Versteigerung von Häusern |
marxh
Eroberer
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Versteigerung von Häusern |
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Darf man Häuser Versteigern, und wenn ja welche Erlaubnis muss man haben??? wenn überhaupt ???
__________________ Ma
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1
10.11.2009 14:35 |
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Solon
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Jürgen Rixinger
König
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wer Versteigerungen fremder Sachen gewerbsmäßig durchführen will, braucht eine Erlaubnis gem. § 34 b GewO. Diese Vorschrift gilt auch für Grundstücke.
Gruß
Jürgen Rixinger
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2
11.11.2009 07:05 |
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Solon
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marxh
Eroberer
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Themenstarter
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Danke für die schnelle Antwort, aber im § 34 b GewO steht nichts über Häuser, vielleicht fallen Häuser unter einen anderen Begriff ??
__________________ Ma
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3
11.11.2009 07:27 |
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Thorsten Bäumer
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Aber zu einem Haus gehört ja auch ein Grundstück und das gehört ja nunmal zusammen.
Somit §34b!
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4
11.11.2009 08:50 |
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ve-ru
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@ Kollege Bäumer,
ist nicht zwangsweise so. Es können für Grundstück und Gebäude auch getrennte Grundbuchblätter existieren.
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Kirsten Venz
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5
11.11.2009 09:12 |
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Thomas Mischner
Moderator
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Ich denke, dass der Grundstücksbegriff des BGB hier anwendbar ist.
Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstückes gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude … (§ 94 Abs. 1 BGB).
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6
11.11.2009 09:32 |
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marxh
Eroberer
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Themenstarter
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das habe verstanden, bloß wo ist dann die Abgrenzung zum 34c Makler.
Gibt es überhaupt eine Abgrenzung ???, und wenn wo kann ich das Nachlesen ???
__________________ Ma
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7
12.11.2009 13:56 |
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