Thema: Jetzt geht´s los: "Männerecke"! |
MaLa
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UNBEZAHLBAR
Ich zwinge mich die Augen zu öffnen und blicke zuerst auf eine Packung Aspirin und ein Glas Wasser auf dem Nachttisch.
Langsam setz ich mich auf und schaue mich um.
Ich bin zu Hause.
Auf einem Stuhl ist meine gesamte Kleidung, schön zusammengefaltet.
Ich sehe, dass im Schlafzimmer alles sauber und ordentlich aufgeräumt
ist.
Ich nehme das Aspirin und entdecke einen Zettel auf dem Tisch:
"Liebling, das Frühstück steht in der Küche, ich bin schon früh raus, um einkaufen zu gehen. Ich liebe Dich!"
Also geh ich in die Küche und tatsächlich - da steht ein fertig gemachtes Frühstück, und die Morgenzeitung liegt auf dem Tisch.
Außerdem sitzt da meine Tochter und isst.
Ich frage sie: "Mädchen, was ist gestern eigentlich passiert?"
Sie sagt: "Tja, Paps, Du bist um drei Uhr früh heimgekommen, total
besoffen und eigentlich schon halb bewusstlos. Du hast ein paar Möbel demoliert, in den Flur gekotzt und hast Dir fast ein Auge ausgestochen, als Du gegen einen Türgriff gelaufen bist."
Verwirrt frage ich weiter:
"Und warum ist dann alles hier so aufgeräumt und das Frühstück auf dem Tisch?"
"Ach das!" antwortet sie, "Mama hat Dich ins Schlafzimmer geschleift
und aufs Bett gewuchtet, aber als sie versuchte, Dir die Hose
auszuziehen, hast Du gesagt: 'Hände weg, Du Schlampe, ich bin
glücklich
verheiratet.'"
> Ausführliches Besäufnis: 100 Euro
>
> Kaputte Möbel: 250 Euro
>
> Frühstück: 10 Euro
>
> Im richtigen Moment das Richtige sagen: U B E Z A H L B A R
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Thema: Gewerbeanzeige Formular |
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Zitat: |
Original von Rheinhesse
aus Rheinhessen,
falls der Betrieb 1 : 1 (bezogen auf den Gewerbegegenstand) verlegt wird, wäre m. E. eine "Wiedereröffnung" anzuzeigen. Ändert sich auch der Gewerbegegenstand könnte man(n) / frau wohl auch eine Neugründung annehmen, aber warum sollte er dann bei der Abmeldung eine Betriebssitzverlegung angeben wollen?? |
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Naja es könnte ein Makler sein, welcher umzieht und in Kommune A Immobilien- und Darlehensvermittler sowie Bauträger gem. § 34 c GewO
angemeldet hat.
Da er nun aber nicht mehr der Prüfpflicht unterliegen möchte meldet er in Kommune B künftig nur noch Immobilien- und Darlehensvermittler an.
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Thema: Gewerbeanzeige Formular |
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Vielen Dank für die Info!!!
Wenn der Gewerbebetrieb nun von A nach B verlegt wird.
Es geht um den Grund!
A nimmt eine Gewerbeabmeldung vor mit der Begründung "Verlegung in einen anderen Meldebezirk".
Was macht B?
Neugründung oder Wiedereröffnung aus einem anderen Meldebezirk?
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Thema: Gewerbeanzeige Formular |
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Liebe Forengemeinde,
ich hätte mal gern ein Problem.
In der GewAnzVwV heisst es unter 3.3:
Die Verlegung eines Betriebes aus dem Bereich einer Behörde in den Bereich einer anderen Behörde ist bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung zu behandeln.
Ich verstehe dies so, dass sich diese Aussage auf den Meldevorgang (Ab- und Anmeldung) bezieht.
Oder könnte es sein, dass sich diese Aussage auf den Grund (Betriebsverlegung, Vollständige Betriebsaufgabe, pers. Gründe, etc.) bezieht?
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Thema: Akteneinsicht - vertrauliche Anzeigen |
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Die Befugnis zur Einsichtnahme in Bußgeldakten und sichergestellten Beweisstücken steht dem Verteidiger aufgrund § 147 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG in vollem Umfang zu.
