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Geschrieben von marxh am 10.11.2009 um 14:35:

  Versteigerung von Häusern

Moin Moin

Darf man Häuser Versteigern, und wenn ja welche Erlaubnis muss man haben??? wenn überhaupt ???



Geschrieben von Jürgen Rixinger am 11.11.2009 um 07:05:

 

Moin

wer Versteigerungen fremder Sachen gewerbsmäßig durchführen will, braucht eine Erlaubnis gem. § 34 b GewO. Diese Vorschrift gilt auch für Grundstücke.

Gruß
Jürgen Rixinger



Geschrieben von marxh am 11.11.2009 um 07:27:

 

Moin
Danke für die schnelle Antwort, aber im § 34 b GewO steht nichts über Häuser, vielleicht fallen Häuser unter einen anderen Begriff ??



Geschrieben von Thorsten Bäumer am 11.11.2009 um 08:50:

 

Aber zu einem Haus gehört ja auch ein Grundstück und das gehört ja nunmal zusammen.
Somit §34b! smile



Geschrieben von ve-ru am 11.11.2009 um 09:12:

 

@ Kollege Bäumer,

ist nicht zwangsweise so. Es können für Grundstück und Gebäude auch getrennte Grundbuchblätter existieren.



Geschrieben von Thomas Mischner am 11.11.2009 um 09:32:

 

Ich denke, dass der Grundstücksbegriff des BGB hier anwendbar ist.

Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstückes gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude … (§ 94 Abs. 1 BGB).



Geschrieben von marxh am 12.11.2009 um 13:56:

 

Danke
das habe verstanden, bloß wo ist dann die Abgrenzung zum 34c Makler.
Gibt es überhaupt eine Abgrenzung ???, und wenn wo kann ich das Nachlesen ???



Geschrieben von Flittard am 12.11.2009 um 20:17:

 

geht es ums versteigern oder vermitteln?


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