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Aber zu einem Haus gehört ja auch ein Grundstück und das gehört ja nunmal zusammen.
Somit §34b!  smile  



Gepostet am 11.11.2009 um 08:50 von:
Benutzer: Thorsten Bäumer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=40048#post40048


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