Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? |
Risse-Remmert, Kornelia

Doppel-As
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Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? |
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Hallo,
ich bin unsicher, ob der zulässige Warengewinn nach § 9 (I) auch für Geldspielgeräte gilt oder nur für andere Spiele.
Beisp.: Für 50 Spiele am Geldspieler erhalte ich 50 Lose, für 50 Lose einen Warengewinn, z.B. einen tragbaren CD_Player.
Handelt es sich hier um einen zulässigen Warengewinn nach § 9 (I) oder um eine unzulässige Vergünstigung nach § 9 (II)?
Gruß
K. Risse-Remmert
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1
13.02.2006 09:32 |
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Solon
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Gewerbeordnung Arnsberg
Doppel-As
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Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? |
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aussem Sauerland,
ich denke, es handelt sich hierbei um eine Vergünstigung nach § 9 Abs. 1 und ist deshalb nicht zulässig
.
Bedenklich aber auch, weil damit der Spieltrieb zusätzlich gefördert wird
.
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2
13.02.2006 10:47 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
 

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aus Meppen
Der § 9 Abs 1 Satz 2 SpielV gilt m.E. nur für Warenspielgeräte, nicht so wie hier für zusätzliche Gewinnmöglichkeiten bei Geldspielgeräten. Ich sehe das so wie Arnsberg, hier wird eine zusätzliche Gewinnchance vermittelt, die nach Abs. 2 nicht zulässig ist.
__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
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3
13.02.2006 11:13 |
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OJ Neuss
Haudegen
  

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RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? |
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Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
herrzliche Grüße aus Neuss.
Nachdem ich nach jahrelangem Quälen auch seit Freitag über einen eigenen Internetzugang verfüge, kann ich mich endlich aktiv beteiligen.
Auch meiner Ansicht nach, bezieht sich der § 9 Abs. 1 Satz 2 SpielV auf Geräte, bei denen der Gewinn ausschließlich in Form von Waren gewährt wird. Auf keinen Fall ist die beschriebene Kombination von Geld- und Warengewinn zulässig.
Gerade diese unzulässige Erhöhung des Spielanreizes soll Satz 1 verhindern.
Bis zum nächsten Mal.
Jürgen Schmitz
__________________ Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
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4
13.02.2006 12:52 |
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BE-DE
Kaiser
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RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? |
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von der Delme,
würde nach den Erkenntnissen aus dem Seminar am Freitag am Nabel der Welt
auch eher zu § 9 II tendieren. Wenn ich viel spiele, habe ich die Möglichkeit auf eine Vergünstigung in Form eines tragbaren CD-Players. Rabattsysteme wie in Abs. 1 gemeint, erkenne ich hier nicht.
und immer schön munter bleiben.
Gruß aus Delmenhorst
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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5
13.02.2006 13:53 |
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