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» Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? «

 Moin  aussem Sauerland,

ich denke, es handelt sich hierbei um eine Vergünstigung nach § 9 Abs. 1 und ist deshalb nicht zulässig  Lesen  .

Bedenklich aber auch, weil damit der Spieltrieb zusätzlich gefördert wird  Zeigefinger  .



Gepostet am 13.02.2006 um 10:47 von:
Benutzer: Gewerbeordnung Arnsberg
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