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Autor Beitrag
Thema: Gaststättenerlaubnis für GmbH
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 7
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RE: Gaststättenerlaubnis für GmbH 30.11.2011 10:12 Forum: Gaststättenrecht


Hallo aus dem Sauerland.

Wieso benötige ich einen gültigen Pachtvertrag, wenn ich eine Gaststättenerlaubnis beantrage?

Mit der Erlaubnis bestätige ich doch nur, dass der Antragsteller zuverlässig ist, die zum Bwetrieb vorgesehenen Räume geeignet sind, der Gewerbebetrieb im Hinblick auf seine örtliche Lage oder auf die Verwendung der Räume nicht dem öffentlichen Interesse widerspricht.

Nach dem GastG ist ein gültiger Pachtvertrag keine Voraussetzung für die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
Thema: Gestattung bei Schauvorführung mit Alkoholabgabe ?
Gewerbeordnung Arnsberg

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17.02.2010 11:14 Forum: Gaststättenrecht


Hallo aus Arnsberg,

also meiner Meinung nach benötigt er eine Erlaubnis, auch wenn die künstlerische Tätigkeit als solches kein stehendes Gewerbe darstellt.
Aber im Rahmen seiner Darbietungen bietet er alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle an und dieVeranstaltungen finden des öfteren statt und erhebt hierfür Eintritt.
Damit sind m.E. zwei grundsätzliche Kriterien für ein Gewerbe vorhanden: Gewinnerzielungs- und Fortführungsabsicht.
Die für den Gewerbebegriff erforderliche Gewinnerzielung liegt dann vor, wenn die Erzielung von Einkünften beabsichtigt ist. Zudem handelt es sich beim Ausschank der Getränke ja nicht um die künstlerische Tätigkeit selbst.

Grüße aus dem Sauerland
Thema: Verein als Gaststättenbetreiber
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 7
Hits: 7.337
Verein als Gaststättenbetreiber 17.02.2010 10:47 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus dem Eingang zum Sauerland.

Der Verein - vertreten durch wen auch immer - hat die Erlaubnis. Wenn der -wen auch immer - sich ändert, würde ich auf jeden Fall die Zuverlässigkeit überprüfen.

Ich würde im Vorfeld grundsätzlich mit dem Verein regeln, wer aus dem Vorstand für den Gaststättenbetrieb verantwortlich zeichnet und diesen dann jeweils bei Änderung der verantwortlichen Person überprüfen.

Denn die Gaststätte darf ja nur durch zuverlässige natürliche Personen geführt werden. Ein Verein kann ja schließlich kein Bier zapfen, oder??

Gruß aus Arnsberg
Thema: Drittes Mittelstandsentlastungsgesetz bereits in Arbeit
Gewerbeordnung Arnsberg

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Hits: 18.065
21.03.2007 14:22 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Moin aussem Sauerland,

dass was da beschrieben wurde und dem Bürokratieabbau dienen soll, versuchen wir hier bei uns schon langsam - bevor es Gesetz wird - aufzubauen.
Unsere Wirtschaftsförderung hat sich bereits in den letzten Jahren so aufgestellt, dass zum Beispiel Gewerbetreibende, die verschiedene Behördenerlaubnisse benötigen, dort bei einem Ansprechpartner auflaufen und dann von dort aus alle weiteren Behördengänge koordiniert und begleitet werden.

Wir werden da jetzt in Kürze mit unserem Gewerbebereich einsteigen und versuchen, dieses auch generell in allen uns betreffenden Bereichen umzusetzen.

Im Veranstaltungsbereich machen wir das schon. Da bieten wir uns als Ansprechpartner für alle notwendigen städtischen Genehmigungen an. Der Antrag läuft bei uns auf, wir beteiligen die anderen Behördenteile und initieren deren jeweiligen notwendigen Erlaubnisse. Geplant ist aber tatsächlich auch bei uns, demnächst nur noch einen Erlaubnisbescheid mit sämtlichen notwendigen Erlaubnisse (z.B. Festsetzung + verkehrsrechtliche Anordnungen + Sondernutzungserlaubnis + Gestattung nach GastG) zu erstellen. Ich hab es schon einmal probiert: wird ein ziemlich langer Bescheid werden. Aber wenn's dem Bürokratieabbau dient.... Applaus

Das ist alles machbar, sogar ohne größeren Umorgasnisation bzw. Umbau einer Kommunalbehörde.

