unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite


Hier kommen die News:  14 Jahre im Netz [ 21.01.2019 - 12:33 ]  10 Jahre Forum-Gewerberecht ... [ 21.01.2015 - 06:55 ]  Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen ... [ 16.09.2014 - 10:49 ]  Wir sind 9 [ 21.01.2014 - 13:51 ] 

Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Risse-Remmert, Kornelia   Zeige Risse-Remmert, Kornelia auf Karte Risse-Remmert, Kornelia ist weiblich
Doppel-As


Dabei seit: 22.06.2005
Beiträge: 120
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 873.288
Nächster Level: 1.000.000

126.712 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Hallo,
ich bin unsicher, ob der zulässige Warengewinn nach § 9 (I) auch für Geldspielgeräte gilt oder nur für andere Spiele.
Beisp.: Für 50 Spiele am Geldspieler erhalte ich 50 Lose, für 50 Lose einen Warengewinn, z.B. einen tragbaren CD_Player.
Handelt es sich hier um einen zulässigen Warengewinn nach § 9 (I) oder um eine unzulässige Vergünstigung nach § 9 (II)?

Gruß
K. Risse-Remmert
1 13.02.2006 09:32 Risse-Remmert, Kornelia ist offline E-Mail an Risse-Remmert, Kornelia senden Beiträge von Risse-Remmert, Kornelia suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Gewerbeordnung Arnsberg   Zeige Gewerbeordnung Arnsberg auf Karte Gewerbeordnung Arnsberg ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 01.12.2005
Beiträge: 110
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 782.702
Nächster Level: 824.290

41.588 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Moin aussem Sauerland,

ich denke, es handelt sich hierbei um eine Vergünstigung nach § 9 Abs. 1 und ist deshalb nicht zulässig Lesen .

Bedenklich aber auch, weil damit der Spieltrieb zusätzlich gefördert wird Zeigefinger .
2 13.02.2006 10:47 Gewerbeordnung Arnsberg ist offline E-Mail an Gewerbeordnung Arnsberg senden Homepage von Gewerbeordnung Arnsberg Beiträge von Gewerbeordnung Arnsberg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.051.308
Nächster Level: 2.111.327

60.019 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Meppen
Der § 9 Abs 1 Satz 2 SpielV gilt m.E. nur für Warenspielgeräte, nicht so wie hier für zusätzliche Gewinnmöglichkeiten bei Geldspielgeräten. Ich sehe das so wie Arnsberg, hier wird eine zusätzliche Gewinnchance vermittelt, die nach Abs. 2 nicht zulässig ist.

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
3 13.02.2006 11:13 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
OJ Neuss   Zeige OJ Neuss auf Karte OJ Neuss ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-52.gif

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 645
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.697.798
Nächster Level: 5.107.448

409.650 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






cool RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

herrzliche Grüße aus Neuss.

Nachdem ich nach jahrelangem Quälen auch seit Freitag über einen eigenen Internetzugang verfüge, kann ich mich endlich aktiv beteiligen.

Auch meiner Ansicht nach, bezieht sich der § 9 Abs. 1 Satz 2 SpielV auf Geräte, bei denen der Gewinn ausschließlich in Form von Waren gewährt wird. Auf keinen Fall ist die beschriebene Kombination von Geld- und Warengewinn zulässig. schimpf

Gerade diese unzulässige Erhöhung des Spielanreizes soll Satz 1 verhindern.

Bis zum nächsten Mal.


Jürgen Schmitz

__________________
Dort wo die Erft den Rhein begrüßt......
4 13.02.2006 12:52 OJ Neuss ist offline E-Mail an OJ Neuss senden Homepage von OJ Neuss Beiträge von OJ Neuss suchen
BE-DE   Zeige BE-DE auf Karte BE-DE ist männlich
Kaiser


Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.156.511
Nächster Level: 10.000.000

843.489 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?

Moin von der Delme,
würde nach den Erkenntnissen aus dem Seminar am Freitag am Nabel der Welt Applaus auch eher zu § 9 II tendieren. Wenn ich viel spiele, habe ich die Möglichkeit auf eine Vergünstigung in Form eines tragbaren CD-Players. Rabattsysteme wie in Abs. 1 gemeint, erkenne ich hier nicht.
und immer schön munter bleiben.
Gruß aus Delmenhorst

__________________
der nächste Feierabend kommt bestimmt und immer schön munter bleiben Bye! von der D....
5 13.02.2006 13:53 BE-DE ist offline E-Mail an BE-DE senden Homepage von BE-DE Beiträge von BE-DE suchen AIM-Name von BE-DE: BeDe YIM-Name von BE-DE: BeDe MSN Passport-Profil von BE-DE anzeigen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig?


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Gewerbeanmeldung juristische Person/ GmbH/ Handelsregi [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   13.05.2025 13:58 von Costa     22.05.2025 15:22 von Roesje   Views: 503
Antworten: 7
Devisenhandel übers Internet Stehendes Gewerbe (allgemein)   09.04.2014 13:35 von tumari     19.05.2025 12:30 von Gonzalez   Views: 189.658
Antworten: 11
Floh- und Trödelmarkt auf öffentlichem Gelände Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   23.04.2025 08:43 von julia0903     23.04.2025 08:57 von Civil Servant   Views: 506
Antworten: 1
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   26.03.2025 07:08 von webmaster     26.03.2025 07:08 von webmaster   Views: 5.286
Antworten: 0
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gesellschaftsrecht für Gewerberechtler" am 29 [...] Seminare und Veranstaltungen   26.03.2025 07:00 von webmaster     26.03.2025 07:00 von webmaster   Views: 4.277
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 617.152 | Views gestern: 482.568 | Views gesamt: 1.115.204.471


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 109 | Gesamt: 0.239s | PHP: 99.58% | SQL: 0.42%

Loading...