood: 06.04.2011 08:52.

89 06.04.2011 08:51 Rosewood ist offline E-Mail an Rosewood senden Beiträge von Rosewood suchen
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RE: Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages?

ZITAT:
"Die Länder seien sich uneinig, inwieweit der milliardenschwere Markt liberalisiert werden solle. Demnach will die SPD drei regional begrenzte Lizenzen vergeben. Dagegen wollen Teile der Union und die FDP zehn oder mehr Konzessionen."

Es hängt somit nur noch von der Anzahl der Lizenzen ab. Respekt
Oder wie groß die einzelnen Stücke vom Milliarden-Kuchen werden.

Wir dürfen gespannt sein, wer die drei- bzw. die zehn-Lizenznehmer sein werden.

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von jasper: 06.04.2011 08:56.

90 06.04.2011 08:54 jasper ist offline E-Mail an jasper senden Beiträge von jasper suchen
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RE: Das Ende des Glücksspielstaatsvertrages?

hallo,

habe gerade im tv-( nachrichten) gesehen -
dass die länder sich nicht einigen können über den neuen
glücks.-staatsvert. ect.


aktuell 6.4.2011

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91 06.04.2011 12:04 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft enttäuscht über den vorliegenden Entwurf der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag, siehe hier.
92 07.04.2011 13:46 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
KARO KARO ist männlich
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Diese Gewrkschaft sollte sich um ihre ureigensten Kompetnzen kümmern ,
die Aushandlung dieses Staatsvertrages geht sie garnichts an . wut wut
93 07.04.2011 14:35 KARO ist offline E-Mail an KARO senden Beiträge von KARO suchen
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na ja, der bundesarbeiterkreis spielbanken ist immerhin teil von ver.di, sodass ich durchaus der meinung bin, dass eine berechtigung besteht, sich in der sache zu äußern. das deren sprecher sich negativ über die beschlüsse äußert, liegt in der natur der sache, damit muss du natürlich nicht konform gehen. aber den mund verbieten? ich weiß nicht...
94 08.04.2011 08:21 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Zitat:
Original von bandick
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft enttäuscht über den vorliegenden Entwurf der Ministerpräsidenten zu einem neuen Glücksspielstaatsvertrag.


"Der Bundesarbeitskreis Spielbanken begrüßt die Aussage des Chefs der Staatskanzlei von Rheinland-Pfalz, Herrn Martin Stadelmaier, heute vor dem Haushaltsausschuss des Landtages von Rheinland-Pfalz, die Suche nach einer einvernehmlichen Lösung aller Bundesländer zu einem reformierten Glücksspielstaatsvertrag, der dann ab 2012 in Kraft treten soll. Ver.di steht wie bisher grundsätzlich zum Glücksspielstaatsvertrag und spricht sich ausdrücklich für den Erhalt des Glücksspielmonopols in Deutschland aus. Wir fordern die Ministerpräsidenten auf, sich klar zum Glücksspielmonopol in Deutschland zu bekennen und eine Einigung mit Schleswig-Holstein zu erzielen", so Bernhard Stracke.

http://www.isa-guide.de/gaming/articles/33632.html
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staatskanzlei-chef stadlmaier ist und bleibt zuversichtlich, was den glüstv angeht. "Wir wollen, dass Schleswig-Holstein mit an Bord geht, aber nicht um jeden Preis." notfalls müsse der neue staatsvertrag lediglich von den 15 ländern ratifiziert werden. ach, nee.

http://www.charivari.de/nachrichten/stad...3fd1a28833d.php
96 16.08.2011 16:51 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
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Mit am 09.09.2011 in öffentlicher Sitzung verkündeten Urteilen vom heutigen Tag hat nunmehr auch die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf - wie zuvor schon andere erstinstanzliche Verwaltungsgerichte in Nordrhein-Westfalen - das staatliche Glücksspielmonopol für europarechtswidrig erklärt - na sowas! Wand

http://www.juraforum.de/recht-gesetz/sta...tswidrig-371544
97 12.09.2011 13:42 k.osdorf ist offline E-Mail an k.osdorf senden Beiträge von k.osdorf suchen
domar   Zeige domar auf Karte domar ist männlich
Haudegen


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ZDF-Zoom:

Hier findet man noch mögliche Antworten, zu möglichen Fragen:

http://zoom.zdf.de/ZDFde/inhalt/23/0,1872,8332247,00.html

Der Link der Mediathek zum Anschauen ist nicht beigfeügt.
Hier kann aber auch geschaut werden:

http://www.youtube.com/watch?v=WurPUfydmlo

__________________
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
98 15.09.2011 07:57 domar ist offline E-Mail an domar senden Beiträge von domar suchen
bandick bandick ist weiblich
Kaiser


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hier der direkte zdf-link: http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/v...-Strippenzieher
99 18.09.2011 12:20 bandick ist offline E-Mail an bandick senden Beiträge von bandick suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


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Meine Beziehung zum Gewerberecht:
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100 18.09.2011 17:03 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
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