Problematisch wird es sicherlich in Großstädten, in kleineren Kommunen wird das sicherlich einfacher zu realisieren sein.

Fest steht auf jeden Fall: Es wird auf jeden Fall in den nächsten Jahren einiges an Veränderung auf uns zukommen und wir müssen es eh umsetzen, ob es uns passt oder nicht. schimpf
Thema: No Panic
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 12
Hits: 19.889
06.12.2006 15:15 Forum: Fragen zur Bedienung


Moin aussem Sauerland!

Der Gewerbemaus aus Rüdersdorf ( wo iss'n das?) ein herzliches Blumen Willkommen.

Viel Spass.
Thema: Vereinsheime und Gaststättengesetz
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 51
Hits: 127.861
29.05.2006 11:45 Forum: Gaststättenrecht


Moin aus dem Sauerland,

das Thema ist bei uns genau so. Wir konzessionieren nur dann, wenn so ein Vereinsheim wie eine typische Gastwirtschaft mit entsprechenden allgemeinen Öffnungszeiten betriebenund für jedermann geöffnet wird.
Thema: Schallbewertung nach der TA Lärm
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 14
Hits: 35.760
RE: Schallbewertung nach der TA Lärm 04.04.2006 16:01 Forum: Gewerberecht


Ich bin der gleichen Meinung wie Kollege Boshammer, weil wir auch den selben Lieblingsrichter haben.

Aber wie willst Du das mit den 30 db(A) in der 60-ger Frequenz nachhalten?

Das mit den Bässen ist sicherlich ein Problem das viele von uns haben. Wir aktuell auch. Man kann zwar im Vorfeld vieles anordnen. Aber wenn Du immer verschiedene Veranstalter hast, kannst Du zwar hinterher schön bei Verstoß gegen die Auflage ein Bußgeld verhängen. Aber ob der nächste Veranstalter sich an Deine Auflagen hält, kannst Du dann immer noch nicht versprechen.

Dass heißt, die Probleme für die Nachbarschaft bleiben bestehen, es sei denn, Du lässt keine Veranstaltung mehr zu. Mach das mal bei uns im Sauerland bei den Schützenhallen. Dann kriegstt Du aber erst Mal Spass inne Backen.
Thema: BVerfG-Urteil zur Legalisierung privater Sportwettanbieter
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 18
Hits: 19.319
RE: Auszug 30.03.2006 06:12 Forum: Spielrecht


Moin aussem Sauerland.

Also wir sehen das genau so. Applaus Aber wir werden noch warten, was unser Herr Innenminister anbeten dazu sagt. Erfahrungsgemäß wird er sich kurzfristig melden.
Thema: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 12
Hits: 12.925
RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte 29.03.2006 14:13 Forum: Spielrecht


Okay, ich nehme den zurück.

Beim nächsten Treffen geb ich einen . Okay?
Thema: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 12
Hits: 12.925
RE: Spielgeräte in einer ehemaligen Gaststätte 29.03.2006 13:20 Forum: Spielrecht


Hallo Kollege,

das klingt ja fast so, als täten wir etwas, was seit Juli letzten Jahres nicht mehr im Einklang mit dem GastG wäre.

Ist aber nicht so. Bei uns gibt es mittlerweile etliche andersgläubige, die trotz Mohammed ein Bierchen nicht verachten.
Drum bleiben wir auch im Geschäft. Applaus


Bye! aus der Stadt der Leuchten (elektrische)
Thema: Abmeldedatum
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 6
Hits: 8.039
RE: Abmeldedatum 24.03.2006 10:01 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Hallo und aus dem Sauerland,

wir nehmen grundsätzlich erst einmal die angegebenen Daten zur Kenntnis. seufz Uns ist wichtig, dass tatsächlich die reellen Daten erfasst werden , notfalls hilft da auch ein Kontakt zum Finanzamt .

