Forum-Gewerberecht

» Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? «

 Moin   von der Delme,
würde nach den Erkenntnissen aus dem Seminar am Freitag am Nabel der Welt  Applaus   auch eher zu § 9 II tendieren. Wenn ich viel spiele, habe ich die Möglichkeit auf eine Vergünstigung in Form eines tragbaren CD-Players. Rabattsysteme wie in Abs. 1 gemeint, erkenne ich hier nicht.
und immer schön munter bleiben.
Gruß aus Delmenhorst



Gepostet am 13.02.2006 um 13:53 von:
Benutzer: BE-DE
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