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» Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? «
Hallo,
ich bin unsicher, ob der zulässige Warengewinn nach § 9 (I) auch für Geldspielgeräte gilt oder nur für andere Spiele.
Beisp.: Für 50 Spiele am Geldspieler erhalte ich 50 Lose, für 50 Lose einen Warengewinn, z.B. einen tragbaren CD_Player.
Handelt es sich hier um einen zulässigen Warengewinn nach § 9 (I) oder um eine unzulässige Vergünstigung nach § 9 (II)?
Gruß
K. Risse-Remmert
Gepostet am 13.02.2006 um 09:32 von:
Benutzer: Risse-Remmert, Kornelia
Der Original-Beitrag :
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