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Thema: Hausverlosung
foerster

Antworten: 2
Hits: 4.806
04.01.2011 14:59 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


In Österreich haben die Hausverlosungen nach wie vor Konjunktur. Vor allem seit der Immobilienkrise sind Verlosungen schließlich eine gute Möglichkeit, eine Immobilie verlustfrei an den Mann oder die Frau zu bringen.

Ein aktuelles Beispiel zeigt aber auch, welche Schwierigkeiten dabei aufkommen können:

Bruni Huber hat sich im Vorfeld umfassend informiert. Sie ließ sich sowohl vom österreichischen Finanz- als auch vom Justizministerium die Legalität ihres Vorhabens bestätigen, hat einen Notar zu Rate gezogen und ein Konto für die Losgelder bei der Sparkasse eingerichtet. Dennoch zeigte Dr. Herbert Gartner als Vertreter der Immobilienmakler fünf Hausverloser wegen illegalen Glücksspiels an. Keine dieser fünf Anzeigen wurde von der Staatsanwaltschaft weiterverfolgt. Nichtsdestotrotz bekam Bruni Hubers Notar daraufhin von der Notariatskammer Bescheid, er dürfe keine Hausverlosungen betreuen, ebenso wollte die Bank kein Treuhandkonto mehr führen. Printmedien weigerten sich, bezahlte Anzeigenwerbung für die Hausverlosung abzudrucken.

Trotz des schriftlichen Bescheides des Finanzministeriums, dass solcherart Verlosungen legal seien, wurde im ORF und in einigen Printmedien dennoch immer wieder "gewarnt" und behauptet, Hausverlosungen lägen im juristischen "Graubereich" und man rate deshalb dringend davon ab, an solchen Verlosungen teilzunehmen. Dieses Medienverhalten führte zu einem Einbruch der Losverkäufe, die Loskäufer waren verunsichert und der Werbeaufwand stieg ins Unermessliche. Die in Italien lebende Geschäftsfrau musste persönlich nach Österreich kommen, um eine Bank und einen Treuhänder zu finden, die sie bei ihrem Vorhaben unterstützen würden.

Nach anfänglicher Skepsis durch die viele negative Berichterstattung willigte Frau Huber schließlich in eine vom ORF geplante Berichterstattung über ihre Hausverlosung ein. Man hatte ihr versichert, der Bericht würde durchwegs positiv und solle sie bei ihrem Vorhaben unterstützen. Der im August 2009 ausgestrahlte Bericht schlug jedoch in die gleiche Kerbe wie vorausgegangene negative Beiträge und verunsicherte Interessierte erneut.

Bruni Huber investierte in einen Messestand, um den entstandenen Schaden wieder einzuholen. Die Resonanz der Messebesucher spiegelte deren Unsicherheit deutlich wieder: Man habe es schon oft im Fernsehen gesehen oder gelesen - Hausverlosungen seien Betrug und illegal.

Hinsichtlich des Vertriebs und der steuerlichen Behandlung seien Immobilienverlosungen benachteiligt, weiß Bruni Huber. "Hausverlosungs-Lose sind nur mit Registrierung zu erwerben. Man kann sie nicht wie Lottoscheine in der Trafik oder auf der Tankstelle anonym schon ab 16 Jahren kaufen. Das schränkt den Kundenkreis ein," erklärt sie. Gewinne sind in Österreich steuerbefreit, von den Hausverlosern wird aber eine 12%ige Gewinnsteuer für alle aufgelegten Lose im Voraus verlangt, während die Lottogesellschaft nur Steuern vom Reingewinn zahlen muss. "Das heißt, auch wenn man mir den Höchststeuersatz von 50% vorschreiben würde, käme ich zu einer Negativsteuer, da der private Hausverloser ja nichts verdienen darf, und ich durch die Verleumdungen ja einen beträchtlichen Verlust einstecken muss," beklagt sich Bruni Huber.

Der Großteil der Lose (Einzelpreis Euro 99.-) ist bereits verkauft. Mit einer Losauflage von 6.200 Stück ist die Gewinnchance relativ hoch. Mitspielen kann jeder, vorausgesetzt die Person ist 18 Jahre alt. Der Gewinner kann das Objekt selbst bewohnen, vermieten, verschenken oder verkaufen. Die Verlosung, deren genauer Zeitpunkt rechtzeitig bekanntgegeben wird, findet unter notarieller Aufsicht statt. Medienvertreter sind dazu schon jetzt herzlich eingeladen. Ein eventueller Zahlungsüberhang wird karitativen Zwecken gespendet.

http://www.finanznachrichten.de/nachrich...-glueck-007.htm

foerster
Thema: Zinswetten
foerster

Antworten: 4
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04.01.2011 14:49 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Obwohl die Kommunen in Sachsen im letzten Jahr Millionen-Beträge durch Zinswetten verloren haben (allein in Dresden waren es 7 Mio.), wurden jetzt in Leipzig zwei weitere SWAP-Verträge abgeschlossen. Der FInanzbürgermeister betont zwar, es gebe "null Risiko", aber das haben auch schon andere Leute behauptet. In den Verträgen geht es immerhin um stolze 29 Millionen Euro.

Nach Einschätzung des OLG handelte es sich bei solchen SWAP-Verträgen um "eine Art von Glücksspiel, bei dem der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen spiele." Na dann: Viel Glück!

http://nachrichten.lvz-online.de/leipzig...ft-a-61737.html

foerster
Thema: Casinos Austria bangen um "Lizenz zum Spielen"
foerster

Antworten: 20
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03.01.2011 14:55 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Bei der ESBK sind bis zum Ablauf der Frist am 31. Dezember nun 9 Gesuche für 2 neue Spielbanken in der Stadt Zürich und in der Region Neuenburg eingegangen. Der Bundesrat muss nun entscheiden, wer eine Konzession erhält.
Für die Spielbank in Zürich bewerben sich fünf Gesuchsteller, um eine Spielbank in der Region Neuenburg buhlen wohl vier Bewerber. Die «wesentlichen Elemente der Gesuche» werden ab Ende Januar 2011 im Bundesblatt und in den Amtsblättern der Kantone Zürich und Neuenburg veröffentlicht.

http://www.derbund.ch/schweiz/standard/N.../story/23912369

foerster
Thema: Internetglücksspiel abgeurteilt
foerster

Antworten: 34
Hits: 32.468
01.01.2011 13:48 Forum: Spielrecht


Man kann in der Bundesrepublik zwar Sportwetten, sowie Zahlen im Keno, Bingo oder Lotto setzen, doch nur bei der staatlichen Lotterie. Dies liegt darin, dass in Deutschland seit zwei Jahren der Glücksspielvertrag ein Monopol des Staates auf Glücksspiele vorsieht.

Doch wie schon seit einiger Zeit klar wurde, treffen sich alle Ministerpräsidenten in Kürze in der Hauptstadt, um sich mit einer Neuregelung des Vertrags zu befassen, der EuGH in Luxemburg diesen Vertrag für ungültig befand.

Doch das Monopol hielt nicht wenige davon ab Glücksspiele, die beispielsweise in Online Casinos, bei Online Sportwettenbetreibern und Lottoseiten im Netz angeboten wurden, zu nutzen.

Dank diesen gingen dem Staat ein paar Milliarden Euro durch die Lappen und dieser will nun etwas dagegen unternehmen. Spieler, die in regelmäßigen Abständen das normale Lotto spielen, sind sich darüber im Klaren, dass die Jackpots aus diesem Spiel normalerweise nur um ein paar Millionen Euro ansteigen, bis sie geknackt werden.

Der höchste Gewinn dieser Art in der Bundesrepublik waren 45 Millionen Euro, die unter drei Spielern geteilt werden. Dies soll nun radikal anders werden und der Bayrischen Lotterieverwaltung zufolge soll es wie in England, Spanien und Italien auch hierzulande möglich sein, 90 Millionen Euro zu gewinnen.

