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Zum Ende der Seite springen Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis
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Hannemann-Bad Honnef Hannemann-Bad Honnef ist weiblich
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Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Ihr Lieben!

Vielleicht kann mir einer von Euch helfen!

Ist einem von Euch etwas bekannt über Verurteilungen aufgrund von kosovarischen Führerscheinen?
Bei mir möchte ein Bürger ein Handel mit Kfz ( auch Gebrauchtwagen ) anmelden hat aber eine Eintragung im Führungszeugnis aus dem Jahre 2008 ( Vorsätzliches Fahren ohne Führerschein in Tatmehrheit mit Urkundenfälschung ). Alte Eintragungen sind auch alle aus dem Bereich Führerschein und auch alle lange her.
Er sagt das das an seinem alten Führerschein aus dem Kosovo liegt. Ich habe sowas in der Art irgendwo gelesen, weiß aber nicht mehr wo.

Weiß einer von Euch da was drüber? smile

Viele Grüße aus dem verregneten Rheinland
Ilka Hannemann
1 10.11.2009 15:23 Hannemann-Bad Honnef ist offline E-Mail an Hannemann-Bad Honnef senden Beiträge von Hannemann-Bad Honnef suchen
Solon
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pmcolonia   Zeige pmcolonia auf Karte
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RE: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Na mal überlegen:

Ob der Führerschein anerkannt ist oder nicht. Spätestens seit dem ersten Mal des Fahrens ohne Führerschein sollte jedem klar sein, dass es da wohl mit dem Führerschein aus dem Kosovo Probleme gibt. Folgerichtig ist man spätestens ab diesem Zeitpunkt gewarnt und sollte das Ding nicht mehr benutzen. Also, alles was danach kommt muss man schon wohl als Vorsatzhandlung betrachten.

Urkundenfälschung. Ich gehe mal nach dem Tatbestand Führerschein davon aus, dass der Kamerad sich eine Lizenz "gebaut" hat. Folglich kannte er den Mangel und hat nicht eingesehen, dass er ein echtes Dokument braucht.

Nun jetzt will man ein Gewerbe nach § 38 GewO.

Wäre es allein das Fahren ohne Fahrerlaubnis gewesen, wäre es ein Gewerbe gewesen, dass nicht mit Fahrzeugen zu tun hat, dann könnte ich noch drüber hinwegschauen. Aber so.

Akte prüfen, wann war der letzte Verstoß, was hat er seitdem getan. Hat er zwischenzeitlich einen deutschen Führerschein, so dass man davon ausgehen kann, dass er in Zukunft legal fährt.
2 10.11.2009 18:11 pmcolonia ist offline Beiträge von pmcolonia suchen
Solon
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Sigi2910   Zeige Sigi2910 auf Karte Sigi2910 ist männlich
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RE: Gewerbe nach § 38 GewO - Eintrag im Führungszeugnis

Könnte schon an seinem alten Führerschein liegen. Wahrscheinlich war der gefälscht und er ist eben ohne Fahrerlaubnis (vorsätzlich!) gefahren. Die Akte wird sicher eine entsprechende Sprache sprechen. Die andere Frage wird dann sein, ob das gewerbemäßig überhaupt Auswirkungen hat.

__________________
Schönen Gruß aus dem wilden Süden

Siegbert Morlock


Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
3 10.11.2009 22:41 Sigi2910 ist offline E-Mail an Sigi2910 senden Homepage von Sigi2910 Beiträge von Sigi2910 suchen
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Die Hemmschwelle eine Urkunde zu fälschen liegt m. E. deutlich höher, als beispielsweise ein Gewerbe nicht ordnungsgemäß zu führen. Wenn der Typ wirklich einen Führerschein selbst gemalt hat ist der für mich disqualifiziert. Wieso sollte der nicht den km-Stand am Tacho manipulieren oder verzogene Unfallautos als unfallfrei verkaufen?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde ich Ihm die Gewerbeausübung untersagen. Selbstverständlich aber muss die Akte angefordert werden.
4 11.11.2009 23:51 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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