Forum-Gewerberecht
» Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? «
aussem Sauerland,
ich denke, es handelt sich hierbei um eine Vergünstigung nach § 9 Abs. 1 und ist deshalb nicht zulässig
.
Bedenklich aber auch, weil damit der Spieltrieb zusätzlich gefördert wird
.
Gepostet am 13.02.2006 um 10:47 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2406#post2406
Beitrags-Print by Breuer76