Der Präsident des Verbandes sagte, dass man damit schon im kommenden Jahr loslegen wolle. Schon jetzt besteht in vielen Staaten Europas die Gelegenheit, Jackpots in dieser Größenordnung wie beispielsweise in Staaten, die bei der Euromillion mitmachen, zu knacken.

Spieler aus der Bundesrepublik war dies bislang untersagt. Doch mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und so haben lediglich zwei der Bundesländer, Hessen und Rheinland-Pfalz, die Erlaubnis für einen derartige Euro-Jackpot.

Diese sind nur bis Ende des nächsten Jahres gültig. Andere Bundesländer werden sicherlich den gleichen Schritt tun, denn das Moderne setzt sich durch.

http://www.onlinecasinotest.com/glueckss...ternet_1205.php

foerster
Thema: Glücksspiel auf Gibraltar
foerster

Antworten: 1
Hits: 6.989
31.12.2010 13:47 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Hier ein interessanter Artikel zum Thema aus der Presse:

In Gibraltar leben 3000 Online-Broker. Auch Bwin hat seinen Sitz in dem Steuerparadies. Noch ist Online-Glücksspiel vielerorts verboten: Die Finanznot der Staaten spielt den Betreibern aber in die Hände.

Phil Moorby braucht wieder eine Zigarettenpause. Und er ist nicht der Einzige, der in regelmäßigen Abständen vor das schmucklose fünfstöckige Gebäude geht, um eine durchzuziehen. Der von Kippen übersäte Bürgersteig zeugt von nervöser Anspannung und latentem Suchtverhalten. Die Männer, meist sind es Männer, die hier stehen und sich in ihrer Pause unterhalten, sind kaum 30 Jahre alt. Jeans, T-Shirt. Das Teuerste, das sie am Leib tragen, sind ihre Tattoos. Dabei sind sie Topverdiener, zählen zu den Besten in ihrem Gewerbe. Sie sind Broker. Sie machen ihr Geschäft mit Wetten. Und sie tun das in Gibraltar.

Phil Moorby tut es für den Branchenriesen Bwin. „Head of Operations“ würde auf seiner Visitenkarte stehen, wenn er eine hätte. Er ist der Chef-Broker des österreichischen Unternehmens mit Sitz am südlichen Zipfel der iberischen Halbinsel. „Heute ist wenig los hier“, erzählt er. Es ist Montagmittag. Sportwetten spielen sich am Wochenende ab. Montags ist tote Hose. Ein Kollege betreut ein polnisches Ligaspiel. Vier Bildschirme helfen ihm, den Überblick zu bewahren. Normalerweise werden hier an einem Tag 12.000 Wetten in 90 Sportarten im Internet platziert. Ein guter Buchmacher verdient 70.000 Euro pro Jahr. Steuerfrei. 30.000 Menschen leben auf diesem britischen Überseeterritorium, 3000 davon sind Buchmacher.

Von seinem Büro hat Norbert Teufelberger einen Blick auf die Straße von Gibraltar. Ein italienischer Luxusliner hat unten am Hafen angelegt. In einer Stunde wird der Affenfelsen oben vor italienischen Touristen nur so wimmeln. Teufelberger redet vom „Merger“ und von „FTSE 100“. Mitte des Jahres gaben Bwin und der britische Online-Casino-Betreiber PartyGambling ihre Fusion bekannt. Im Jänner wird sie über die Bühne gehen. Beide Konzerne beschäftigen zusammen 3000 Mitarbeiter. Auf Gibraltar sind sie seit Jahren unter einem Dach. Und nebenan sind die Branchenkollegen von 888.com und all die anderen.

Mit „Bwin.party digital entertainment“ entsteht ein Global Player. Das weltweit größte börsenotierte Online-Wettbüro und -Casino. Gut zwei Mrd. Euro wert. Das ist eine Nummer zu groß für die Wiener Börse. Ab nun zählt man zu den 100 größten Konzernen an der Londoner Börse und ist Mitglied im Klub des „FTSE 100“. Und Wien? „Wir können uns nicht wo hinsetzen, wo man uns nicht will“, sagt Teufelberger.

Bwin wird bei Real geduldet. Seit Jahren ist Bwin Hauptsponsor von Real Madrid. Teufelberger mag die VIP-Loge nicht. „Hinter dem Glas bekommt man die Atmosphäre des Bernabeu-Stadions nicht mit“, sagt er. Viel lieber sitzt er mit seinen Gästen in der Kurve oben im dritten Rang, wo die Spannung knistert. Etwa ein Dutzend Sitze sind mit „Bwin“ beschriftet. Andere mit „Coca-Cola“. Welche Privilegien gibt es für den Hauptsponsor von Real Madrid noch? „Privilegien“, meint ein Bwin-Mitarbeiter und lächelt milde. „Bei Real hat man froh zu sein, dass man den Klub sponsern darf.“

Bwin-Chef Teufelberger würde sich mit den österreichischen Behörden ein annähernd so gutes Verhältnis wie mit Real Madrid wünschen. Aktuell streitet Bwin mit dem Fiskus um 6,5 Millionen Euro. So viel Geld fordert die Finanz vom Unternehmen an Umsatzsteuer. Die Steuerbehörde meint, Bwin habe in Österreich eine Niederlassung und sei deshalb steuerpflichtig. „Firmensitz und Firmenzentrale sind in Gibraltar“, entgegnet Teufelberger. In Österreich stehen ein paar Server herum und sitzen 800 Mitarbeiter, die vor allem für Kundenservice und Technologie zuständig sind.

Dass den österreichischen Politikern die Casinos Austria womöglich mehr am Herzen liegen als Bwin hat sich auch in Bratislava herumgesprochen. „Man hat uns den roten Teppich ausgerollt, damit wir von Wien dorthin übersiedeln“, erzählt man bei Bwin. Warum er trotz der Repressalien noch immer am Standort Wien festhält? Im Gegensatz zu den Behörden trage er die Verantwortung „für diese 800 Mitarbeiter“, sagt Teufelberger.


Krise als Verbündeter. Während der Sportwettenmarkt in Österreich liberalisiert ist, ist Online-Poker nach wie vor verboten. Gezockt wird trotzdem. Und keiner kann es unterbinden oder kontrollieren. Doch die Front gegen die Internet-Casinos bröckelt in Europa zusehends. Der größte Verbündete von Bwin und Co. ist die Wirtschaftskrise. „Die Finanznot der Staaten“ führe zur Legalisierung, weiß man auch bei Bwin. In Italien, Spanien, Frankreich ist es schon passiert. Dort nascht Vater Staat am Glücksspielkuchen kräftig mit.

Österreich und Deutschland werden früher oder später auch den Markt öffnen, ist man bei Bwin optimistisch – und hilft ein wenig nach. Denn der Konzern buttert nicht nur Millionen in Real und in den AC Milan hinein, auch Bayern München wird mit einem ansehnlichen Sümmchen bedacht. Dabei gilt für Bwin in Deutschland ein Werbeverbot. Das Geld ist trotzdem gut investiert. Sponsorgeld schießt in Deutschland zwar keine Tore, aber es öffnet vielleicht Türen. Einer dieser Türöffner in Regierungskreise heißt womöglich Franz Beckenbauer.

Womöglich? Man kann getrost drauf wetten.

http://diepresse.com/home/wirtschaft/int...tional/index.do

foerster
Thema: Sportwetten & Glücksspiel
foerster

Antworten: 12
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30.12.2010 14:26 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Das Verwaltungsgericht Köln hat in mehreren Hauptsacheentscheidungen (u.a. 1 K 3288/07) Klagen unterschiedlicher, durch die Kanzlei Bongers vertretener Sportwettvermittlungsunternehmen stattgegeben und die Ordnungsverfügungen der Stadt Köln in Gestalt der erlassenen Widerspruchsbescheide aufgehoben.