Es geht bei uns ähnlich wie in Alzenau: die Gewerbetreibenden sind mit Samthandschuhen anzufassen , mit Bußgeldern agieren wir maximal, wenn einer seiner Meldepflicht partout nicht nachkommen möchte . Und auch dann wird noch geschaut, ob man das Ergebnis nicht doch noch anders erreicht werden kann .
Thema: Bingo Gewinnübergabe
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 5
Hits: 5.705
14.03.2006 07:28 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Wir machens wie die Kollegin Thien und versuchen immer schon vorher über den Gastwirt herauszubekommen, wer hinter der Sache steckt.

Wenn man dann bei der entsprechenden Fa. anruft und seinen Besuch ankündigt, wird die Veranstaltung meistens abgesagt (oder woanders hin verlegt).

Und wenn Sie nicht abgesagt werden sollte, gibt's dann halt eine Heimsuchung, die meistens mit einer vorzeitigen Beendigung der Veranstaltung endet.

Ansonsten: schönen Tach noch aussem Sauerland und viel Spass bei der
Thema: Vertrag Wochenmarkt
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 7
Hits: 8.062
RE: Vertrag Wochenmarkt 09.03.2006 13:44 Forum: Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)


Hallo und Moin aussem Sauerland,

unsere Märkte sind noch als Satzungsmarkt nach der guten alten Gemeindeordnung NRW konzipiert. Applaus

Das heißt, es handelt sich nach wie vor um eine öffentliche Einrichtung, nach unserer Satzung dürfen wir uns aber privater Veranstalter bedienen. Spitze! Das ist einmal unsere eigene Wirtschaftsförderungsgesellschaft sowie bei einem anderen Marktstandort der stadtteilbezogene Verkehrsverein.

Falls Interesse besteht, bitte Anruf unter 02932 2011375.
Thema: Novellierung Gaststättenrecht gestorben
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 15
Hits: 17.161
Novellierung Gaststättengesetz 01.03.2006 09:24 Forum: Gaststättenrecht


Ein nicht ganz so fröhliches Moin aussem Sauerland,

denn ich denke, wir freuen uns zu früh. Ich habe beim BMWI nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

"Als wichtigen Schritt auf dem Weg des Bürokratieabbaus und damit der Entlastung des Mittelstandes und der Förderung von Existenzgründungen hatte das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Technologie in enger Abstimmung mit den Ländern und den Bundesressorts einen kabinettreifen Entwurf zur Neuordnung des Gaststättenrechts vorgelegt.

Vor dem Hintergrund der seit 1.7.05 geltenden Rechtslage scheint eine Reform des Gaststättenrechts dringend geboten.

Im Hinblick auf die voranschreitende Förderalismusreform, mit der die Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht auf die Länder übertragen wird, hat der Bund nun jedoch auf die kurzfristige Reform verzichtet. Wir wissen das Thema Bürokratieabbau und Mittelstandsentlastung bei den Ländern in guten Händen und sehen den Landesentwürfen im Bereich Gaststättenrecht mit großer Erwartung entgegen."

Kopfkratz

So wie ich das sehe heißt das doch, dass das bundeseinheitliche Gaststättenrecht aufgegeben wird und jedes Land für sich diesen Bereich selbst zurecht mauschelt. Oder wie? Applaus

Na denn Prost
Thema: Heimarbeit + Anzeigepflicht V
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 7
Hits: 4.275
RE: Heimarbeit + Anzeigepflicht V 24.02.2006 09:31 Forum: Spielrecht


Hallo Kollege,

das Thema ist zwar schon abschliessend hier beantwortet worden, aber ich würde auch auf jeden Fall die Brüder vom Zoll informieren. großes Grinsen

Seid Ihr bei Euch eigentlich alle schon wieder nüchtern Kopfkratz ?
Thema: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 7
Hits: 7.768
RE: Geldspielgeräte in Wettannahmestellen 24.02.2006 07:57 Forum: Spielrecht


Richtig, Spitze! raus damit.

