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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen
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tipi1804 tipi1804 ist weiblich
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Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen

Hallo im Forum,

auf einem Seminar erklärte neulich der Dozent, dass eine Abmeldung von Amts wegen nicht so ohne weiteres erfolgen könnte (Ausnahme Tod des Gewerbetreibenden).
1. Schritt wäre eine Verfügung. Bisher wurde bei Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich nach null Reaktion des Gewerbetreibenden das Gewerbe halt von Amts wegen mit Kostenbescheid abgemeldet. Das soll nach Aussage eventuell zu großen Schwierigkeiten bei der Behörde führen können Kopfkratz

Kann mir jemand näheres dazu mitteilen?

Gruß aus Meine

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Viele Grüße aus Meine
1 10.03.2011 17:33 tipi1804 ist offline E-Mail an tipi1804 senden Beiträge von tipi1804 suchen
Solon
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roki roki ist männlich
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Moin Moin zur frühen Stunde,

in der Regel wird der (Ex-) Gewerbetreibende aufgefordert, seiner Pflicht zur Abmeldung des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt nachzukommen. Für den Fall, dass er dieser Aufforderung nicht Folge leistet, wird ihm in der Regel angedroht, die Abmeldung im Wege der Ersatzvornahme (= von Amts wegen) durchzuführen. Gleichzeitig wird er auf die entsprechenden Bußgeldtatbestände hingewiesen.

Die Abmeldung von Amts wegen ist dann nur noch der Vollzug des angedrohten Zwangsmittels.

Zur Rechtsform der eigentlichen Abmeldung spricht Rehn/Cronauge folgendes: "Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Zwangsabmeldung ein Verwaltungsakt (mit Gebührenfolgen) ist, dessen Berechtigung vom Betroffenen mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (Rn. 48a zu § 14)."

Und hier sei noch angemerkt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Bisher hat bei mir noch kein ehemaliger Gewerbetreibender Rechtsmittel gegen die Zwangsabmeldung eingelegt.

__________________
Allen ist das Denken erlaubt, vielen bleibt es erspart. (Curt Goetz)
2 11.03.2011 07:33 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
Solon
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Robert   Zeige Robert auf Karte Robert ist männlich
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RE: Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen



Laut Kommentar von Landmann/Rohmer zu § 14 GewO, hier: Rz. 48 + 48 a, kann eine GwA von Amts wegen erfolgen, wenn die Aufgabe des Betriebes eindeutig feststeht und die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraumes erfolgt ist.

__________________
Schönen Gruß aus dem kleinen Gevelsberg mit der größten Kirmes im Ennepe-Ruhr-Kreis
3 11.03.2011 13:43 Robert ist offline E-Mail an Robert senden Homepage von Robert Beiträge von Robert suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Die schnelle Abmeldung von Amts wegen machen wir nur, wenn die Person für uns auch nicht mehr erreichbar ist, wir seinen / ihren Aufenthalt nicht ermitteln können weder durch Meldeanfragen noch durch Außendienstermittlung.

Leider vergessen viele, ihr Gewerbe abzumelden, wenn sie es aufgeben. Manch einer reagiert dann, wenn man ihn daran erinnert. Manch einer hat auch schon zwei Zwangsgelder bezahlt und das Gewerbe immer noch nicht abgemeldet Kopfkratz , obwohl es offensichtlich zumindest in diesem Bundesland nicht mehr ausgeübt wurde. Verstanden habe ich den Fall bzw. den Gewerbetreibenden bis heute nicht. Vielleicht hatte der ja mit einem aktuellen Gewerbeschein und entsprechender Registerauskunft solche finanziellen Vorteile gehabt, dass die insgesamt 750 Euro Zwangsgeld Peanuts waren. Weißnicht Aber dem haben wir dann mit einer Zwangsabmeldung den Riegel vorgeschoben.

By the way eine andere Frage: Haben Sie Einblick in die Gewerbemeldungen aller Gemeinden in einem Bundesland? Wenn Herr X sein Gewerbe von z. B. Kiel nach Lauenburg verlegt ist das dann bei Ihnen mit Ab- und Neuanmeldung verbunden oder ist es lediglich eine Ummeldung? In den Flächenländern läuft ja so manches anders als in einem Stadtstaat wie Hamburg.