Dabei verweist die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Köln in der Urteilsbegründung zutreffend darauf, dass es für Verfahren, in denen Untersagungsverfügungen und Widerspruchsbescheide vor dem 31.12.2007 ergangen sind, maßgeblich auf die Rechtslage ankommt, die bis zum 31.12.2007 bestanden hat.

Dies ergebe sich zum einen daraus, dass sich der maßgebliche Zeitpunkt zur Bewertung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes nach materiellem Recht richte. Es komme in Fällen der vorliegenden Art grundsätzlich darauf an, ob das neue Recht seine gewissermaßen "rückwirkende Berücksichtigung" bei der gerichtlichen Beurteilung der nach früherem Recht erlassenen Verwaltungsakte vorschreibe. Dies sei aber weder im Glücksspielstaatsvertrag, noch im Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag NRW geschehen. Eine Ausnahme habe das Bundesverwaltungsgericht in ähnlichen Fällen nur für Anfechtungsklagen aus dem Erschließungsbeitragsrecht angenommen, da dort eine Pflicht zur Beitragserhebung bestehe und somit feststehe, dass der etwa aufgehobene Bescheid aufgrund geänderter Rechtslage sogleich wieder an den Beitragspflichtigen gerichtet werden müsse. Vergleichbare Voraussetzungen seien aber im "Sportwettenrecht" nicht gegeben. Unter diesen Umständen sei wegen der Dauerwirkung der angefochtenen Verfügung nicht – wie in der Regel – auf den Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen, andererseits jedoch zu berücksichtigen, dass den Regelungen des Glücksspielstaatsvertrages, die ab 1. Januar 2008 Geltung gefunden haben, keine Rückwirkung zukommen könne. Dies ergebe sich nicht nur aus dem Fehlen einer ausdrücklichen Rückwirkungsregelung, sondern auch daraus, dass durch § 22 Abs. 2 GlückStV – AG NRW das vorher geltende Sportwettengesetz NRW erst mit Wirkung ab dem 1. Januar 2008 aufgehoben wurde. Daher könne das neue Recht weder für die vor diesem Zeitpunkt erlassenen Verwaltungsakte gelten, noch finde es ab diesem Zeitpunkt ohne Weiteres auf Altverfügungen Anwendung.

Sodann stellt das Verwaltungsgericht fest, dass im maßgeblichen Beurteilungszeitraum bis zum 31. Dezember 2007 die untersagte Tätigkeit nicht gegen § 14 Abs. 1 OBG verstoßen habe, weil es sich gerade nicht um unerlaubtes Glücksspiel im Sinne von § 284 StGB gehandelt habe. Das staatliche Sportwettenmonopol habe im Übergangszeitraum den Anforderungen des Europarechts schon in formeller Hinsicht nicht genügt. Der Text des Artikels 46 Abs. 1 EG fordere nämlich für die Rechtfertigung von Beeinträchtigungen entsprechende Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Diese seien aber nicht gegeben gewesen. Zudem habe der EuGH für das Glücksspielrecht gefordert, dass die Mitgliedsstaaten das von ihnen angestrebte Schutzniveau genau zu bestimmen hätten, wobei das Verwaltungsgericht sodann ergänzend auf die Vorgaben im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 verweist. Sämtliche dieser Voraussetzungen seien unter europarechtlichen Gesichtspunkten gerade nicht verwirklicht worden. Der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006, mit welcher eine "Übergangsregelung" getroffen wurde, komme keine Gesetzeskraft zu. Zudem seien für die vom Bundesverfassungsgericht als Voraussetzung für Untersagungsmaßnahmen dargestellten Maßgaben, jedenfalls unter Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung, keine konkreten Formulierungen gewählt worden. Die Formulierungen "Mindestmaß an Konsistenz” bzw. "konsequent auszurichten” oder "expansive Vermarktung” seien zu unbestimmt. Ob die Übergangspraxis dem genügt habe, hing im Übrigen nicht nur von den Anweisungen der zuständigen Landesministerien oder des Monopolisten ab, sondern maßgeblich von der lückenlosen tatsächlichen Umsetzung vor Ort.

Letztlich genüge die Gesetzeslage auch in materieller Hinsicht während der Übergangszeit den Anforderungen des Europarechts nicht. Hierbei wird vom Verwaltungsgericht umfassend dargestellt, dass sich die Anzahl der Spielbanken zwischen den Jahren 2000 und 2007 dauerhaft erhöht hat, im Übrigen die wirklich suchtrelevante Spielbereiche sich insbesondere im Casino- und Automatenspiel befänden, nicht hingegen im Bereich von Lotterien und Sportwetten. Insbesondere habe es maßgebliche Lockerungen durch die am 01.01.2006 in Kraft getretene Spielverordnung gegeben, so dass letztlich eine Inkohärenz der deutschen glücksspielrechtlichen Regelungen vorliege. Es komme somit gar nicht mehr darauf an, ob sich die Inkohärenz und die fehlende Systematik zusätzlich auch aus intensiven Werbekampagnen des Monopolinhabers ergebe, sondern schon die nichtkohärente Gesetzeslage führe zur Feststellung der Gemeinschaftswidrigkeit des staatlichen Wettmonopols. Zudem hebt das Verwaltungsgericht hervor, dass auch ein Interesse an der Einnahmenmaximierung bei den staatlichen Stellen bestehe, weil durch die Zulassung weiterer Spielbanken und die Ermöglichung eines erweiterten Automatenspiels nach der SpielV notwendigerweise auch höhere Einnahmen aus Spielbankenabgaben und örtlichen Aufwandssteuern erfolgen würden.

Mit Nachdruck kritisiert das Verwaltungsgericht in der Entscheidung die Rechtsauffassung des OVG Nordrhein-Westfalen in dessen jüngster Eilentscheidung, wobei das Verwaltungsgericht zutreffend darauf hinweist, dass das OVG NRW vom bindenden Inhalt der EuGH-Rechtsprechung abweiche.

Insgesamt führt das Verwaltungsgericht aus, dass damit auch nach aktueller Rechtslage von einer Gemeinschaftswidrigkeit des Sportwettenmonopols auszugehen sei und sich daraus gleichzeitig ergebe, dass selbstverständlich dann auch während der Übergangszeit bis Ende 2007 eine gemeinschaftswidrige Rechtslage bestanden hat. Abschließend wird sodann klargestellt, dass die vom OVG Münster in der Übergangszeit vertretene Auffassung, der Anwendungsvorrang des EU-Rechts könne ausnahmsweise durchbrochen werden, weil andernfalls eine "inakzeptable Gesetzeslücke" entstehe, ebenfalls – wie höchst richterlich durch den EuGH geklärt – rechtsfehlerhaft war. Der EuGH habe auf Ersuchen der Kammer explizit entschieden und verbindlich festgestellt, dass aufgrund des Vorrangs des unmittelbar geltenden Unionsrechts eine nationale Regelung über ein staatliches Sportwettenmonopol, die nach den Feststellungen eines nationalen Gerichts Beschränkungen mit sich bringe, die mit dem freien Dienstleistungsverkehr unvereinbar seien, nicht für eine Übergangszeit weiter angewandt werden dürfe.

Auch erteilt das Verwaltungsgericht den zuletzt von einigen Verwaltungsgerichten in Eilverfahren merkwürdigerweise vertretenen Meinungen, trotz einer gemeinschaftswidrigen Rechtslage bedürfe es noch einer Erlaubnis, eine klare Absage. Hier gelte der Anwendungsvorrang des EU Rechts. Schließlich verweist es zutreffend darauf, dass das OVG Nordrhein-Westfalen auch mit seiner Rechtsauffassung unrichtig liege, das Vermitteln von Sportwetten stelle unter dem Gesichtspunkt der Spielsucht und ihrer Folgen eine konkrete Gefahr dafür dar, dass in jedem Einzelfall der Sportwettvermittlung durch die Kläger beim jeweiligen Wettteilnehmer mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Spielsucht ausgelöst oder verschlimmert würde. Hierzu fehle es schlichtweg an gerichtsverwertbaren Anhaltspunkten.

