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» Warengewinn an Geldspielgeräten zulässig? «

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

herrzliche Grüße aus Neuss.

Nachdem ich nach jahrelangem Quälen auch seit Freitag über einen eigenen Internetzugang verfüge, kann ich mich endlich aktiv beteiligen.

Auch meiner Ansicht nach, bezieht sich der § 9 Abs. 1 Satz 2 SpielV auf Geräte, bei denen der Gewinn [b][u]ausschließlich[/u][/b] in Form von Waren gewährt wird. Auf keinen Fall ist die beschriebene Kombination von Geld- und Warengewinn zulässig.  schimpf  

Gerade diese unzulässige Erhöhung des Spielanreizes soll Satz 1 verhindern.

Bis zum nächsten Mal.


Jürgen Schmitz



Gepostet am 13.02.2006 um 12:52 von:
Benutzer: OJ Neuss
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=2411#post2411


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