Forum-Gewerberecht
» Versteigerung von Häusern «
wer Versteigerungen fremder Sachen gewerbsmäßig durchführen will, braucht eine Erlaubnis gem. § 34 b GewO. Diese Vorschrift gilt auch für Grundstücke.
Gruß
Jürgen Rixinger
Gepostet am 11.11.2009 um 07:05 von:
Benutzer: Jürgen Rixinger
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