Das Gericht hat die Berufung in den einzelnen Urteilen nicht zugelassen, wobei allerdings für die Beklagtenseite die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Zulassung der Berufung unter den dort dargestellten, erschwerten Bedingungen zu stellen.

Die Stadt Köln wird sich abschließend auf die Geltendmachung umfangreicher Schadensersatzansprüche einstellen müssen. Diverse Betriebsstätten sind in der Übergangszeit und auch in den Jahren danach durch ordnungsbehördliche Zwangsmaßnahmen geschlossen worden, wobei den Betreibern diverser Wettannahmestellen erhebliche Schäden durch massive Gewinnausfälle entstanden sind. Diese werden nunmehr kurzfristig geltend gemacht werden, wobei mit Interesse zu verfolgen sein wird, wie die Stadt Köln es rechtfertigen will, Schadensersatzansprüche in Millionenhöhe bedienen zu müssen, während man gleichzeitig die leeren Kassen der Kommunen beklagt.

http://isa-guide.de/law/articles/31846_u...attgegeben.html

foerster
Thema: Online-Casino-App
foerster

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29.12.2010 18:25 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Das Jahresende ist für viele Leute ein Grund darüber nachzudenken, was denn alles im vergangenen Jahr passiert ist – die Leute von der Online-Glücksspielindustrie nehmen es als Anlass, Ausschau zu halten, was das neue Jahr alles bringen wird. Obwohl 2010 schon einige Innovationen auf dem Markt waren, sind die Betreiber der Online-Casinos schon schwer damit beschäftigt, was sie denn nächstes Jahr bieten werden. Einige große Pläne sehen wie folgt aus:

Social Media-Plattformen haben es bisher versäumt, mit der Online-Glücksspiel-Industrie zusammen zu arbeiten. Obwohl von vielen Unternehmen Facebook und Twitter für Wirtschafts- und Netzwerkzwecke erfolgreich eingesetzt wird, hat es im Online-Glücksspiel-Markt noch nicht so richtig gefunkt und Betreiber müssen erst lernen, aus dieser Innovation Gewinn zu schlagen. Erst 2010 haben wir den Beginn einer Zusammenarbeit zwischen dem Online-Glücksspiel und Social Media-Plattformen gesehen, als erstmals Bingo-Webseiten für Facebook und Twitter kreiert wurden.

Auch Unternehmensfusionen werden 2011 wieder einige über die Bühne gehen. Nach der Verschmelzung der beiden Giganten PartyGaming und Bwin erkennen viele Betreiber den wahren Wert eines solchen Zusammenschlusses. Kurz nach der Verkündigung der Fusion schossen die Aktien der beiden Unternehmen in bisher unerreichte Höhen. Mehr und mehr Glücksspiel-Betreiber schließen sich zusammen und Investoren interessieren sich zunehmend für die Online-Glücksspiel-Industrie. Der Ruf des Marktes verbessert sich und damit auch die finanzielle Situation vieler Betreiber.

2011 wird sicherlich ein ereignisreiches Jahr für die Online-Glücksspiel-Industrie und man darf gespannt sein, was als nächstes kommt!

http://www.spielautomatonline.de/nachric...le-im-jahr-2011

foerster
Thema: Casinos klagen über Umsatzeinbrüche und rufen nach der Politik-Mai 2009
foerster

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29.12.2010 18:17 Forum: Spielrecht


Die Talfahrt in den neun bayerischen Spielbanken hat auch im Jahr 2010 angehalten. Auf 70 Millionen Euro sank der Bruttospielertrag – 6,1 Millionen weniger im Vergleich zum Vorjahr 2009. Das ist ein Minus von acht Prozent.

http://www.mainpost.de/regional/bad-kiss...;art766,5897912

foerster
Thema: Casinolizenzen für Griechenland
foerster

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27.12.2010 08:20 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Griechenland gehörte bislang noch zu den wenigen Länder in der europäischen Union, die an einem Glücksspielverbot festhielten. Dies soll sich nun allerdings ändern. Denn die Regierung des Landes möchte nun über einen Gesetzesentwurf abstimmen, der eine Regulierung des griechischen Online-Glücksspielmarktes vorsieht - anstelle eines kompletten Verbotes. Genau wie zuvor in Frankreich möchte das Land Lizenzen an Online Casinobetreiber vergeben.

Wie viele andere Ländern, die in der letzten Zeit eine Öffnung und Regulierung ihres Glücksspielmarktes beschlossen haben, möchte auch Griechenland durch Lizenzgebühren und Steuerabgaben für die Glücksspielbetreiber die marode Wirtschaft im eigenen Lande wieder ankurbeln. Laut Bloomberg.com soll die neue Gesetzgebung die Einnahmen der griechischen Regierung um 1 Billion Euro in den nächsten drei Jahren bereichern. Nach der Finanzkrise des Landes, muss Griechenland nun alles daran setzen, möglichst schnell das Rettungspaket der Europäischen Union und des international Währungsfonds abzuzahlen.

Aktuell wird der Wert und das Potential der griechischen Online-Glücksspielindustrie auf über 4 Billionen Euro geschätzt. Mit einer Öffnung des Marktes auch für ausländische Anbieter und die dadurch anfallenden Lizenzgebühren würde das Land in den nächsten Jahren genug einnehmen, um zumindest einen Teil der Schulden begleichen zu können.

Die neue Glücksspiel-Gesetzgebung würde das Land in finanzieller Hinsicht entlasten. Das ist aktuell auch ein Hauptgrund für die Entscheidung für eine Öffnung und Regulierung des griechischen Glücksspielmarktes. Andere Länder werden dem Beispiel von Griechenland sicher folgen, da auch immer mehr europäische Länder aktuell in Zahlungsschwierigkeiten geraten und die drohende Währungskrise durch einen Öffnung und Regulierung ihrer Glücksspielmärkte versuchen abzuwenden.

http://www.spielautomatonline.de/nachric...ine-glucksspiel

foerster
Thema: Streit um Glücksspielstaatsvertrag
foerster

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26.12.2010 18:53 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Am Glücksspielstaatsvertrag scheiden sich nach wie vor die Geister. Die Ministerpräsidenten der Länder konnte sich auf ihrer Sitzung vor anderthalb Wochen in Berlin nicht auf eine Novellierung einigen und haben sich deshalb erst einmal vertagt.

Die privaten Wettanbieter, ermutigt durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 8. September dieses Jahres, sehen sich darin bestätigt, dass die Einschränkungen auf dem deutschen Wettmarkt nicht mehr der aktuellen Rechtslage entsprechen und das Monopol des Staates überholt ist. Der staatliche Anbieter Oddset setzt sich hingegen dafür ein, am bestehenden Glücksspielstaatsvertrag festzuhalten. Ein kommerzielles Konzept könne fatale Folgen für den Breitensport haben, wird hier argumentiert.

Im Gespräch ist ein sogenanntes Konzessionsmodell: Einerseits soll das staatliche Lotteriemonopol fortgeführt, andererseits aber ein staatlich reguliertes und kontrolliertes System für Sportwetten eingeführt werden. Auch die Deutsche Fußball Liga (DFL) in Person des Vorsitzenden der Geschäftsführung, Christian Seifert, hat sich für dieses duale System stark gemacht. Fakt ist: der Glücksspielvertrag in Deutschland ist am 8. September vom EuGH als mit dem europäischen Recht nicht vereinbar eingestuft worden. Andere Urteile in dieselbe Richtung folgten.

Jörg Wacker, Direktor des renommierten Sportwettenanbieters bwin, argumentiert deshalb aus seiner Sicht logisch: "Die Antwort auf diese Gerichtsentscheidungen kann nur eine kontrollierte Marktöffnung mit einheitlichen Spielregeln für alle Marktteilnehmer unter staatlicher Kontrolle sein. Nur eine zeitgemäße Regulierung kann den gewachsenen Schwarzmarkt eindämmen, die staatlichen Regulierungsziele durchsetzen und eine marktkonforme Abgabe an das Wettgeschäft in Deutschland gewährleisten. Hiervon werden die Wettkunden gleichermaßen wie der Profi- und Breitensport profitieren."