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Thema: Akteneinsicht - vertrauliche Anzeigen |
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Im Wieser habe ich hierzu folgendes gefunden:
Von Betroffenen, die keinen Verteidiger haben und bei denen die Akteneinsicht daher nach § 49 Abs. a OWiG im Ermessen der Verwaltungsbehörde liegt, wird immer wieder die Bekanntgabe des Namen des Anzeigeerstatters verlangt. Diese Auskunft kann dem Betroffenen nach § 147 Abs. 7 Abs. 1 StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG erteilt werden, wemm dadurch der Ermittlungszweck nicht gefährdet und nicht schutzwürdige Interessen Dritter wie des Anzeigeerstatters wie eine Zusicherung der Vertraulichkeit entgegenstehen.
Die versagene Entscheidung der Verwaltungsbehörde ist erst nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechtbar.
Da der Betroffene aber einen Rechtsverdreher hat, sollten die Auskünfte erteilt werden.
Grundsätzlich ist es schwierig im Vorfeld Vertraulichkeit zu versichern. Ich rate davon ab!
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Thema: Personal Coaching - Lebensberatung - Gewerbe?? |
MaLa
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Hallo,
voll und ganz.
hierbei handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
Es gibt immer mehr private Schulen, die unsere Schäfchen gegen hohes Entgeld für solche Dinge ausbilden.
Wir hatten letztens eine Dame, welche lernschwache Kinder bei Musik malen lässt. Dies hätte einen therapeuthischen Effekt. Eine Heilpraktikerschule habe sie aber auch nicht besucht und dürfe sich so auch nicht nennen. Sie war der Meinung, es sei kein Gewerbe.
Ich sehe das aber anders!
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Thema: Verfügung Gewerbeabmeldung von Amts wegen |
MaLa
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Moment!!!!
Wir wollen diese Regionslösung in unserem Landkreis auch anschaffen. Leider fehlte im vergangenen Jahr das nötige Kleingeld.
Die Datenbestände werden aber weiterhin von den kommunen gepflegt. Wir erhalten lediglich eine Leseberechtigung!
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Thema: Vermietung von Ferienwohnungen |
MaLa
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Zitat: |
Original von m.schiller
hm, nun versteh ich die Frage nicht mehr
Wer gewerbsmäßig
1. den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen,
... will, bedarf der Erlaubnis
Wenn jemand also Hotels und Ferienwohnungen unter diesen Voraussetzungen vermittelt, dann benötigt er die Maklererlaubnis. Zusätzlich muss er natürlich auch eine Gwerbeanzeige tätigen |
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Das ist in diesem Fall falsch!
Es fehlt hier an einer Dritten Person. Es wird nichts vermittelt.
Es werden so wie ich das verstehe, Ferienwohnungen vom Eigentümer an Privatleute vermietet. Dies stellt keine erlaubnispflichtige Tätigkeit im Sinne des § 34 c GewO dar!
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Thema: Vermietung von Ferienwohnungen |
MaLa
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Vermietet die Person seine eigenen Ferienwohnungen oder handelt es sich hier um einen Dritten (z.B. ein Verwalter)?
Wenn es die eigenen Ferienwohnungen sind, dann nein!! Weil kein Vermittlungsgeschäft.
Ein Verwalter benötigt eine Erlaubnis, wenn er vom Eigentümer den Auftrag erhält, die Ferienwohnung zu vermitteln.
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Thema: Gewerbeanmeldung Promotion |
MaLa
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Promotion ist in Ihrem Fall auch die falsche Tätigkeitsbeschreibung. Promotion ist kein Gewerbe!
Sie müssen ein Gewerbe als Propagandist anmelden.
So jetzt aber in Ihrem Fall:
Die Mitarbeiterin hat vollkommen Recht. Sie benötigen ein Reisegewerbe.
Es gilt: Wenn der Verkauf nicht länger als 6 Wochen an einem Ort stattfindet, liegt kein stehendes Gewerbe, sondern ein Reisegewerbe vor. Somit benötigen Sie eine Reisegewerbekarte.
Wenn Ihre Bekannten das so gemacht haben, wurden die Gewerbebehörden mit sicherheit nicht richtig informiert oder es wurde ein Fehler von Seite der Stadt gemacht.
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Thema: Weihnachtsgrüße 2010 |
MaLa
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Aus dem Main-Taunus-Kreis ebenfalls schöne Grüße.
Ein schönes Fest und eine besinnliche Weihnachtszeit.
Großen Dank an die Administratoren, die dafür sorgen, dass das Forum immer am Laufen bleibt. Ich weiss welche Arbeit die Administration eines Forums macht.
Und nochmals vielen, vielen Dank an die Organisatoren der Bundesfachtagung.
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