Sonst sind die Geräte in Null-Komma-Nix wieder in Betrieb.
Thema: Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 6
Hits: 7.860
RE: Wanderlager ohne Nennung des Veranstaltungsortes 22.02.2006 07:57 Forum: Reisegewerbe (Titel III GewO)


Hallo und Moin aussem Sauerland,

Kollege Nabel von Welt, machen wir auch so. Aber vielleicht sollten wir noch mehr machen. wut

Wenn wir alle in unserem jeweiligen Einzugsbereich aufpassen, werden wir auch herausfinden, wo eine Verkaufsveranstaltung stattfindet. Formulier

Es sind ja meist immer die selben Gaststättenbetriebe, in denen solche Veranstaltungen durchgeführt werden. Und da könnten wir dann doch mal so ganz locker in solch eine lustige Runde einkehren und für Stimmunug sorgen. Huepf1

Hat bei uns bisher auch immer gut geklappt, wobei unser Stadtgebiet Gott sei Dank ziemlich übersichtlich ist. Die Veranstalter machen um uns mittlerweile einen Bogen. Wenn auch nur bis in die Nachbargemeinde. Aber auch da ist unser Kollege mittlerweile lästig, so dass der Bogen immer größer wird. schimpf

Wir konnten schon einigen dieser schrägen Vögel kräftig in die Suppe spucken großes Grinsen .

Deshalb mein Appell an Euch: Haltet die Augen auf und schreitet ein, wenn in Eurem Zuständigkeitsbereich mal wieder ein "Abzock-Party" stattfindet. Applaus
Thema: Gewerbeausübung während Bewährungszeit
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 31
Hits: 38.652
22.02.2006 07:34 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Ein fröhliches Moin aussem Sauerland,

Kollege Kramer, Du hast recht Zeigefinger :

Man kann immer wieder nur betonen, dass wir uns ein eigenes Bild von der jeweiligen Situation machen und dabei selbst einschätzen müssen, in wie weit die gewerberechtliche Zuverlässigkeit gegeben ist, egal was von anderer Seite vorgetragen wird Ei Ei . Am Schluss ist es unsere Entscheidung, die wir im Sinne der Gefahrenabwehr treffen müssen.

Das ist ja meiner Meinung nach gerade das, was unseren Job so interessant macht. Applaus
Thema: Ladenschluß zur WM 2006
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 33
Hits: 15.413
21.02.2006 15:15 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Herr Kollege K aus CLP,

wir Sauerländer werden mit Sicherheit keine Niedersachsen. schimpf

Aber das Thema WM wird doch offensichtlich landauf landabwärts dazu benutzt, diese Themen wie Ladenschluss, Sonn- und Feiertagsgesetz, Immisionschutz wie auch Sperrzeiten anzugehen. Teufel

Ich glaube fest daran, dass man nach der WM feststellen wird, dass ein Teil dieser Vorschriften überflüssig ist oder entsprechend abgeändert werden kann. Zeigefinger

Jetzt kann man ja erst einmal alles unter dem Deckmantel dieses Großereignisses testen. Respekt
Thema: Ladenschluß zur WM 2006
Gewerbeordnung Arnsberg

Antworten: 33
Hits: 15.413
RE: Ladenschluß zur WM 2006 21.02.2006 14:56 Forum: Stehendes Gewerbe (allgemein)


Das stellen sich aber unsere weitsichtigen Gesetzgeber und ihre Adlaten in den Ministerien gaaannzz anders vor. anbeten

Unser Wirtschaftsaufschwung kommt doch - glaubt man dem was überall diesbezüglich verkündet wird - fast nur durch die WM. Applaus
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