Umstritten sind jedoch nach wie vor die tatsächlichen Wettumsätze. Laut einer Studie von Goldmedia, die im Oktober 2010 veröffentlicht wurde, wird der Umsatz auf dem deutschen Markt auf insgesamt 7,8 Milliarden Euro taxiert. Für Prof. Dr. Tilman Becker, Leiter der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim, sind diese Zahlen eindeutig zu hoch: "Ich komme lediglich auf 3,4 Milliarden Euro."

Becker bezieht sich zum einen auf eine repräsentative Befragung der Nachfrager, also der Sportwetter selbst. Demnach haben 3,8 Prozent der Bevölkerung zwischen 16 und 65 Jahren - insgesamt 1,96 Millionen Bundesbürger - in den letzten zwölf Monaten an einer Sportwette einschließlich Pferdewetten teilgenommen. Becker und sein Team haben zudem die Zahlen aus dem bwin-Geschäftsbericht genommen. Dabei wurde ein durchschnittlicher Wetteinsatz von 1743 Euro jährlich pro "aktivem Sportwetter" errechnet.

Becker weist in diesem Zusammenhang auf eine grundlegende Problematik hin: "Wenn der Staat privaten Anbietern Wettkonzessionen erteilt und hieraus Einnahmen hat, die sich entweder an dem Umsatz oder dem Rohertrag, das heißt dem Umsatz minus der Gewinnausschüttungen, orientieren, dann hängt die Berechnung der zu erwartenden staatlichen Einnahmen maßgeblich von dem tatsächlichen Umsatz auf diesem Markt ab. Wird der Umsatz zu hoch eingeschätzt, so fallen die tatsächlichen staatlichen Einnahmen geringer aus als erwartet. Mit unseren Zahlen würden sie auf weniger als die Hälfte sinken."

Für den Hohenheimer Professor ist die gegenwärtige Situation eines unregulierten Marktes für Sportwetten "nicht auf Dauer tragbar". Er empfiehlt, die Politik solle sich nicht aufgrund einseitiger Zahlen bzw. einseitiger Szenarien entscheiden.

Außerdem gibt Becker zu bedenken: "Wenn ein Konzessionssystem dem Spielerschutz gerecht werden und der steuerrechtlichen Kontrolle des Staates unterliegen soll - wie in Italien oder Frankreich -, müssen neue Institutionen geschaffen werden. In den beiden Ländern haben die Spieler sogenannte Spielerkonten. Die staatlichen Aufsichtsbehörden können jede Einzahlung eines Spielers kontrollieren. Durch den Aufbau der dafür notwendigen IT-Infrastruktur und auch für Kontrolle und Überwachung entstehen erhebliche Kosten."

http://www.reviersport.de/141621---wettm...ehen-spiel.html

foerster
Thema: Petition gegen Spielautomaten
foerster

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Petition gegen Spielautomaten 25.12.2010 10:49 Forum: gewerbliches Spielrecht


Eine Petition soll den Deutschen Bundestag nun dazu bewegen, sich mit der Abschaffung von Spielautomaten zu befassen.

Konkret gehe es in der Petition darum, die Bevölkerung künftig besser aufzuklären und zu beschützen. Aufgestellte Geräte sollen entschärft werden, indem die Spieldauer der Geräte verlängert wird. Momentan betrage sie fünf Sekunden. Der Gesetzgeber sollte außerdem die Gewinn- und Verlustmöglichkeiten deutlich reduzieren und das Umwandeln von Geld in Punkte und umgekehrt verbieten. Kommunen müssten künftig die Ansiedlung von Spielhallen ablehnen können.

Die Frist für die Petition läuft bis zum 11. Januar 2011. Je höher die Beteiligung sei, desto höher sei auch die Wahrscheinlichkeit, dass der Bundestag sich mit der Thematik befasse. Die ID-Nummer der Petition laut 15 300.

http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=44033

foerster
Thema: Glücksspiel in Dänemark
foerster

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21.12.2010 06:37 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


In vielen Ländern der Europäischen Union müssen Online-Casinos vergleichsweise hohe Steuern abführen. Dies bewegte viele Betreiber dazu, den Sitz ihres Casinos ins Ausland zu verlegen. Um das Abwandern zu vermeiden, wollte Dänemark niedrigere Steuern von Online-Casinos verlangen, aber die Europäische Union scheint mit dieser Entscheidung nicht einverstanden zu sein.
Vor einer Woche veranlasste die Europäische Kommission aus diesem Grunde eine Untersuchung der derzeitigen Steuergesetzgebung für Online-Casinobetreiber. Aktuell müssen Online-Betreiber nur 20 Prozent Steuern an die dänische Regierung abführen, während ortsansässige Casinos 75 Prozent oder sogar mehr zahlen müssen.

Die Europäische Kommission fürchtet, dass lokale Casinos ihre Kunden langfristig gesehen an Online Casinos verlieren könnten. Während dies allerdings als ein natürlicher Prozess in der Online-Glücksspielbranche angesehen wird, glaubt die Kommission jedoch, dass die dänische Regierung Online-Casinobetreibern bewusst einen Vorteil gegenüber den ortsansässigen Casinos verschaffen möchte.

Die Verantwortlichen für das Glücksspiel in Dänemark haben sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert. Aber sie werden es wahrscheinlich im Verlaufe des Ermittlungsverfahrens durch die Europäische Kommission tun müssen. Derweilen hat die Europäische Kommission andere EU-Mitglieder dazu aufgerufen, ihre Meinung zu dieser Angelegenheit und zur Vorgehensweise Dänemarks zu äußern, um sich einen Gesamtüberblick über die Situation zu verschaffen. Danach wird erst ein Urteil gefällt. Allerdings ist im Moment auch noch völlig unklar, wie lange das Ermittlungsverfahren andauern wird.

http://www.spielautomatonline.de/nachric...ksspiel-gesetze

foerster
Thema: Glücksspiel in Österreich
foerster

Antworten: 65
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21.12.2010 06:29 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Dass das NÖ Spielautomatengesetz 2011 nur mit den Stimmen der ÖVP und SPÖ beschlossen wird, war bei der jüngsten Landtagssitzung keine große Überraschung. FPÖ und Grüne hatten schon im Vorfeld immer wieder bekundet, dass sie überhaupt gegen das Glücksspiel sind. Spannender war da schon ein Nebensatz von ÖVP-Landtagsabgeordneten Stefan Hintner, der bei seiner Verteidigung des Gesetzes auch gleich eine Initiative ankündigte, mit der Buchmacher und die Wettbüros eingedämmt werden sollen, die „wie Schwammerln aus dem Boden schießen“.

Tatsächlich kommen immer mehr Gemeinden mit dem Pro blem ans Land, dass schon fast an jeder Ecke ein Wettbüro aufmacht. Stefan Hintner: „Das kann nicht in unserem Sinn sein.“ Deswegen wird an ähnlichen Regelungen wie jene des Spielautomatengesetzes gearbeitet. Diese soll im kommenden Jahr präsentiert werden.

Doch zurück zum Spielautomatengesetz: Das musste wegen der Glücksspielvorgaben des Bundes neu geregelt werden. Neu ist die Zahl der erlaubten Automaten in Niederösterreich, die von 1800 auf 1300 sinkt. Neu ist unter anderem auch, dass sich ein Apparat von selbst abschalten muss, wenn ein Spieler zwei Stunden lang dort sein Glück versucht hat. Neu ist auch die verstärkte Kontrolle, für die ja die SOKO Glücksspiel vom Finanzministerium gegründet worden ist.