Ich wünsche schon mal allseits ein schönes Wochenende!
Party2 Blumen

Kerstin aus HH

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In unserer Jugend schuften wir wie Sklaven, um etwas zu erreichen, wovon wir im Alter sorgenlos leben könnten: Und wenn wir alt sind, sehen wir, dass es zu spät ist, so zu leben.
Alexander Pope (1688-1744)

4 11.03.2011 15:34 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Moin Moin min Hamburch,

Einblick haben wir hier in NRW als kommunale Behörde nur in unserern eigenen Datenbestand (wir benutzen MIGEWA). Der Kreis kann dann widerum in alle Gewerberegister der kreisangehörigen Kommunen einen Blick werfen. Bundesweiter Zugriff wäre zwar schön und würde die Arbeit erleichtern, aber was nicht ist, ist eben nicht (und wahrscheinlich auch datenschutzrechtlich nicht ganz unstreitig).

Meldetechnisch ist ein Zu- oder Wegzug in oder aus meiner Kommune ganz klar jeweils mit An- und Abmeldung verbunden. Ummeldung gibt es nur für einen Gewerbetreibenden, der innerhalb meines Zuständigkeitsbereiches Anschrift, Tätigkeit, o.ä. ändert.

Schöne Woche noch

Arne Feldmann

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5 14.03.2011 07:28 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
Kewi   Zeige Kewi auf Karte Kewi ist weiblich
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Danke

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6 15.03.2011 16:14 Kewi ist offline E-Mail an Kewi senden Beiträge von Kewi suchen
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Und was das Schlimmste ist: Ich untersage beispielsweise das Gewerbe Einzelhandel mit Bananen und alle anderen selbstständigen Tätigkeiten, er meldet bei uns ab ... Und nur 7 Kilometer in der Nachbargemeinde meldet er einen neuen Laden an. Im Normalfall bekomme ich da keine Nase dran und die Nachbargemeinde erfährt nichts von meiner bundesweiten Untersagungwut Wand

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7 15.03.2011 21:50 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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RE: Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen

Zitat:
Original von tipi1804
Hallo im Forum,

auf einem Seminar erklärte neulich der Dozent, dass eine Abmeldung von Amts wegen nicht so ohne weiteres erfolgen könnte (Ausnahme Tod des Gewerbetreibenden).
1. Schritt wäre eine Verfügung. Bisher wurde bei Wegzug aus dem Zuständigkeitsbereich nach null Reaktion des Gewerbetreibenden das Gewerbe halt von Amts wegen mit Kostenbescheid abgemeldet. Das soll nach Aussage eventuell zu großen Schwierigkeiten bei der Behörde führen können Kopfkratz

Kann mir jemand näheres dazu mitteilen?

Gruß aus Meine


Als besonders wichtig sehe ich an, dass die Aufgabe des Betriebes eindeutig feststehen muss. "Große Schwierigkeiten" dürften meines Erachtens nur dann auftreten, wenn die Behörde hier vorschnell eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen vornimmt und der Betrieb womöglich doch noch vom Gewerbetreibenden weitergeführt wird.

Auch im Landmann/Rohmer steht unter Rand-Nr. 48a zu § 14 der Satz: "Abschließend soll noch darauf hingewiesen werden, dass die Zwangsabmeldung ein Verwaltungsakt (mit Gebührenfolgen) ist, dessen Berechtigung vom Betroffenen mit Rechtsmitteln angefochten werden kann."

Bislang habe ich die Betroffenen 2x vorher angeschrieben mit Fristsetzung und Ankündigung, dass bei Nichtbefolgung die Abmeldung von Amts wegen folgt. Nach erfolgter Abmeldung von Amts wegen haben die Betroffenen dann einen Kostenbescheid bekommen mit Hinweis, dass Gewerbeabmeldung von Amts wegen durchgeführt wurde. Rechtsmittel gab es bislang nie. Oft wurden auch nicht einmal die Gebühren bezahlt bzw. Vollstreckungsversuche blieben erfolglos.

Zu dem Thema habe ich aber auch noch eine Frage:
Wie wird anderswo mit Gewerbeabmeldungen von Amts wegen bei verstorbenen Gewerbetreibenden umgegangen?
Werden noch Ermittlungen angestellt, ob und wer (Erben etc.?) die Abmeldung noch durchführen kann oder wird ohne weiteres die Abmeldung von Amts wegen durchgeführt? Wenn mir bekannt ist, dass der Betrieb innerhalb der Familie weitergeführt wurde, hake ich dort natürlich nach. Wenn aber der Betrieb nicht oder von Dritten (außer Familie) weitergeführt wird, was dann?
8 16.03.2011 11:26 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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RE: Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen

Moin aus Rheinhessen,
@Ingo Hupens
wenn von meinen Gewerbetreibenden den Gewerbebetrieb derart "endgültig" eingestellt hat und ich davon Kenntnis erlange (Todesanzeigen in der Zeitung, Info vom Standesamt oder Meldeamt, Vorsprache der Angehörigen), dann erfolgt die Abmeldung v. A. w. automatisch ohne weitere Ermittlungen - Ausnahme sind Gaststätten, wg. des "Witwenprivilegs". Sollten sich im Nachgang noch Angehörige melden, die für bestimmte Zwecke eine Abmeldebestätigung brauchen bekommen sie natürlich eine.
(Es gibt tatsächlich Versicherungsunternehmen, die für die Kündigung einer Police nicht nur die Sterbeurkunde fordern, sondern auch eine Gewerbeabmeldung, da die sonst nicht glauben, dass der Betrieb eingestellt worden ist. wut )

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
9 16.03.2011 11:51 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Also dieser meinletzter Beitrag gehörte hierzu:

Zitat:
Einblick haben wir hier in NRW als kommunale Behörde nur in unseren eigenen Datenbestand (wir benutzen MIGEWA).

Und hierzu
Zitat:
Der Kreis kann dann widerum in alle Gewerberegister der kreisangehörigen Kommunen einen Blick werfen
noch folgendes: Soweit mir bekannt, hat der Kreis keinen zentralen Einblick. Zumindest fragen die gelegentlich bei mir nach, daraus schließe ich das.

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10 16.03.2011 22:35 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Moin Moin ,

@Kollege Löffler: Der Rhein-Kreis Neuss kann als übergeordnete Ordnungsbehörde auf alle Gewerberegister der kreisangehörigen Kommunen zugreifen.

Rückfragen gibtr es bei uns nur, wenn z.B. ein gesuchter Gewerbebetrieb von den Kolleginnen und Kollegen nicht gefunden wird und die bei mir nachfragen, ob es eine Besonderheit zu diesem Betrieb gibt.

Schönen langen Donnerstag.

Arne Feldmann

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11 17.03.2011 07:40 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
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Interessant. Danke für die Auskunft. Muss dann immer für jede einzelne Kommune abgefragt werden, oder geben die "Lieschen Müller" und alle im Kreis werden angezeigt?

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Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kay Löffler: 17.03.2011 20:38.

12 17.03.2011 20:37 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Zitat:
Original von Kay Löffler
Interessant. Danke für die Auskunft. Muss dann immer für jede einzelne Kommune abgefragt werden, oder geben die "Lieschen Müller" und alle im Kreis werden angezeigt?


Das ganze wird als Regionslösung seitens dieser einen Software-Firma angeboten. Namen nenne ich hier jetzt nicht wegen der Forenregeln.

Bei dieser Regionslösung, die hier auch seit etwas über einem Jahr eingesetzt wird, sind der Landkreis und die kreisangehörigen Gemeinden vernetzt. Jede Gewerbemeldung, die ich hier erfasse, geht in der darauffolgenden Nacht automatisch per Datenaustausch über einen Server zum Landkreis.

Bei uns wird es auch so gehandhabt, dass seit Einführung dieser Regionslösung der Meldungsdruck für die empfangsberechtigten Behörden zentral beim Landkreis läuft.

Die Gemeinden bekommen auch Daten vom Landkreis geliefert, z.B. bei Erteilung von Maklererlaubnissen etc.

Wenn beim Kreis "Lieschen Müller" abgefragt wird, dürften alle im Kreis angezeigt werden. Ausser man grenzt es bei der Suchfunktion auf eine einzelne Kommune ein.
13 18.03.2011 08:20 Ingo Hupens ist offline E-Mail an Ingo Hupens senden Beiträge von Ingo Hupens suchen
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Danke Euch beiden!

Gebt ihr denn die bestandskräftige Gewerbeuntersagungen für "Lieschen Müller" in das Programm ein? Und kommt dann eine Meldung, wenn unser Lieschen sich irgendwo gewerberechtlich anmelden möchte?

fragt sich, ein schönes Wochennende wünschend,

Kay Löffler

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14 18.03.2011 19:15 Kay Löffler ist offline E-Mail an Kay Löffler senden Homepage von Kay Löffler Beiträge von Kay Löffler suchen
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Moin Moin an die Gemeinde,

ohne mich drauf festzunageln, aber so weit ich weiß (und mir diesbezüglich sicher bin) kann man eine GU "nur" lokal in der Rubrik Notizen vermerken.

Demzufolge könnte höchstens unser Kreisordnungsamt einen Vergleich auf Kreisebene durchführen ...