Wichtig war dabei aber auch, dass sich nicht der Bund über sein neues Glücksspielgesetz die ganzen Abgaben holt und dadurch vor allem die Gemeinden auf der Strecke geblieben wären. ÖVP-Landtagsabgeordneter Stefan Hintner: „Gemeinsam ist es uns gelungen, diese Bundesinteressen abzuwehren.“ Wichtig war aber auch, „das Glücksspiel aus der Illegalität zu verbannen“, so SPÖ-Landtagsabgeordneter Rupert Dworak.

Die FPÖ und die Grünen ließen sich von diesen Argumenten aber nicht überzeugen. FPÖ-Abgeordneter Martin Huber: „Wir sprechen uns gegen jegliches Glücksspiel aus.“ Und Helga Krismer-Huber von den Grünen: „Das Glück ist ein Vogerl, deswegen braucht es Prinzipien.“ Die Grünen hätten klare Prinzipien und würden das Glücksspiel deswegen überhaupt ablehnen.

http://www.noen.at/news/politik/Wettbuer...es;art150,17112

foerster
Thema: Glücksspiel in der Schweiz
foerster

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21.12.2010 06:16 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


In Zürich wird es ein neues Casino geben - bloß von wem es geführt werden wird, steht noch nicht fest. In zehn Tagen läuft die Bewerbungsfrist für das neue Casino ab. Schon jetzt ist klar: Die Konzession ist heiss begehrt.

Die Kandidaten feilen bis zur letzten Minute an ihren Dossiers. Obwohl die Bewerbungsfrist an Silvester ablaufe, sei noch kein Gesuch bei der Eidgenössischen Spielbankenkommission eingetroffen, erklärte Direktor Jean-Marie Jordan.

Als neuer Bewerber ins Rennen steigt nun die Grand Casino Zürich AG. Sie will die Roulettekugel beim Einkaufstempel Sihlcity rollen lassen. Bei dieser Firma handelt es sich um eine Tochtergesellschaft der französischen Groupe Tranchant, die wiederum mit der Airport Casino Basel AG verbandelt ist.

Die Swiss-Casino-Gruppe ist selbstverständlich dabei sowie das Grand Casino Baden und die Casino Zürich AG.

Die Spielbankenkommission prüft die eingegangenen Dossiers und gibt eine Empfehlung an den Bundesrat ab. Dieser entscheidet bis Mitte 2011, wer den Zuschlag für Zürich erhält.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stad.../story/10332640

foerster
Thema: Streit um Glücksspielstaatsvertrag
foerster

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20.12.2010 22:36 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


"Rien ne va plus" heißt es dieser Tage landauf und landab mit Blick auf die vor den Schneemassen kapitulierenden Busse, Bahnen, Flieger. Während Schulen und Kindergärten den Ferienbeginn vorziehen und ihre Schützlinge der freudigen Erwartung auf das Fest überlassen, hat sich der Kieler Landtag in der letzten Woche aufgemacht, Geschichte zu schreiben. Weil sich die Konferenz der Ministerpräsidenten Tage zuvor nicht auf einen neuen Glücksspielstaatsvertrag einigen konnte und die Entscheidung hierzu in den März 2011 verlegt hat, machten CDU http://www.cdu.ltsh.de und FDP http://www.fdp-sh.de an der Kieler Förde ihre bereits im Koalitionsvertrag fixierte Ankündigung wahr und brachten den im Juni vorgelegten Vorschlag eines Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels in erster Lesung in den Landtag von Schleswig-Holstein ein.

Und so könnte dieser 17. Dezember zu einem "historischen Freitag" werden. Schon im September hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) http://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_6999 den noch bis Ende 2011 geltenden deutschen Glücksspielstaatsvertrag, der das staatliche Glücksspielmonopol mit der Suchtbekämpfung begründet, verurteilt und dem deutschen Gesetzgeber eine widerspruchsfreie und vor allem rechtmäßige Glücksspielpolitik verordnet. Zuletzt hatte auch Europas Binnenmarktkommissar Michel Barnier die Bundesländer aufgefordert, die deutsche Regelung mit EU-Recht in Einklang zu bringen.

"Das Urteil war eine schallende Ohrfeige. Suchtprävention taugt nicht als Begründung für das Glücksspielmonopol", konstatierte dann auch Hans-Jörn Arp, stellvertretender Vorsitzender der CDU-Fraktion im Kieler Landtag. Die vom EuGH geforderte Kohärenz werde man niemals durch eine Fortschreibung des Monopols erreichen, wie sie von etlichen Landesregierungen und auch weiten Teilen der Kieler Opposition favorisiert werde. Die Sozialdemokraten zeichneten sich dabei durch Doppelmoral aus, wie der Blick nach Rheinland-Pfalz beweise: Während Ministerpräsident Kurt Beck sich unter dem Deckmantel der Suchtprävention an die Spitze der Monopol-Verfechter setze, treibe Lotto Rheinland-Pfalz in den Bundesliga-Stadien in Kaiserslautern und Mainz aggressive Werbung. Bezeichnenderweise hatte das Oberlandesgericht Schleswig der NordwestLotto Schleswig-Holstein GmbH & Co. KG Mitte Dezember die Bewerbung ihrer Lotterieprodukte untersagt, weil das Unternehmen gegen den vom deutschen Lotto- und Totoblock befürworteten Glücksspielstaatsvertrag verstoße.

Durch den Gesetzentwurf von Union und FDP in Schleswig-Holstein, der eine kontrollierte Liberalisierung des Marktes und Lizenzierung privater Anbieter vorsieht, "drängen wir den Schwarzmarkt zurück. Wir erlauben Werbung, was den Anreiz für den Erwerb von Lizenzen sehr stark erhöht. Wir legalisieren das Internetspiel und generieren daraus erstmals Einnahmen für den Staatshaushalt. Wir verbessern auch den Spielerschutz: Nur ein legaler Markt kann wirksam kontrolliert werden. Wir legen den Anbietern Informationspflichten auf, wir verpflichten sie zur Aufklärung über Risiken und zur Erstellung eines Sozialkonzeptes", so Arp. Mittels zentraler Prüfstelle und Sperrdatei könnte schließlich effektiv gegen Spielsucht vorgegangen werden. "Mit unserem Modell wird es eine kohärente Suchtprävention geben."

Für FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki ist die Begründung der Suchtbekämpfung für den Erhalt des staatlichen Monopols "längst Schnee von Gestern" und hat "einen Bart hat, der dem des Weihnachtsmannes alle Ehre macht." Mit der Kombination aus staatlichem Lotteriemonopol sowie separaten und eigenständigen Regelungen für die übrigen Glücksspielbereiche "legen wir ein modernes Regulierungskonzept vor, das nicht nur von Sport und Industrie in Deutschland seit langem gefordert wird, sondern auch von anderen europäischen Staaten, zum Beispiel in England, Italien und kürzlich auch in Dänemark, bereits erfolgreich umgesetzt wurde", unterstrich der Liberale. Dieser Weg sei alternativlos.

Dabei wird der Lotteriestaatsvertrag weitgehend übernommen. Der Sportwettenmarkt wird aus der Grauzone herausgeholt - 97,5 Prozent aller Sportwetten werden derzeit bei nicht zugelassenen Anbietern abgeschlossen, lediglich 2,5 Prozent beim staatlichen Anbieter Oddset - und reguliert geöffnet, der Spieltrieb durch ein staatliches Konzessionsmodell kanalisiert, auf Internetsperren wird verzichtet. Durch Einführung einer Glücksspielabgabe, legales und kontrolliertes Internetglücksspiel, die Lockerung der Werbe- und Angebotsrestriktionen für Lotto und die Zulassung von privaten Wettanbietern haben Bund, Länder und Kommunen sowie in der Folge auch die Sportverbände die Möglichkeit, Gelder einzunehmen, die sonst am deutschen Ordnungssystem und am Fiskus vorbei auf einem milliardenschweren Schwarzmarkt bewegt werden.

Trotz vielfältiger und teilweise gehaltloser Oppositions-Kritik wurde der Kieler Gesetzesentwurf einstimmig zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen. Gleichzeitig, so Wolfgang Kubicki im Interview nach der Landtagsdebatte, werde man den Entwurf des Landesgesetzes nun der EU-Kommission zuleiten, um die Konformität mit Europarecht prüfen zu lassen und eventuelle Bedenken aus Brüssel frühzeitig im weiteren Verfahren berücksichtigen zu können. Mit einer Verabschiedung im Juni 2011 verfüge Schleswig-Holstein zum 1. Januar 2012 als erstes Bundesland über ein widerspruchsfreies Glücksspielgesetz, dem sich nach seiner Ansicht weitere Länder anschließen werden. Zudem sei der Entwurf geeignet, für alle Bundesländer als neuer Glücksspielstaatsvertrag zu dienen. Die Signale seien positiv, dennoch müsse weitere Überzeugungsarbeit geleistet werden. Die Kollegen in den Landesparlamenten würden deshalb kontinuierlich informiert. Neben Schleswig-Holstein rechnet er derzeit mit mindestens fünf weiteren Landesregierungen, die den Weg der kontrollierten Liberalisierung mitgehen. Keinesfalls werde man sich einer Bewegung aus den Ländern, die das Glücksspielmonopol in der jetzigen Form zementieren wollten, anschließen: "Inhaltlich gibt es zu unserem Entwurf keine Alternative", so Kubicki.

Für den Münchener Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach http://www.timelaw.de, der die Sitzung im Kieler Landtag verfolgt hat, sind viele Argumente der Opposition nicht nachvollziehbar. Wer - wie es der Abgeordnete Andreas Beran für SPD in der Debatte beispielsweise getan hat - immer wieder behauptet, die Wettanbieter würden auch nach einer Liberalisierung vom Ausland aus agieren, "hat die Grundzüge des Gesetzesentwurfs nicht verstanden und argumentiert ohne Substanz. Um in Deutschland Werbeverträge mit den großen Medien zu schließen und das eigene Angebot bewerben zu können, bedarf es der Lizenzierung in Deutschland. Die gibt es nicht für ein Unternehmen, das von einer Steueroase aus operiert", so Hambach. Die kontrollierte Liberalisierung mit einer Lizenzierung sei der Schlüssel für den deutschen Markt. "Wer keine Lizenz erwirbt und damit die entsprechenden Anforderungen nicht erfüllt, darf auch hier nicht werben." Der Spieler indes kenne die etablierten und lizenzierten Anbieter aus den Medien und könne auf deren Seriosität vertrauen. Auch nach Ansicht von Sven Stiel (Pokerstars.de, Isle of Man) sind insbesondere die immer wieder ins Feld geführten Bedenken gegen die Online-Angebote nicht haltbar. "Jeder seriöse Anbieter ist darauf bedacht, dass Spieler sich nicht übernehmen können. Deshalb haben viele Anbieter wie wir bereits Systeme etabliert, die das Spielverhalten beobachten, entsprechende Auffälligkeiten in Echtzeit entdecken und anzeigen können." Damit werde man den Anforderungen, die der Gesetzentwurf vorsieht, gerecht und gewährleiste den Spielerschutz.

http://isa-guide.de/gaming/articles/3179...uf_den_weg.html

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Thema: Glücksspiel in Zypern
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19.12.2010 05:28 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Zypern ist aktuell eines der wenigen Länder in der EU, die ein komplettes Verbot des Online-Glücksspiels im eigenen Lande in Betracht ziehen. Der Inselstaat, welcher nach eigener Aussage glaubt, dass das Glücksspiel zum Ansteigen der Kriminalitätsrate im Land beiträgt, wird am Mittwoch seinen Antrag zum Verbot des Online-Glücksspiels bei der Europäischen Union einreichen.

Zypern hofft damit in die Fußstapfen der portugiesischen Regierung treten zu können, welche bereits zu Beginn des Jahres ein Glücksspielverbot in Portugal durchsetzen konnten. Trotz der Ausnahmegenehmigung für Portugal glauben Branchenexperten nicht, dass die Europäische Union im Falle Zyperns genauso nachsichtig vorgehen wird.

Einige Branchenkenner gehen sogar davon aus, dass die Europäische Union, den Antrag Zyperns auf das Glücksspielverbot zurückweisen wird, um andere Länder davon abzuhalten, die Kriminalitätsrate als Ausrede für ein Verbot des Online-Glücksspiels zu verwenden. Denn viele Länder würden genau dieses Motiv anführen, um ausländische Anbieter aus dem eigenen Markt fernzuhalten. Auch wenn man sich bei Zyperns eigentlichen Absichten gerade im Unklaren ist, so ist doch davon auszugehen, dass das Land versucht, mit dem Verbot die Richtlinien der Europäischen Union bezüglich des Freihandelsabkommens zu umgehen.

Wenn der Antrag Zyperns am Mittwoch abgelehnt wird, dann kann Zypern immer noch eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof einlegen - ein Prozess, der sich aber gegebenenfalls über Jahre hinziehen dürfte. Allerdings kann mit der Ausnahmegenehmigung für Portugal auch der Weg für andere Länder geebnet worden sein, die wie Zypern durch das Glücksspielverbot die Kriminalitätsrate im Lande senken wollen.

http://www.spielautomatonline.de/nachric...paeischen-union

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Thema: Sportwettenmonopol bleibt in Deutschland weiter erhalten
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19.12.2010 05:21 Forum: Spielrecht


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in einem von der Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Sportwettenverfahren, Az. 4 K 3645/10, welches das Verwaltungsgericht dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung vorgelegt hatte, zugunsten des privaten Sportwettenvermittlers entschieden. Nachdem am 16. Dezember 2010 in allen Vorabentscheidungsverfahren des Verwaltungsgerichts die mündliche Verhandlung in den Hauptsachen stattgefunden hatte, wurden heute die Urteil verkündet. In allen Verfahren hat das Verwaltungsgericht die Untersagungsverfügungen des Regierungspräsidiums Karlruhe aufgehoben.

Die Richter stellen bereits in der Anlage 2 zum Verkündungsprotokoll vom 17. Dezember 2010 klar, dass die Untersagungsverfügungen als Dauerverwaltungsakte weder auf den Lotteriestaatsvertrag, noch auf den Glücksspielsstaatsvertrags gestützt werden können. Das in diesem konstituierte staatliche Sportwettenmonopol sei unvereinbar mit dem Vorrang des Europäischen Unionsrechts. Denn es mangele an einem hinreichend kohärenten staatlichen Verhalten im Bereich der Glücksspiele insgesamt. Wörtlich heißt es weiter: "An einer solchen Kohärenz fehle es schon deshalb, weil der unter dem Aspekt der Suchtgefahren besonders bedeutsame Bereich der Automatenspiele nicht von dem Monopol erfasst werde und zudem durch Änderungen in der Spielverordnung mit der Folge eines erheblichen Anwachsens dieses Sektors ausgeweitet worden sei."

Die ausführliche schriftliche Begründung des Urteils wird in den nächsten Wochen erfolgen.

http://isa-guide.de/law/articles/31774_d...sverfahren.html

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Thema: Von Europa in die USA
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19.12.2010 05:05 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


So verheißungsvoll war der Gesetzesvorschlag von Harry Reid, doch am Donnerstag zog Reid doch kleinlaut zurück. Die USA warten weiter auf eine Regulierung bzw. Lizenzierung des Online-Gaming Marktes und die lässt ähnlich wie in Europa noch auf sich warten.