Was natürlich kein befriedigendes Ergebnis ist und stets auf der Ehrlichkeit des Gewerbetreibenden basiert. Nur ist das das wirkliche Leben? Kopfkratz Wohl eher nicht!

Schöne Woche

Arne Feldmann

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15 21.03.2011 07:43 roki ist offline E-Mail an roki senden Homepage von roki Beiträge von roki suchen
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"Kreis-Gewerberegister"

Hallo Kollegen in Niedersachsen und NRW,

zwar sind die Kreise empfangsberechtigte Stellen für Gewerbemeldungen. Daraus kann auf Kreisebene ganz langfristig auch so etwas werden wie ein Kreisregister, wenn keine der Meldungen gelöscht wird. Bis dato aber erfahren die Kreise nur von Änderungen und verfügen gerade nicht über komplette Datenbestände.

Läuft das bei Euch anders?

Gruß aus Mittelhessen

Frank Schuster
16 22.03.2011 14:06 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
MaLa MaLa ist männlich
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Moment!!!!

Wir wollen diese Regionslösung in unserem Landkreis auch anschaffen. Leider fehlte im vergangenen Jahr das nötige Kleingeld.

Die Datenbestände werden aber weiterhin von den kommunen gepflegt. Wir erhalten lediglich eine Leseberechtigung!

__________________
Schöne Grüße,
M. Lapp

Ich mache zur Zeit 3 Diäten. Von einer werde ich nicht satt.


17 22.03.2011 16:28 MaLa ist offline E-Mail an MaLa senden Homepage von MaLa Beiträge von MaLa suchen
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Zitat:
Original von Kay Löffler
Interessant. Danke für die Auskunft. Muss dann immer für jede einzelne Kommune abgefragt werden, oder geben die "Lieschen Müller" und alle im Kreis werden angezeigt?


Hallöle,

als bei uns vor vielen, vielen Jahren eine Gewerbedatenbank eingeführt wurde, lief diese in jedem Berliner Bezirk einzeln / autonom, nix Zugriff auf andere Bezirksdaten. Vor etlichen Jahren wurden dann alle in einer gemeinsamen Datenbank vereint. Die Suche erfolgt regelmäßig im "eignen" Bezirk. Aber man kann die Suche auch einfach für einen anderen Bezirk einstellen oder auch über sämtliche Berliner Daten suchen. Seit der Einführung der Gesamtdatenbank hat der Nutzen der Datenbank - insbesondere bei der Suche - deutlich zugenommen.
In den Daten "meines" Bezirks kann ich lesen / schreiben, in den Daten der anderen Bezirke nur lesen.

Zitat:
... ohne mich drauf festzunageln, aber so weit ich weiß (und mir diesbezüglich sicher bin) kann man eine GU "nur" lokal in der Rubrik Notizen vermerken. ...


hmmm ... bei der Eintragung derartiger Daten sollte man zuvor bedenken, ob die Eintragung zulässig ist.

Grüßle
Ralf

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Hallo Forum

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raindancer: 22.03.2011 18:53.

18 22.03.2011 18:51 Raindancer ist offline E-Mail an Raindancer senden Beiträge von Raindancer suchen
Ulrike Brandt Ulrike Brandt ist weiblich
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Mitteilung vom Amtsgericht

Moin Moin ,

wie wird es denn woanders mit Mitteilungen vom Amtsgericht über die Löschung von Firmen von Amts wegen gehandhabt?

Einfach die entsprechende Firma abmelden oder erst noch anschreiben, in der Hoffnung das auch noch Gebühren fließen?
Weißnicht

Danke

Ulrike
19 14.12.2011 13:16 Ulrike Brandt ist offline E-Mail an Ulrike Brandt senden Homepage von Ulrike Brandt Beiträge von Ulrike Brandt suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Hat jemand von Euch ein Muster für einen Kostenbescheid bei Abmeldung von Amts wegen?

Ich habe 2 x aufgefordert, ein OWi durchgeführt. Ein Zwangsgeld angedroht, festgesetzt und ein weiteres höheres angedroht...

Jetzt müsste ich das zweite festsetzen und müsste doch eigentlich die Festsetzung mit der Androhung der Abmeldung von Amts wegen vornehmen.

Da wir bislang kein Geld besehen habe, überlege ich die zweite Festsetzung zu sparen und gleich von Amts wegen abzumelden. Bislang habe ich nie Gebühren genommen. In der allg. Verwaltungsgebührenordnung NRW gibt es da ja auch explizit nichts. Also 30.5 - oder?
20 11.07.2013 13:50 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
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