Nicht nur Harry Reid war siegessicher, auch die großen Casinobetreiber aus Las Vegas. Die hatten Reid bei seinem Wahlkampf unterstützt und im Gegenzug erhofften sie sich nun die Umsetzung eines neuen Gesetzes, das Online-Gaming an Live-Casinos bindet. Nur wer zumindest seit zwei Jahren ein Live-Casino betreibt, hätte die Chance auf eine Online-Lizenz. Da diese eine sehr effektive Möglichkeit wäre, die Steuergelder allesamt im Land zu behalten, glaubten viele daran, dass die Gesetzesvorlage schnell zum Gesetz würde.

Doch am Donnerstag sah die Welt von Harry Reid ein wenig anders aus. Er bekam kalte Füße in der Vorahnung, nicht genügend Stimmen zu haben und zog den Antrag zurück. Die Poker Players Alliance, die gegen den Gesetzesentwurf war, zeigte sich dennoch nicht erfreut. Denn wäre die Bill zumindest zur Abstimmung gekommen, dann hätte es eine Diskussion im Kongress gegeben, die wiederum hilfreich im Kampf der PPA sein hätte können.

So ist das Thema Legalisierung von Online-Poker in den USA wieder verschoben und alles geht weiter seinen gewohnten Weg im Graubereich. Und Live-Casinos wie die Caesar (aka Harrah’s aka WSOP) wandeln auf europäischen Abwegen, denn gestern gab man die Kooperation von WSOP und Microgaming in Italien bekannt.

Aber nicht nur in den USA ist das Online-Gaming bzw. Glücksspiel-Thema ein heißes, denn europaweit gibt es keine Einigung, wie damit umzugehen ist. Was aber eigentlich auch auf der Hand liegt, gibt es doch innerhalb der meisten Staaten ebensolche Uneinigkeiten.

http://www.pokerfirma.de/news/keine-ande...n-den-usa/71891

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Thema: Bayern wehren sich gegen Spielhallen
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19.12.2010 05:00 Forum: Spielrecht


Die Stadt München verbot einer Firma, in der Dachauer Straße eine Spielbank zu betreiben - jetzt klagt der Besitzer den entgangenen Gewinn ein. Sollte er Recht bekommen, könnte das die Stadt bis zu sechs Millionen Euro kosten.

"In unserem Casino wird das Münchener Publikum eine Eleganz finden, die man bisher so noch nirgends kannte, und es wird Gewinne geben, die sich nicht einmal staatliche Spielbanken leisten wollen", hieß es vor der Eröffnung des "Casino Royale Monaco". Doch nach einer Kontrolle durch die Stadt und die Regierung von Oberbayern in der Dachauer Straße 17 drohte die Schließung.

Die damalige Betreiber-GmbH stieg daraufhin aus, eine neue Firma übernahm. Doch endgültig aufgeben will die Casino Royale Monaco GmbH mit ihrem Rückzug nicht: Vor dem Landgericht MünchenI klagt sie nun gegen die Stadt auf Schadensersatz für entgangene Gewinne. Zunächst geht es lediglich um einen relativ kleinen Betrag - doch sollte die GmbH gewinnen, könnte es die Öffentliche Hand Millionen kosten.

Gesellschafter der GmbH ist eine Unternehmerfamilie aus der Möbel- und Hotelbranche. Deren King Group München betreibt unter anderem die Kings Hotels und die Leisten- und Bilderrahmenfabrik Rudolf King in der Dachauer Straße15. Im Nachbarhaus Nummer 17 sitzt die Firma Dr. Rudolf King, Immobilien. In diesem Haus wurden mehrere Spielsalons eingerichtet, deren Mieter und Betreiber die Casino Royale Monaco GmbH ist - mit dem Gesellschafter Rudolf King.

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Als nun der Betrieb durch die Behörden untersagt werden sollte, wurde der Mietvertrag vorzeitig beendet. Als neuer Mieter stieg eine CTVM21 GmbH ein, die ihren Sitz in der Dachauer Straße 17 hat. Deren Gesellschafter ist eine englisch-maltesische Investmentgesellschaft, in deren Zusammenhang immer wieder der Name Rudolf King auftaucht. Im Gespräch mit der SZ sagte King aber, dass gerade im Internet vieles zu lesen sei, was nicht stimme - im laufenden Gerichtsprozess wolle er sich aber nicht weiter äußern.
Der Betreiber will sechs Millionen vom Fiskus

Die klagende Casino GmbH will nun von der Stadt finanziellen Ersatz dafür haben, dass sie das lukrative Geschäft, so wie es nun von der Nachfolgerin betrieben wird, unter dem "Damoklesschwert" der behördlichen Schließungsandrohung nicht selbst machen konnte. Allein im Februar 2008 habe diese Nachfolgerin 57.499,26 Euro Gewinn gemacht - das ist auch die aktuelle Forderung an die Stadt. Sollte diese Teilklage Erfolg haben, könnte es angesichts einer zehnjährigen Laufzeit des Mietvertrags aber bald schon um rund sechs Millionen Euro gehen, die die Casino Royale Monaco GmbH vom Fiskus will.

Vor der Amtshaftungskammer zeigte sich aber, dass die Kläger einen entscheidenden Fehler gemacht haben könnten. Sie hatten nämlich ursprünglich den Schließungsbescheid der Stadt vor dem Verwaltungsgericht angefochten und von den Richtern dort wegen formaler Fehler der Behörden gute Prozessaussichten signalisiert bekommen. Trotzdem war dieser Prozessweg abgebrochen und der Mietvertrag aufgehoben worden.

Unter dem behördlichen Damoklesschwert sei es der klagenden GmbH nicht zumutbar gewesen, mit einem erheblichen betrieblichen Risiko weiter zu machen, sagte nun ihr Anwalt. Das Gericht deutete aber schon an, dass an eine Amtshaftung nicht zu denken sei, wenn der ursprüngliche Rechtsweg nicht "ausgeschöpft" worden ist - die 15. Kammer will im Januar das Urteil verkünden.

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/mill...-hoch-1.1037693

foerster
Thema: Glücksspiel in den USA
foerster

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09.12.2010 14:36 Forum: Sportwetten/Glücksspiel


Meldung von Pokernews.de:

Mitten in die Meldung über die Verpflichtung von Isildur1 durch PokerStars platzt jetzt die nächste Bombe. Die USA sind offenbar drauf und dran Online Poker in den USA zu legalisieren und die Bedingungen für eine Marktteilnahme völlig neu zu definieren.

Wir haben uns Harry Reid's Internet Poker Bill etwas genauer angesehen und die möglichen Auswirkungen des Gesetzesbeschlusses analysiert:

Der Gesetzesentwurf sieht vor alle Anbieter, die nicht mindestens fünf Jahre lang ein Casino in den USA betrieben haben vom für zwei Jahre Online Poker auszuschließen. Das würde bedeuten, das Full Tilt, PokerStars und Co. zumindest zwei Jahre auf ihre Lizenz warten müssten.

Weitere wichtige Vorgaben sind:

* Die erste Lizenz wird erst nach einer Wartefrist von 15 Monaten erteilt
* Die US-Spieler werden für drei Jahre vom Rest des Online Poker Marktes abgesondert
* Hält sich ein Online Poker Anbieter nicht an die Vorgaben, droht ein Strafe in Höhe von € 1 Mio., bzw. eine Gefängnisstrafe von bis zu fünf Jahren.
* Es steht den einzelnen Staaten der USA frei Online Poker auf Basis dieser Bestimmungen zu erlauben oder zu verbieten

Diese Vorschläge zielen ganz eindeutig in Richtung der großen Casino Anbieter in den USA. Diesen soll offenbar die Zeit und die Möglichkeit gegeben werden den Markt zu entwickeln und vor dem Eintritt der etablierten Online Poker Anbieter zu besetzen.

Dem Gesetzesentwurf wird derzeit eine gute Chance auf eine rasche Realisierung gegeben, immerhin ist Harry Reed Mehrheitsführer im Senat. So wie es aussieht haben die Lobbyisten von Unternehmen wie Ceasars Entertainment ganze Arbeit geleistet.

http://de.pokernews.com/neuigkeiten/2010...-poker-7462.htm

foerster
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